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ESTW Flörsheim, Planungsleistungen der Gewerke Ausrüstungstechnik, Modulgebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in 11 Losen
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Branche „Bauwesen & Infrastruktur" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden. Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist. Das ESTW wird als Vorlaufmaßnahme zum geplanten DSTW Mainz realisiert. Es umfasst insgesamt 332 Stelleinheiten. Die Vergabe für die Planungsleistungen für die genannten Gewerke erfolgt in 11 Losen: 1) Planung EEA Netz Frankfurt 2) Planung EEA Netz Mainz 3) Planung OLA Netz Frankfurt 4) Planung OLA Netz Mainz 5) Planung LST Netz Frankfurt 6) Planung LST Netz Mainz 7) Planung Modulgebäude Netze Frankfurt und Mainz 8) Planung Signalausleger Netze Frankfurt und Mainz 9) Planung Lärmschutzwand Netz Mainz 10) Planung Verkehrsanlagen Netz Frankfurt 11) Planung Verkehrsanlagen Netz Mainz
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Planungsleistungen für die Umstellung auf ESTW-Technik im Netzbezirk Mainz, aufgeteilt in 11 Lose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
28 Veröffentlichungen
- 08.05.2026 13 - Der AN hat bereits die OLA Planunterlagen in der EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zusätzliche Leistung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. 14 - Der AN hat bereits die OLA Planunterlagen in der EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zusätzliche Leistung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 03.02.2026 29 Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie dem zugunde liegenden Planungsstand der PT1 erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zusätzliche Leistung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 16.01.2026 NT 28 Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie die bereits zur Ausführung freigegebene Erstausgabe der PT1 erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zusätzliche Leistung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 08.10.2025 Auch in TED EU publiziert
- 07.10.2025 NT 27 Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Mehrexemplare der PT1 Hochheim in Papier zu erstellen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zusätzliche Leistung durchführen zu lassen. Zudem wurde der Preis bereits hauptvertraglich festgelegt. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 26.09.2025 Auch in TED EU publiziert
- 25.09.2025 NT 06 Der AN ist bereits mit der 50 Hz Planung im Projekt beauftragt und hat hat bereits die EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 22.09.2025 Auch in TED EU publiziert
- 19.09.2025 18 - Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie die Zuarbeit des Gewerks LST zur GP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. 19 - Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie die Zuarbeit des Gewerks LST zur GP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. 20 - Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie die Zuarbeit des Gewerks LST zur GP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 18.09.2025 17 Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie die Zuarbeit des Gewerks LST zur GP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 28.08.2025 Auch in TED EU publiziert
- 27.08.2025 5) Der AN ist für die 50 Hz Planung in den o.g. Betriebsstellen beauftragt und hat hat bereits die EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 16.06.2025 24 - Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie alle weiteren Planunterlagen der PT1 erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet zus. Leistungen auszuführen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. 25 - Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie alle weiteren Planunterlagen der PT1 erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet zus. Leistungen auszuführen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. 26 - Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie alle weiteren Planunterlagen der PT1 erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet zus. Leistungen auszuführen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 07.05.2025 NT12: Der AN ist für die OLA Planung in beiden Netzen zuständig und hat bereits die EP, die die Plangrundlage für die Nachtragsleistung darstellt, erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen/Überarbeitung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 08.01.2025 06, 07 und 11 - Der AN ist für die OLA Planung in beiden Netzen zuständig und hat hat bereits die EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 07.01.2025 06, 07 und 11 - Der AN ist für die OLA Planung in beiden Netzen zuständig und hat hat bereits die EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 02.12.2024 Der AN hat bereits die LST Planunterlagen für VP, EP und AP (PT1) erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet, Änderungen in diese einzuarbeiten. Ebenfalls ist er bereits in Projekt und Örtlichkeit durch Erbringung aller bisherigen Lph seit Lph 2 eingearbeitet. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 23.08.2024 Der AN hat bereits die Planunterlagen in der EP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die firmenspezifischen Änderungen in die technische Planung einarbeiten zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 19.08.2024 Auch in TED EU publiziert
- 15.08.2024 Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 12.07.2024 Auch in TED EU publiziert
- 11.07.2024 Der AN ist für die OLA Planung in beiden Netzen zuständig und hat hat bereits die EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Verkabelung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 03.07.2024 Auch in TED EU publiziert
- 02.07.2024 Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 06.06.2024 Auch in TED EU publiziert
- 05.06.2024 Der AN hat bereits die Planunterlagen in der EP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die firmenspezifischen Änderungen in die technische Planung einarbeiten zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 18.04.2024 Auch in TED EU publiziert
- 17.04.2024 Der AN ist für die OLA Planung in beiden Netzen zuständig und hat hat bereits die EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Verkabelung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. aktuell
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