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Stadt Bürstadt - Vergabe eines Pacht- und Betriebsvertrages für das innovative Heizsystem auf dem Bildungs- und Sportcampus Bürstadt
Magistrat der Stadt Bürstadt · Bürstadt · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStadt Bürstadt - Vergabe eines Pacht- und Betriebsvertrages für das innovative Heizsystem auf dem Bildungs- und Sportcampus Bürstadt🏆 GGEW, Gruppen Gas und Elektrizitätswerk Bergstrasse AG · Bensheim
- GGEW, Gruppen Gas und Elektrizitätswerk Bergstraße AG · Bensheim
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Vergabe eines Pacht- und Betriebsvertrages für das innovative Heizsystem auf dem Bildungs- und Sportcampus Bürstadt
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Monatliche Pacht pro Endkundenvertrag und Kilowatt Wärmleistung 40 %Preis
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Güte und Qualität des Konzeptes zur Sicherung der Nachhaltigkeits- und Kosteneffizienzprämie einschließlich der Datenerhebung und -übermittlung 20 %Qualität
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Umsatzbeteiligung pro Monat 10 %Preis
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Güte und Qualität des Marketing- und Vertriebskonzepts einschließlich Wirtschaftsplan 10 %Qualität
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Güte und Qualität des Konzeptes zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit 10 %Qualität
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Güte und Qualität des Konzeptes zur Gewährleistung eines optimalen Kundenservice 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer GGEW, Gruppen Gas und Elektrizitätswerk Bergstrasse AG1 Veröffentlichung
- 08.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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