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EWA Leasing 2026
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Landesbehörde
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an BMW AG →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, ma
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist wird auf den 08.06.2026, 10 Uhr verlängert, die Bindefrist auf den 08.09.2026.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Beschaffung von Polizeifahrzeugen (Kombis, SUVs, Transporter) in 7 Losen mittels Rahmenvereinbarung für die Polizei Baden-Württemberg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten 80 %
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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Umweltverträglichkeit 10 %Qualität
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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Funktions-/Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.
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Kosten 80 %
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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Umweltverträglichkeit 10 %Qualität
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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Funktions-/Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.
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Kosten 90 %
vgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
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Funktions-/Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
vgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
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Kosten 80 %
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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Umweltverträglichkeit 10 %Qualität
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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Funktions-/Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.
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Kosten 80 %
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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Umweltverträglichkeit 10 %Qualität
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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Funktions-/Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.
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Kosten 90 %
vgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
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Funktions-/Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
vgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
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Kosten 80 %
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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Umweltverträglichkeit 10 %Qualität
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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Funktions-/Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 12.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 08.06.2026 Die Angebotsfrist wird auf den 08.06.2026, 10 Uhr verlängert, die Bindefrist auf den 08.09.2026.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 14 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) BMW AG · Mercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 707 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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