Offenes Verfahren Entsorgung & Recycling
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Transport und Entsorgung von Filterstäuben, Ausbruch aus der feuerfesten Verkleidung und Flugasche Kesselreinigung der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH

GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH · Ludwigshafen · Rheinland-Pfalz · Öffentliches Unternehmen

Angebote bis 07.10.2026, 11:00 Uhr (noch 44 Tage)

Beschreibung

Die GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH betreibt in Ludwigshafen ein Müllheizkraftwerk (MHKW). Sie schreibt den Transport und die Entsorgung der Filterstäube, des Ausbruchs aus der feuerfesten Verkleidung und der Flugasche Kesselreinigung (zusammen nachfolgend: „Reststoffe aus der Abfallverbrennung“) aus. Der AN übernimmt die im MHKW des AG anfallenden Reststoffe aus der Abfallverbrennung nach den näheren Bestimmungen der Leistungsbeschreibung. Der AN soll eine integrierte Dienstleistung erbringen, zu der Verladung, Transport und Verwertung oder Beseitigung der Filterstäube in einer untertägigen Deponie (sog. Stabilisierungen von Filterstäuben und Ablagerung auf einer oberirdischen Deponie sind nicht erlaubt), des Ausbruchs aus der feuerfesten Verkleidung und der Flugasche Kesselreinigung sowie die Dokumentation gehören.

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Branche: Entsorgung & Recycling

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist der Transport und die Entsorgung von spezifischen Reststoffen aus der Abfallverbrennung.
  • Die Entsorgung muss in einer untertägigen Deponie erfolgen; oberirdische Deponierung und Stabilisierung sind nicht zulässig.
  • Gefordert ist eine integrierte Dienstleistung inklusive Verladung, Transport und Dokumentation.
  • Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.

Die Ausschreibung betrifft den Transport und die Entsorgung von Filterstäuben, Ausbruch aus feuerfester Verkleidung und Flugasche aus der Kesselreinigung.

Gefordert ist eine integrierte Dienstleistung inklusive Verladung, Transport und Verwertung oder Beseitigung in einer untertägigen Deponie. Stabilisierungen und oberirdische Deponierung sind ausgeschlossen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Mindestanforderung „Versicherungsschutz“: Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auf-tragsrisiko angemessene Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auftragsrisiko angemessene Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge verfügbar sein. Als Nachweis muss der Bieter im Angebotsschreiben eine Eigenerklärung abgeben.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Mindestanforderung „Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP“: Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Aus diesem Grund haben die Bieter Erklärungen nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP abzugeben. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot die Mustererklärung zu § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP abzugeben.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung

    Mindestanforderung „ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die die Euro-VI-Norm erfüllen“: Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass zum Transport der Filterstäube, des Ausbruchs aus der feuerfesten Verkleidung und der Flugasche Kessel-reinigung über die Straße Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm erfüllen. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit den Angaben auf dem Formblatt „Transport“ vorzulegen.

  • Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung

    Mindestanforderung „sichere Entsorgungsmöglichkeit“: Der von den Bietern angebotene Entsorgungsweg muss in allen seinen Einzelschritten rechtlich zulässig sein (Transport, ggf. Zwischenlagerung, ggf. grenzüberschreitende Abfallverbringung, Untertage-Deponie). Zudem muss der Entsorgungsweg aus Gründen der Entsorgungssicherheit mindestens eine alternative Untertage-Deponie (Ausfallkapazität) aufweisen, so dass bei Störungen beim Betrieb der zur Entsorgung vorgesehenen untertägigen Deponie (vorgesehene Untertage-Deponie) auf Verlangen der GML eine Umsteuerung der Mengen in die als Ausfallkapazität angegebene(n) Untertage-Deponie(n) möglich ist. Die Untertage-Deponien sind für die Qualität und Sicherheit der Leistungserbringung von entscheidender Bedeutung. Auch wenn diese erst zum Be-ginn der Leistungserbringung betriebsbereit sein müssen, erachtet es die GML zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für notwendig, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Die Untertage-Deponien des Bieters müssen zum Zeitpunkt der Ange-botsabgabe über einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss (§ 35 Abs. 2 Satz 1 KrWG oder Bergrecht) verfügen. - Der Bieter muss für die Untertage-Deponien oder – sofern die Untertage-Deponien noch nicht in Betrieb sind – für eine vergleichbare Untertage-Deponie als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. - Die vorgesehene Untertage-Deponie muss eine ausreichende freie Kapazität für die Entsorgung von Filterstäuben von ca. 10.000 t/a, von Aus-bruch aus der feuerfesten Verkleidung von ca. 200 t/a und von Flugasche Kesselreinigung von ca. 200 bis 400 t/a über die gesamte Vertragslaufzeit besitzen (dabei gilt: freie Kapazität = Untertage-Deponiekapazität ab-züglich vertraglich gebundene Kapazität) - Die als Ausfallkapazität benannte(n) Untertage-Deponie(n) muss/müssen eine ausreichende freie Kapazität für die Entsorgung von Filterstäuben von ca. 10.000 t/a, von Ausbruch aus der feuerfesten Verkleidung von ca. 200 t/a und von Flugasche Kesselreinigung von ca. 200 bis 400 t/a über die gesamte Vertragslaufzeit besitzen (dabei gilt: freie Kapazität = Unter-tage-Deponiekapazität abzüglich vertraglich gebundene Kapazität) Als Nachweis ist mit dem Angebot - eine Beschreibung der Untertage-Deponien mit den Angaben auf dem Formblatt „sichere Entsorgungsmöglichkeit“ vorzulegen; - der Planfeststellungsbeschluss (§ 35 Abs. 2 Satz 1 KrWG oder Berg-recht) und das EfB-Zertifikat der Untertage-Deponien zu übersenden; - der Planfeststellungsbeschluss (§ 35 Abs. 2 Satz 1 KrWG oder Berg-recht) und das EfB-Zertifikat der als Ausfallkapazitäten benannten Unter-tage-Deponien zu übersenden.

  • Qualitätsmanagement

    Mindestanforderung „Entsorgungsfachbetriebszertifizierung“ oder gleichwertig: Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder gleichwertig zertifiziert sein. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ein gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die Leistungserbringung relevant ist.

  • Qualitätsmanagement

    Mindestanforderung „kein Russlandbezug im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014: Der Bieter, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Als Nachweis muss der Bieter eine Eigenerklärung auf dem Formblatt „Erklärung zu Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014“ vorlegen.

  • Qualitätsmanagement

    Mindestanforderung „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“: Hinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie etwaiger Nachunternehmer mit dem Angebot eine verbindliche Erklä-rung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 AentG, § 98c Auf-enthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG.

  • Qualitätsmanagement

    Mindestanforderung „ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal": Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er sicherstellen, dass der Nachunter-nehmer seinerseits die Vorgaben des § 7b GüKG einhält. Als Nachweis muss der Bieter zw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot die auf dem Formblatt „Transport“ enthaltene Verpflichtungserklärung abgeben.

  • Nachunternehmer-Anteil

    Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er diese Teile des Auftrags bei Angebotsabgabe benennen. Dafür stellt der AG das Formblatt „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ zur Verfügung, das von den Bietern, die Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigen, in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen ist. Da der Auftraggeber berechtigt ist, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, dass sie die vorgesehenen Un-terauftragnehmer benennen und nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV), wird empfohlen, entsprechende Angaben ebenfalls bereits bei Angebotsabgabe zu machen. Nicht bereits bei Angebotsabgabe benannte Unterauftragnehmer hat der Auftragnehmer (soweit sein Angebot in die engere Wahl kommt) auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich zu benennen. Dafür stellt der AG das Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zur Verfügung, das von den Bietern, die Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigen, in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen ist. Der Auftragnehmer darf Auftragsleistungen im Wege von Unteraufträgen an Nachunternehmer nur vergeben, wenn diese fachkundig und leistungsfähig – also geeignet – sind sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind, die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen und nach den gesetzlichen Bestimmungen befugt sind und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, die auszuführende Leistungen erbringen zu dürfen. Der Bieter hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Unterauftragnehmer die ihm übertragenen Unterauftragsleis-tungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt. Beabsichtigt der Auftragnehmer andere als mit seinem Angebot bereits genannten Unterauftragnehmer zu beauftragen, so hat er hierfür das schriftliche Einverständnis Zustimmung des AG einzuholen. Der Auftraggeber wird sein Einverständnis nur erteilen, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen für die Durchführung der Unterauftragsleistung erfüllt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet evtl. vereinbarte Abschlags- oder Vorauszahlungen in dem Umfang an den Unterauftragnehmer weiterzugeben, in dem dieser Leistungen erbringt. Eignungsleihe: Sofern der Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (Eignungsleihe), muss mit dem Angebot das eignungsverleihende Unternehmen benennen und durch Verpflichtungserklärung des eignungsverleihenden Unternehmens nachweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen. In Bezug auf das eignungsverleihende Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe (§§ 123 oder 124 GWB) vorliegen. Außerdem muss das eignungsverleihende Unter-nehmen die an die Bieter zu stellenden Eignungsanforderungen erfüllen, wegen derer sich der Bieter des eignungsverleihenden Unternehmens bedient. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen dem Auftraggeber entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam (§ 47 Abs. 3 VgV). Für die vom Bieter in Bezug auf die Eignungsleihe geforderten Angaben stellt der Auftraggeber die Formblätter - „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ und - „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zur Verfügung, welche von den Bietern, die Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigen, in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (Nr. 1), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4), ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt (Nr. 5). Der vorausgehendene Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 44 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 07.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 431 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 400.000 €
Median 844.792 €
Oberes Quartil 2.546.480 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 07.10.2026, 11:00 Uhr (noch 44 Tage)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 21.08.2026
CPV-Code 90500000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Erfüllungsort Ludwigshafen
Laufzeit Ab 01.07.2027
Bindefrist (?) 85 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 308.349 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.818 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 51%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Rheinland-Pfalz
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 22.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH · Ludwigshafen