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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Bekanntmachung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG

Wissenschaftsstadt Darmstadt · Darmstadt · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Energie & Umwelt

Beschreibung

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) für das Gasversorgungsnetz für die öffentliche Versorgung für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der ENTEGA AG am 31.12.2027 auslaufen wird. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag ab dem 01.01.2028 mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages gem. § 46 Abs. 2 EnWG für das Gebiet der Stadt Darmstadt interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse bis spätestens zum 02.02.2026 schriftlich gegenüber dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Rechtsamt, Neues Rathaus, Luisenplatz 5 A, 64283 Darmstadt, zu bekunden.

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Branche: Energie & Umwelt

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt den Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages ab dem 01.01.2028 mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren.

Energieversorgungsunternehmen, die Interesse an einem solchen Vertrag für das Stadtgebiet Darmstadt haben, werden aufgefordert, ihr Interesse bis zum 02.02.2026 schriftlich zu bekunden. Es handelt sich um eine Aufforderung zur Interessensbekundung für die Vergabe einer öffentlichen Gasversorgung.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen und klargestellt, dass insbesondere die europäischen Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU, 2014/25/EU, das GWB, die VgV, die KonzVgV, die SektVO, die VOB/A und die UVgO, ganz gleich in welcher Fassung, keine Anwendung finden. Das Verfahren richtet sich nach § 46 ff. EnWG.“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 3 Bewerber

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Eignungskriterien werden nach Abgabe der Interessenbekundung mitgeteilt. Grundsätzlich ist eine Genehmigung nach § 4 EnWG oder eine vergleichbare Nachweisführung über die Eignung erforderlich.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Nach § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte Rechtsverletzungen nach § 47 Abs. 1 und 2 EnWG, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach § 47 Absatz 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. In § 47 EnWG wird ausgeführt: (1) Jedes beteiligte Unternehmen kann eine Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Absatz 1 bis 4 nur geltend machen, soweit es diese nach Maßgabe von Absatz 2 gerügt hat. Die Rüge ist in Textform gegenüber der Gemeinde zu erklären und zu begründen. (2) Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46 Absatz 3 erkennbar sind, sind innerhalb der Frist aus § 46 Absatz 4 Satz 4 zu rügen. Rechtsverletzungen, die aus der Mitteilung nach § 46 Absatz 4 Satz 4 erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen. Rechtsverletzungen im Rahmen der Auswahlentscheidung, die aus der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 erkennbar sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen. Erfolgt eine Akteneinsicht nach Absatz 3, beginnt die Frist nach Satz 3 für den Antragsteller erneut ab dem ersten Tag, an dem die Gemeinde die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat. (3) Zur Vorbereitung einer Rüge nach Absatz 2 Satz 3 hat die Gemeinde jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb einer Woche ab Zugang der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 zu stellen. Die Gemeinde hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. (4) Hilft die Gemeinde der Rüge nicht ab, so hat sie das rügende Unternehmen hierüber in Textform zu informieren und ihre Entscheidung zu begründen. (5) Beteiligte Unternehmen können gerügte Rechtsverletzungen, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach Absatz 4 vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. (6) Ein Vertrag nach § 46 Absatz 2 darf erst nach Ablauf der Fristen aus Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 Satz 1 geschlossen werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 02.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 18 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 5.000.000 €
Median 20.196.877 €
Oberes Quartil 130.000.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 02.02.2026, 23:59 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 2025-D-K02
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Darmstadt, Hessen
Veröffentlicht 30.10.2025
CPV-Code 65000000
Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas) (Was ist das?)
Erfüllungsort Darmstadt
Laufzeit 20 Jahre
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 5.3
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 5.323 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.514 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 47%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Wissenschaftsstadt Darmstadt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landgericht Wiesbaden, Wiesbaden

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: