Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung fehlende Unterlagen nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen:
Eigenerklärung über die Verpflichtung, vor Auftragsbeginn eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und der AG den Abschluss der Versicherung innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung nachzuweisen. Mindestdeckungssummen je Schadensfall: 1.000.000,00 € für Sachschäden, inklusive Deckung von Abwasserschäden, Obhuts- und Bearbeitungsschäden und einer Schlüsselversicherung. 3.000.000,00 € für Personenschäden.
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Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, ggf. von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.