Zertifikate
nach VDE 0558 Teil 11
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 14.08.2026, 10:00 Uhr (noch 24 Tage)
Vergabegegenstand ist die Herstellung und Lieferung von einzelnen Komponenten für den Neubau eines Gleichrichterunterwerks. Der Auftrag wurde in mehrere Lose unterteilt: Los 1 – Beton Fertiggebäude Herstellung und Lieferung eines Gleichrichterunterwerks als monolithisches Betonfertiggebäude aus Stahlbeton in typgeprüfter Ausführung nach DIN EN 62271-202. Los 2 – Mittelspannungsanlage Herstellung und Lieferung einer 7-feldrige 20-kV-metall-gekapseltegasisoliert Mittelspannungsschaltanlage. Los 3 – Transformatoren Herstellung und Lieferung eines 2.500-kVA Drehstrom-Gießharz-Transformator Yy0 für die Versorgung von einem 6 pulsigen Silizium-Gleichrichter, Nennspannung bis 1000 V, Nennstrom 3000 A Belastungsklasse VI nach DIN 41756, sowie ein 100 kVA Drehstrom-Gießharz-Transformator Yzn 5 im Schutzgehäuse IP23. Los 4 – Gleichrichter Herstellung und Lieferung eines in 6-pulsiger Silizium-Gleichrichter für Nennspannung 750 VDC, Nennstrom 3.000A Belastungsklasse VI nach VDE 0558 Teil 11. Los 5 – Gleichstromanlage Herstellung und Lieferung einer 3-feldrige Gleichstromanlage bestehend aus einem Kombifeld Plusverteilung / Gleichrichterbedienfeld mit 2 Streckenabgangsfeld. Los 6 – NSHV Herstellung und Lieferung einer Niederspannungshauptverteilung mit einem 400VAC und 60VDC Teil. Los 7 – Batterieanlage Lieferung einer Batterie mit Ladegleichrichter. Los 8 – Montagearbeiten Durchführung von Montagearbeiten am Gleichrichterunterwerk. Los 9 – Fernwirk-Steuerschrank FW-Anbindung GUW Landteilstraße Herstellung und Lieferung eines Fernwirksteuerschrank für FW-Anbindung GUW Landteilstraße. Los 10 – Montage Fernwirk-Steuerschrank FW-Anbindung GUW Landteilstraße Durchführung der Montage des Fernwirk-Steuerschrank für FW-Anbindung GUW Landteilstraße. Los 11 – Engineering FW-Anbindung GUW Landteilstraße Engineering für FW-Anbindung GUW Landteilstraße. Los 12 – Standardmontageplatte V2 GUW Landteilstraße Herstellung und Lieferung von Standardmontageplatte V2 für FW-Anbindung
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Die Verfahrensfristen wurden verlängert. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft den Neubau eines Gleichrichterunterwerks im Glückstein-Quartier und ist in 15 Lose unterteilt.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Dieses Verfahren ist in 15 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragsarten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/aa773879-f46f-426e-893c-61c91f8430f5/suitabilitycriteria Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate, oder Eintragung in ein anderes relevantes Berufsregister.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. 1.) Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - 3 Mio. Euro pauschal für Personenschänden, 2-fach max. p.a. - 3 Mio. Euro Sachschäden, 2-fach max. p.a. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. 1.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen, 2.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, 3.Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten, 4.Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Bieter hat dazu eine Eigenerklärung abzugeben, dass er mindestens 2 Referenzprojekte durchgeführt hat, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für das Engineering eines Fernwirk-Steuerschranks für eine FWAnbindung eines Gleichrichterunterwerks sowie deren Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Bieter hat dazu eine Eigenerklärung abzugeben, dass er mindestens 2 Referenzprojekte durchgeführt hat, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Integration von Steuerplatten für die Batterieüberwachung sowie deren Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Bieter hat dazu eine Eigenerklärung abzugeben, dass er mindestens 2 Referenzprojekte durchgeführt hat, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Lieferung einer Batterieanlage mit Ladegleichrichter für die Versorgung einer Bahnstromanlage sowie deren Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Bieter hat dazu eine Eigenerklärung abzugeben, dass er mindestens 2 Referenzprojekte durchgeführt hat, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Lieferung einer Gleichstromschaltanlage für ein Gleichrichterunterwerk sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Bieter hat dazu eine Eigenerklärung abzugeben, dass er mindestens 2 Referenzprojekte durchgeführt hat, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Lieferung eines Fernwirk-Steuerschranks für eine FWAnbindung eines Gleichrichterunterwerks sowie deren Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Bieter hat dazu eine Eigenerklärung abzugeben, dass er mindestens 2 Referenzprojekte durchgeführt hat, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Lieferung eines Gleichrichters für ein Gleichrichterunterwerk sowie deren Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Bieter hat dazu eine Eigenerklärung abzugeben, dass er mindestens 2 Referenzprojekte durchgeführt hat, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Lieferung von einer Steuerplatte für die Batterieüberwachung sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Bieter hat dazu eine Eigenerklärung abzugeben, dass er mindestens 2 Referenzprojekte durchgeführt hat, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Lieferung von Messeingangskarten sowie deren Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Bieter hat dazu eine Eigenerklärung abzugeben, dass er mindestens 2 Referenzprojekte durchgeführt hat, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Lieferung von mind. einer Niederspannungshauptverteilung für ein Gleichrichterunterwerk sowie deren Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Bieter hat dazu eine Eigenerklärung abzugeben, dass er mindestens 2 Referenzprojekte durchgeführt hat, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Lieferung von Mittelspannungsschaltanlagen für ein Gleichrichterunterwerk sowie deren Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Bieter hat dazu eine Eigenerklärung abzugeben, dass er mindestens 2 Referenzprojekte durchgeführt hat, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Lieferung von Transformatoren für ein Gleichrichterunterwerk sowie deren Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Bieter hat dazu eine Eigenerklärung abzugeben, dass er mindestens 2 Referenzprojekte durchgeführt hat, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Montage eines Fernwirk-Steuerschranks für eine FWAnbindung eines Gleichrichterunterwerks sowie deren Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Bieter hat dazu eine Eigenerklärung abzugeben, dass er mindestens 2 Referenzprojekte durchgeführt hat, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für eine Standardmontageplatte für eine FW-Anbindung eines Gleichrichterunterwerks sowie deren Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Bieter hat dazu eine Eigenerklärung abzugeben, dass er mindestens 2 Referenzprojekte durchgeführt hat, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für Montagearbeiten eines Gleichrichterunterwerks sowie deren Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Lieferung eines Betongebäudes für ein Gleichrichterunterwerk oder vergleichbares Gebäude sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2021) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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