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Rahmenvertrag für die Belieferung der Einkaufskooperation der bayerisches Studierendenwerke mit Teigwaren
Studierendenwerk München Oberbayern · München · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 MünchenRahmen 2.537.000 €🏆 Miesbacher Gastroservice GmbH · Miesbach
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Los 2 VergebenLos 2 OberfrankenRahmen 640.000 €🏆 EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG · Unna
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Los 3 VergebenLos 3 Erlangen-NürnbergRahmen 1.428.000 €🏆 OMEGA SORG · Rednitzhembach
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Los 4 UnbekanntLos 4 Niederbayern-Oberfalz
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Los 5 UnbekanntLos 5 Niederbayern - Oberpfalz Bio
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Los 6 VergebenLos 6 AugsburgRahmen 223.000 €🏆 OMEGA SORG · Rednitzhembach
- EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG · Unna Großunternehmen
- Miesbacher Gastroservice GmbH · Miesbach Mittleres Unternehmen
- OMEGA SORG · Rednitzhembach Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP mit Teigwaren. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.2025 (München ab 01.01.2026) bis 30.11.2026 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.2029. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2029 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Los 1 München: 2.537.000,00 netto Los 2 Oberfranken: 640.000,00 netto Los 3 Erlangen-Nürnberg: 1.428.000,00 netto Los 4 Niederbayern-Oberpfalz: 600.000,00 netto Los 5 Niederbayern-Oberpfalz Bio: 202.000,00 netto Los 6 Augsburg: 223.000,00 netto
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis: max. 90 Punkte
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Kosten nach Wichtigkeit
Lieferkosten: max. 3 Punkte
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Kosten nach Wichtigkeit
Anteil Vorbesteller: max. 3 Punkte
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Qualität nach Wichtigkeit
Bio-Qualität: max. 2 Punkte
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Qualität nach Wichtigkeit
Mehrfarbigen Teigwaren: max. 2 Punkte
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Qualität nach Wichtigkeit
Sensorische Qualitätsbewertung: 0 Punkte
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Preis nach Wichtigkeit
Preis: max. 80 Punkte
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Qualität nach Wichtigkeit
Sensorische Qualitätsbewertung: 20 Punkte
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Preis nach Wichtigkeit
Preis: max. 80 Punkte
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Kosten nach Wichtigkeit
Lieferkosten: max. 10 Punkte
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Kosten nach Wichtigkeit
Mindestbestellwert: max. 10 Punkte
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Qualität nach Wichtigkeit
Sensorische Qualitätsbewertung: 0 Punkte
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Preis nach Wichtigkeit
Preis: max. 90 Punkte
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Kosten nach Wichtigkeit
Lieferkosten: max. 5 Punkte
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Kosten nach Wichtigkeit
Anteil Vorbesteller: max. 10 Punkte
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Preis nach Wichtigkeit
Preis: max. 90 Punkte
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Kosten nach Wichtigkeit
Lieferkosten: max. 5 Punkte
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Kosten nach Wichtigkeit
Anteil Vorbesteller: max. 5 Punkte
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Preis nach Wichtigkeit
Preis: max. 100 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 5.114.572 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 59 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG · Miesbacher Gastroservice GmbH · OMEGA SORGAuftragsvolumen (Rahmen) 5.630.000 €1 Veröffentlichung
- 07.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 249 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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