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Erbringung von Beratungsleistungen für das Employer Branding (Los 1) und Social Media des Employer Brandings (Los 2) des Auftraggebers
Deutsche Bundesbank · Frankfurt am Main · Hessen · Oberste Bundesbehörde
Angebote bis 03.09.2026, 11:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Erbringung von Beratungsleistungen für das Employer Branding (Los 1) und Social Media des Employer Brandings (Los 2) des Auftraggebers
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand sind Beratungsleistungen für Employer Branding (Los 1) und Social Media (Los 2).
- Auftraggeber ist die Deutsche Bundesbank.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Erfahrung in Employer Branding und Social Media ist essenziell für die Bewerbung.
Die Ausschreibung umfasst Beratungsleistungen für Employer Branding und Social Media des Employer Brandings, aufgeteilt in zwei Lose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Ausführungskonzept für die Umsetzung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung und Rahmenvertragsvereinbarung Los 1 50 %Qualität
Das Ausführungskonzept wird anhand der nachfolgenden beiden Unterkriterien bewertet. Unterkriterium 1 zum Ausführungskonzept - Vertragsmanagement - (Gewichtung 40 %, Bewertung 0 bis 5 Punkte): Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept darzustellen, mit welchen organisatorischen Maßnahmen er im Falle der Auftragserteilung die Abwicklung der Einzelaufträge dauerhaft in gleichbleibender hoher Qualität bestmöglich sicherstellt. Das Ausführungskonzept soll insbesondere erkennen lassen, - wie der hierfür erforderliche kontinuierliche Einsatz von geeignetem Personal sichergestellt wird (und zwar durch Aufgabenverteilung, Wissensmanagement, Personalgewinnung und -bindung sowie Vertretungsregelungen); und - welche Prozesse zur Steuerung von Einzelaufträgen genutzt werden, insbesondere für eine effiziente, transparente, ressourcenschonende und termingerechte Umsetzung (und zwar zur Auftragsklärung, Bearbeitung der Einzelaufträge, Qualitätssicherung, Prozessoptimierung sowie Reporting). Ziel des Auftraggebers ist es, die spezifische Leistungserbringung in gleichbleibend guter Qualität entsprechend den Regelungen dieses Vertrags dauerhaft sicherzustellen sowie weiterzuentwickeln. Bewertet wird, inwieweit die genannten Maßnahmen geeignet sind, dieses Ziel nachvollziehbar und effektiv zu erreichen. Maßgeblich ist dabei insbesondere, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen im Vergleich zu den Angaben der anderen Bieter in deren jeweiligem Ausführungskonzept eine bezüglich der Anforderungen aus Leistungsbeschreibung und Rahmenvereinbarung wirkungsvollere Herangehensweise erkennen lassen. Unterkriterium 2 zum Ausführungskonzept - Strategische Beratung - (Gewichtung 60 %, Bewertung 0 bis 5 Punkte): Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung methodisch vorgehen wird, um eine belastbare strategische Grundlage für die Arbeitgeberkommunikation zu schaffen. Das Ausführungskonzept soll insbesondere erkennen lassen, - wie die Entwicklung der Arbeitgebermarke regelmäßig und wirtschaftlich evaluiert wird (und zwar durch Analyse sowie Monitoring); und - wie strategische Kommunikations- und Wirkziele definiert und berücksichtigt werden (und zwar durch Methodik, Erhebung der Zielerreichung sowie Abweichungsanalyse) Ziel des Auftraggebers ist es, die bestmögliche Sicherstellung der Fortentwicklung einer klaren, authentischen und langfristig tragfähigen wirkungsorientierten Positionierung als Arbeitgeber, die sowohl externe Zielgruppen (insbesondere potenzielle Bewerberinnen und Bewerber) als auch interne Zielgruppen (insbesondere Beschäftigte) adressiert. Bewertet wird, inwieweit die Angaben in dem Ausführungskonzept im Vergleich zu den Angaben der anderen Bieter in deren jeweiligem Ausführungskonzept geeignet ist, dieses Ziel bestmöglich zu erreichen. Maßgeblich ist insbesondere, ob das vorgeschlagene Vorgehen zu einer besseren, wirkungsorientierten Arbeitgeberpositionierung führen wird. Das Ausführungskonzept darf insgesamt einen Umfang (Text, Grafiken, Bilder) von maximal acht (8) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben ab Seite 9 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine reine Titelseite und ein Inhaltsverzeichnis, jeweils ohne inhaltliche Angaben werden bei der Seitenzählung nicht mitgerechnet. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept wird in jedem Unterkriterium inhaltlich daraufhin bewertet, inwieweit es das von dem Auftraggeber in diesem Unterkriterium vorgegebene Ziel im Vergleich zu den entsprechenden Ausführungen in den Ausführungskonzepten der anderen Bieter erreicht. Die Punkte werden jeweils wie folgt vergeben: Es werden Punkte von 0 bis 5 vergeben, wobei 5 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Es wird beurteilt, inwieweit die vom Auftraggeber angegebenen Ziele im Falle der Ausführung des jeweiligen Konzepts im Vergleich bestmöglich umgesetzt werden. Die Punkteverteilung erfolgt im Rahmen einer vergleichenden Bewertung der Inhalte der verschiedenen Konzepte jeweils wie folgt: 5 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten zu demselben jeweiligen Kriterium eine sehr gute Leistung erwarten. 4 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine gute Leistung erwarten. 3 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine befriedigende Leistung erwarten. 2 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine ausreichende Leistung erwarten. 1 Punkt: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine mangelhafte Leistung erwarten. Siehe Weiterführung unter "Fortführung Ausführungskonzept".
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Gesamtpreis (brutto) 30 %Preis
Der wertungsrelevante Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage C13 "Preisblatt_Los 1"
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Persönliche Erfahrung des Projektteams_Los 1 20 %Qualität
Bewertet wird die einschlägige praktische Erfahrung der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung (gemeinsam Projektteam) in der Durchführung von Projekten, die der Zielsetzung dieses Vergabeverfahrens entsprechen, nämlich der strategischen Beratung zum Employer Branding sowie die Entwicklung von strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden sind. Die nachgewiesene Erfahrung ist maßgeblich für die Qualität der Projektdurchführung, da der Erfolg von Employer-Branding-Maßnahmen in hohem Maße von der Erfahrung der für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung verantwortlichen Personen mit komplexen Kommunikations- und Umsetzungsstrukturen abhängt. Definitionen: Die für den gegenständlichen Auftrag anzubietende Rolle der Projektleitung und die für den gegenständlichen Auftrag anzubietende Rolle der stellvertretenden Projektleitung werden einzelnen auch nur als "Rolle" und zusammen als "Rollen" bezeichnet. Eine "Employer-Branding-Maßnahme" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums ist eine zeitlich befristete, strukturiert geplante und über mehrere Kanäle umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, die einen anderen Arbeitgeber als Marke in seinem Arbeitsmarkt positioniert. Kern ist die strategische Konzeption: Ausgehend von Analyse und Zieldefinition werden Zielgruppen, Botschaften und eine Employer Value Proposition festgelegt, ein Maßnahmenplan (z. B. Karriere-Website, Social Media, Recruiting-Kampagnen, interne Kommunikation, Events, PR) erstellt, Budgets und Meilensteine definiert sowie messbare Erfolgskennzahlen (z. B. Reichweite, Engagement) bestimmt. Die operative Durchführung einzelner Elemente kann durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen; maßgeblich ist, dass die Strategie, die inhaltliche Planung und die Steuerung der Maßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurden und dass die geplante Maßnahme im Erbringungszeitraum tatsächlich umgesetzt wurde. Ziel jeder Employer-Branding-Maßnahme ist es, die Wahrnehmung als Arbeitgeber zu schärfen, passende Zielgruppen anzusprechen und die Arbeitgeberattraktivität messbar zu steigern. Eine "Beratungsleistung für ein Employer Branding" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Leistung auf der konzeptionellen Entwicklung und strategischen Planung einer zeitlich befristeten, strukturiert angelegten und mehrkanalig umgesetzten Kommunikationsmaßnahme zur Positionierung eines anderen Arbeitgebers als Marke liegt. Maßgeblich ist dabei nicht die operative Durchführung einzelner Kommunikationsmaßnahmen, sondern die vorgelagerte strategische Konzeption, Steuerung und inhaltliche Planung. Entscheidend ist dabei, dass der Referenznehmer die jeweilige Kommunikationsmaßnahme konzeptionell geplant und strategisch ausgestaltet hat. Die operative Umsetzung der Maßnahmen kann demgegenüber auch durch den Referenzgeber selbst oder durch Dritte erfolgt sein. Maßgeblich ist allein, dass die strategische Konzeption und Planung der Kommunikationsmaßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurde und die Maßnahme anschließend - unabhängig davon durch wen - tatsächlich umgesetzt worden ist. Die Beratungsleistungen dürfen nicht für die eigene Arbeitgebermarke erbracht worden sein. Dies entspricht auch dem Auftragsgegenstand von Los 1. Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Beratungsleistungen für ein Employer Branding, nicht die operative Durchführung einzelner Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media. Die "Entwicklung einer Employer Branding-Maßnahme" muss beinhaltet haben; 1. die gezielte Positionierung einer Arbeitgebermarke (externes und internes Employer Branding) (z. B. EVP-Erarbeitung, Zielgruppenanalysen, Wettbewerbsanalysen, Kommunikationsstrategie, Beschäftigtenbindung); oder 2. die markengerechte Kampagnengestaltung über mindestens zwei externe Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Online-Marketing, Außenwerbung, Print, Recruiting-Events, Videos oder HR-Maßnahmen im Innenverhältnis) und kumulativ zu 1. und / oder 2. 3. die Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Kommunikations- oder Bewerberzielen (z. B. Reichweite, Bewerberzahlen, Markenbekanntheit). Strategische Beratung, die ohne Orientierung an einer Arbeitgebermarke erfolgte, werden nicht als Entwicklung einer Employer Branding-Maßnahme im Sinne dieses Zuschlagskriteriums anerkannt. "Referenznehmer" ist die angebotene Person, die das unternehmensbezogene Referenzprojekt im gegenständlichen Vergabeverfahren angibt und die entsprechend die angegebenen Leistungen in dem Referenzauftrag erbracht hat. "Referenzgeber" ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den das angegebene Referenzprojekt erbracht wurde. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt tätig für den Hauptauftragnehmer, ist Referenzgeber als Auftraggeber der direkte Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt für einen Unterauftragnehmer tätig, so ist Referenzgeber nicht der Hauptauftragnehmer als direkter Vertragspartner des Unterauftragnehmers, für den der Referenznehmer tätig ist, sondern Referenzgeber ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den der Hauptauftragnehmer das Referenzprojekt (unter Einsatz von Unterauftragnehmern) erbringt. Referenzgeber ist dann der Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Bewertet wird jeweils die einschlägige praktische Erfahrung der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung anhand von jeweils vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten. Siehe Weiterführung unter "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams_Los 1".
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Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams_Los 1 0 %Qualität
Der Bieter hat für die vorgesehenen Personen jeweils mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt über die strategische Beratung zum Employer Branding sowie die Entwicklung von strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden sind, mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt. a) Die vorgesehene Person für die Projektleitung muss in dem für sie angegebenen persönlichen Referenzprojekt die Projektleitung innegehabt haben. b) Die vorgesehene Person für die stellvertretende Projektleitung muss in dem für sie angegebenen persönlichen Referenzprojekt die stellvertretende Projektleitung oder die Projektleitung innegehabt haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an die persönlichen Referenzprojekte der vorgesehenen Personen sind jeweils wie folgt: (i.) Jedes zu bewertende persönliche Referenzprojekt muss mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - strategische Beratung zum Employer Branding; - Entwicklung mindestens einer Employer-Branding-Maßnahme gemäß der Definition in diesem Zuschlagskriterium für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Unternehmen des Referenznehmers selbst) umgesetzt worden ist; Projektlaufzeit: Unterbrechungsfreie Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten; die angebotene Person muss in dieser Zeit in ihrer entsprechenden Rolle das Projekt betraut haben. Erfüllt nicht jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name der vorgesehenen Person für die Projektleitung (bzw. der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung), für die die Referenz bei der Bewertung relevant sein soll; - Rolle der als Projektleitung bzw. als stellvertretender Projektleitung vorgesehenen Person in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung). Anzugeben ist: - ob die jeweils vorgesehenen Person die Leistungen als Projektleitung geleitet oder als stellvertretende Projektleitung ausgeführt hat; und - die konkreten Aufgaben und die dabei getragene Verantwortung der vorgesehenen Person; - Beschreibung des von der jeweils vorgesehenen Person persönlich geleiteten (bzw. als stellvertretende Projektleitung persönlich ausgeführten) Referenzprojekts Darzustellen ist / sind die in dem persönlichen Referenzprojekt von der vorgesehenen Person als Projektleitung bzw. als stellvertretende Projektleitung erbrachten strategischen Beratung(en) sowie konkret entwickelte(n) Employer-Branding-Maßnahme(n) gemäß der Definition im Sinne dieses Zuschlagskriteriums. Darzustellen sind je entwickelter Employer-Branding-Maßnahme dabei: - die gezielte Positionierung Arbeitgebermarke (externes und internes Employer Branding) (z. B. EVP-Erarbeitung, Zielgruppenanalysen, Wettbewerbsanalysen, Kommunikationsstrategie, Beschäftigtenbindung); oder - die markengerechte Kampagnengestaltung über mindestens zwei externe Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Online-Marketing, Außenwerbung, Print, Recruiting-Events, Videos oder HR-Maßnahmen im Innenverhältnis) und kumulativ zu 1. und / oder 2. - die Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Kommunikations- oder Bewerberzielen (z. B. Reichweite, Bewerberzahlen, Markenbekanntheit). Darzustellen ist / sind weiter die im Rahmen des persönlichen Referenzprojekts erbrachten unterschiedlichen Inhalte. Namentlich: - Karriereseiten auf der Homepage - Karrierekanäle in Social Media - Werbung in Social Media - Corporate Influencing - Out of home-Werbung - Printmedien - Karrieremessen - Veranstaltungen mit den Zielgruppen (Studieninformationstage, Netzwerktreffen, Webmeetings, Schnupperwoche) - Gamification - Guerilla-Aktionen - Internes Employer Branding - Arbeitgeberbewertungsplattformen - Name und Art des Referenzgebers (öffentlicher oder privater Auftraggeber), für den das persönliche Referenzprojekt erbracht wurde - Projektlaufzeit: Mindestanforderung: Unterbrechungsfreie Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten; Anzugeben ist das Anfangsdatum (TT.MM.JJJJ) und das Enddatum (TT.MM.JJJJ) des unterbrechungsfreien Projektlaufzeit. Die Projektlaufzeit darf auch noch weiterhin andauern. In diesem Fall ist anzugeben "noch andauernd". Die angebotene Person muss in dieser Zeit in ihrer entsprechenden Rolle das Projekt betraut haben. Achtung: Ein Bieter darf für beide Rollen nicht dieselbe Person anbieten. Bietet ein Bieter dennoch für beide Rollen dieselbe Person an, wird nur die alphabetisch erstkommende Rolle der Projektleitung bewertet. Die weitere Rolle der stellvertretenden Projektleitung, die durch dieselbe Person besetzt wird, wird mit 0 Punkten bewertet. Achtung: Ein Bieter darf für eine Rolle nicht mehr als eine Person anbieten. Bietet ein Bieter dennoch für eine Rolle mehr als eine Person an, wird nur die zuerst benannte Person gewertet. Die weiteren genannten Personen für dieselbe Rolle bleiben bei der Bewertung dieser Rolle unberücksichtigt und gelten insoweit als nicht angeboten. (ii.) Die Bewertungssystematik ist für die persönlichen Referenzprojekte der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung wie folgt: Siehe Weiterführung unter "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams_Los 1".
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Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams_Los 1 0 %Qualität
Es dürfen für die vorgesehene Person für die Projektleitung und für die vorgesehene Person für die stellvertretende Projektleitung jeweils höchstens drei (3) persönliche Referenzprojekte eingereicht werden, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Darüber hinausgehende Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Kommt ein Bieter dieser Obliegenheit nicht nach und reicht dennoch mehr als drei (3) persönliche Referenzprojekte für eine vorgesehene Person ein, trägt er das Risiko, dass der Auftraggeber nach eigenem Ermessen persönliche Referenzprojekte auswählt und bewertet. In diesem Fall kann die erreichte Punktzahl von derjenigen abweichen, die erzielt worden wäre, wenn der Bieter selbst eine Auswahl der persönlichen Referenzprojekten getroffen hätte. 1. Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit je Referenzprojekt: Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 12 Punkte für (maximal) 3 wertbare persönliche Referenzprojekte Maximal 24 Punkte für beide Rollen zusammen. Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als dreißig (30) Monaten: 4 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als achtzehn (18) Monaten bis zu dreißig (30) Monaten: 3 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten bis zu achtzehn (18) Monaten: 2 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als sechs (6) Monaten bis zu zwölf (12) Monaten: 1 Punkt Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von sechs (6) Monaten: 0 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von weniger als sechs (6) Monaten Kein geeignetes Referenzprojekt; die Referenz wird nicht bewertet. 2. Vielseitigkeit der Beratung innerhalb eines Referenzprojekts: Je unterschiedlichem Inhalt (gem. nachfolgender Liste) Für jeden nachstehend genannten unterschiedlichen Inhalt in dem jeweiligen Referenzprojekt wird jeweils nur maximal ein Punkt vergeben. Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 36 Punkte für (maximal) 3 wertbare persönliche Referenzprojekte. Maximal 72 Punkte für beide Rollen zusammen. Karriereseiten auf der Homepage: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Karrierekanäle in Social Media: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Werbung in Social Media: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Corporate Influencing: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Out of home-Werbung: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Printmedien: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Karrieremessen (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Veranstaltungen mit den Zielgruppen (Studieninformationstage, Netzwerktreffen, Webmeetings, Schnupperwoche): (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Gamification: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Guerilla-Aktionen: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Internes Employer Branding: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Arbeitgeberbewertungsplattformen: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) 3. Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber: Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 3 Punkte für (maximal) 1 wertbares persönliches Referenzprojekt. Maximal 6 Punkte für beide Rollen zusammen. Unter den für eine Rolle angegebenen Referenzprojekten ist ein wertbares persönliches Referenzprojekt, das für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber erbracht wurde: (ja = 3 Punkte / nein = 0 Punkte) Die Bewertung der persönlichen Referenzprojekte erfolgt nach folgendem Schema: Für jedes persönliches Referenzprojekt werden die unter Ziffer 1., 2. und 3. erzielten Punkte addiert. Ein Bieter kann somit in seinem Angebot für die vorgesehenen Personen maximal folgende Punktzahlen erreichen: Bei maximal 3 wertbaren persönlichen Referenzprojekten in der Ziffer 1. und 2. Und maximal einem wertbaren persönlichen Referenzprojekt in der Ziffer 3. können je Rolle maximal 51 Punkte erzielt werden. Für die beiden Rollen zusammen können somit maximal 102 Punkte (2 x 51) erzielt werden. HINWEIS: Die erreichten (addierten) Punkte für beide vorgesehenen Personen werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 10/51. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der C08_Los1 "Erfahrung des Projektteams_Los 1" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt ist ein (1) zusätzliches Projektblatt (einseitig, DIN-A4) zulässig. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die benannten Personen für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung zu erbringen. Der Auftragnehmer darf die im Vergabeverfahren angebotene Projektleitung und stellvertretende Projektleitung sowie eine in einem Einzelauftrag eingesetzte Person während der Laufzeit dieses Einzelauftrags nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform austauschen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Die Zustimmung zu verweigern wäre unbillig, wenn ein sachlicher Grund für den Austausch der betreffenden Person vorliegt und der Auftragnehmer zuvor in Textform den sachlichen Grund und die ausreichende Erfahrung der als Ersatz angebotenen neue Person hinreichend und nachvollziehbar dargelegt hat. Ein sachlicher Grund ist beispielsweise Krankheit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Mutterschutz, Elternzeit, Tod oder Gefängnis. Im Falle des Austauschs muss die jeweils neue Person mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Im Falle der im Vergabeverfahren angebotenen Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung bedeutet dies, die neue Person hätte im Vergabeverfahren mindestens genauso viele Punkte erreichen müssen wie die zu ersetzende Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung. Der Auftragnehmer schlägt dem Auftraggeber die neue Person unter Nachweis der entsprechenden Erfahrung vor.
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Fortführung Ausführungskonzept Los 1 0 %Qualität
0 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine ungenügende Leistung erwarten. Die Bewertung erfolgt für jedes Unterkriterium gesondert. Die erreichten Punkte werden anschließend addiert und fließen mit der für das Zuschlagskriterium vorgesehenen Gewichtung in die Gesamtwertung ein. Soweit bei einem Unterkriterien Unter-Unterkriterien genannt sind, erfolgt eine Wertung aller Unter-Unterkriterien in dem jeweiligen Unterkriterium in der Gesamtschau. Je Unterkriterium können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erreichten Punkte (maximal 5 Punkte) in dem Unterkriterium 1 zum Ausführungskonzept werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 4. Insgesamt können in diesem Unterkriterium maximal 20 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte (maximal 5 Punkte) in dem Unterkriterium 2 zum Ausführungskonzept werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 6. Insgesamt können in diesem Unterkriterium maximal 30 Punkte erreicht werden. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Ein Angebot muss in diesem Zuschlagskriterium mindestens 20 qualitative Leistungspunkte erzielen. Angebote, die in diesem Zuschlagskriterium nicht mindestens 20 qualitative Leistungspunkte erzielen, werden ausgeschlossen.
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Ausführungskonzept für die Umsetzung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung und Rahmenvertragsvereinbarung Los 2 50 %Qualität
Das Ausführungskonzept wird anhand der nachfolgenden beiden Unterkriterien bewertet. Unterkriterium 1 zum Ausführungskonzept - Vertragsmanagement - (Gewichtung 40 %, Bewertung 0 bis 5 Punkte): Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept darzustellen, mit welchen organisatorischen Maßnahmen er im Falle der Auftragserteilung die Abwicklung der Einzelaufträge dauerhaft in gleichbleibender hoher Qualität bestmöglich sicherstellt. Das Ausführungskonzept soll insbesondere erkennen lassen, - wie der hierfür erforderliche kontinuierliche Einsatz von geeignetem Personal sichergestellt wird (und zwar durch Aufgabenverteilung, Wissensmanagement, Personalgewinnung und -bindung sowie Vertretungsregelungen); und - welche Prozesse zur Steuerung von Einzelaufträgen genutzt werden, insbesondere für eine effiziente, transparente, ressourcenschonende und termingerechte Umsetzung (und zwar zur Auftragsklärung, Bearbeitung der Einzelaufträge, Qualitätssicherung, Prozessoptimierung sowie Reporting). Ziel des Auftraggebers ist es, die spezifische Leistungserbringung in gleichbleibend guter Qualität entsprechend den Regelungen dieses Vertrags dauerhaft sicherzustellen sowie weiterzuentwickeln. Bewertet wird, inwieweit die genannten Maßnahmen geeignet sind, dieses Ziel nachvollziehbar und effektiv zu erreichen. Maßgeblich ist dabei insbesondere, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen im Vergleich zu den Angaben der anderen Bieter in deren jeweiligem Ausführungskonzept eine bezüglich der Anforderungen aus Leistungsbeschreibung und Rahmenvereinbarung wirkungsvollere Herangehensweise erkennen lassen. Unterkriterium 2 zum Ausführungskonzept - Strategische Beratung - (Gewichtung 60 %, Bewertung 0 bis 5 Punkte): Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung methodisch vorgehen wird, um eine belastbare strategische Grundlage für die Arbeitgeberkommunikation in Social Media zu schaffen. Das Ausführungskonzept soll insbesondere erkennen lassen, - wie die Wahrnehmung der Arbeitgebermarke in Social Media regelmäßig und wirtschaftlich evaluiert wird (und zwar durch Analyse sowie Monitoring); und - wie die jeweilige Kanalstrategie weiterentwickelt wird (und zwar durch Methodik, Ableitung der Ziele sowie Berücksichtigung experimenteller Ansätze) Ziel des Auftraggebers ist es, die bestmögliche Sicherstellung der Fortentwicklung einer klaren, authentischen und langfristig tragfähigen wirkungsorientierten Positionierung als Arbeitgeber in Social Media, die sowohl externe Zielgruppen (insbesondere potenzielle Bewerberinnen und Bewerber) als auch interne Zielgruppen (insbesondere Beschäftigte) adressiert. Bewertet wird, inwieweit die Angaben in dem Ausführungskonzept im Vergleich zu den Angaben der anderen Bieter in deren jeweiligem Ausführungskonzept geeignet ist, dieses Ziel bestmöglich zu erreichen. Maßgeblich ist insbesondere, ob das vorgeschlagene Vorgehen zu einer besseren, wirkungsorientierten Arbeitgeberpositionierung führen wird. Das Ausführungskonzept darf insgesamt einen Umfang (Text, Grafiken, Bilder) von maximal acht (8) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben ab Seite 9 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine reine Titelseite und ein Inhaltsverzeichnis, jeweils ohne inhaltliche Angaben werden bei der Seitenzählung nicht mitgerechnet. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept wird in jedem Unterkriterium inhaltlich daraufhin bewertet, inwieweit es das von dem Auftraggeber in diesem Unterkriterium vorgegebene Ziel im Vergleich zu den entsprechenden Ausführungen in den Ausführungskonzepten der anderen Bieter erreicht. Weiterführende Angaben unter "Fortführung Ausführungskonzept Los 2".
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Gesamtpreis (brutto) 30 %Preis
Der wertungsrelevante Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage C13 "Preisblatt_Los 2"
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Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2 20 %Qualität
Bewertet wird die einschlägige praktische Erfahrung der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung (gemeinsam Projektteam) in der Durchführung von Projekten, die der Zielsetzung dieses Vergabeverfahrens entsprechen, nämlich der Beratung, Entwicklung und Umsetzung von Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Auftraggeber. Die nachgewiesene Erfahrung ist maßgeblich für die Qualität der Projektdurchführung, da der Erfolg von Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media in hohem Maße von der Erfahrung der für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung verantwortlichen Personen mit komplexen Kommunikations- und Umsetzungsstrukturen abhängt. Definitionen: Die für den gegenständlichen Auftrag anzubietende Rolle der Projektleitung und die für den gegenständlichen Auftrag anzubietende Rolle der stellvertretenden Projektleitung werden einzelnen auch nur als "Rolle" und zusammen als "Rollen" bezeichnet. Eine "Employer-Branding-Maßnahme in Social Media" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums ist eine zeitlich befristete, strukturiert geplante und kanalspezifisch umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, die einen anderen Arbeitgeber als Marke auf verschiedenen Social Media-Kanälen (z. B. LinkedIn und Instagram) positioniert. Kern ist die strategische Konzeption: Ausgehend von der Employer Value Proposition, den genutzen Social Media Kanälen und Zieldefinition werden Kanalstrategie, Zielgruppen, und Formate festgelegt, ein Maßnahmenplan (z. B. Beitragsfrequenz, Paid-Strategie, Kampagnendauer) erstellt, Budgets und Meilensteine definiert sowie messbare Erfolgskennzahlen (z. B. Reichweite, Engagement) bestimmt. Die operative Durchführung einzelner Elemente kann durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen; maßgeblich ist, dass die Strategie, die inhaltliche Planung und die Steuerung der Maßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurden und dass die geplante Maßnahme im Erbringungszeitraum tatsächlich umgesetzt wurde. Ziel jeder Employer-Branding-Maßnahme in Social Media ist es, die Wahrnehmung als Arbeitgeber im jeweiligen Kanal zu schärfen, passende Zielgruppen anzusprechen und die Arbeitgeberattraktivität messbar zu steigern. Eine "Beratungsleistung zum Employer Branding in Social Media" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Leistung auf der konzeptionellen Entwicklung und strategischen Planung einer zeitlich befristeten, strukturiert angelegten und kanalspezifisch umgesetzten Kommunikationsmaßnahme zur Positionierung eines anderen Arbeitgebers als Marke in Social Media Kanälen liegt. Maßgeblich ist dabei nicht die operative Durchführung einzelner Kommunikationsmaßnahmen, sondern die vorgelagerte strategische Konzeption, Steuerung und inhaltliche Planung. Entscheidend ist dabei, dass der Referenznehmer die jeweilige Social Media-Kommunikationsmaßnahme konzeptionell geplant und strategisch ausgestaltet hat. Die operative Umsetzung der Maßnahmen kann demgegenüber auch durch den Referenzgeber selbst oder durch Dritte erfolgt sein. Maßgeblich ist allein, dass die strategische Konzeption und Planung der Kommunikationsmaßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurde und die Maßnahme anschließend - unabhängig davon durch wen - tatsächlich umgesetzt worden ist. Die Beratungsleistungen dürfen nicht für die eigene Arbeitgebermarke erbracht worden sein. Dies entspricht auch dem Auftragsgegenstand von Los 2. Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media und deren Entwicklung sowie Umsetzung, nicht die Beratung zu Employer-Branding-Maßnahmen generell. Die "Umsetzung einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media" muss beinhaltet haben: 1. die operative Umsetzung und kanalbezogene Aussteuerung einer Arbeitgebermarke auf mindestens einer der folgenden Social-Media-Plattformen: Instagram, LinkedIn, Facebook, YouTube einschließlich plattformspezifischer Content-Formate, Veröffentlichungsplanung, Community-Management oder Paid-Social-Maßnahmen; oder 2. die operative Durchführung einer markengerechten Employer-Branding-Kampagne über mindestens zwei verschiedene Formate auf o. g. Social-Media-Kanälen (z. B. Feed-Posts, Stories, Reels, Videoformate, Social Ads, Recruiting-Kampagnen oder kanalübergreifende Content-Serien) und kumulativ zu 1. und / oder 2. 3. die Analyse und Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Social-Media- oder Recruiting-Zielen (z. B. Reichweite, Engagement-Rate, Klickzahlen, Interaktionen, Bewerberzahlen oder Conversion-Raten). Operative Social-Media-Leistungen, die ohne Bezug zu einer Arbeitgebermarke oder ohne erkennbaren Employer-Branding-Bezug erbracht wurden, werden nicht als Umsetzung einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media im Sinne dieses Zuschlagskriteriums anerkannt. "Referenznehmer" ist die angebotene Person, die das unternehmensbezogene Referenzprojekt im gegenständlichen Vergabeverfahren angibt und die entsprechend die angegebenen Leistungen in dem Referenzauftrag erbracht hat. Weiterführende Angaben unter "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2".
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Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2 0 %Qualität
"Referenzgeber" ist der öffentliche oder private Auftraggeber für den das angegebene Referenzprojekt erbracht wurde. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt tätig für den Hauptauftragnehmer, ist Referenzgeber als Auftraggeber der direkte Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt für einen Unterauftragnehmer tätig, so ist Referenzgeber nicht der Hauptauftragnehmer als direkter Vertragspartner des Unterauftragnehmers, für den der Referenznehmer tätig ist, sondern Referenzgeber ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den der Hauptauftragnehmer das Referenzprojekt (unter Einsatz von Unterauftragnehmern) erbringt. Referenzgeber ist dann der Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Bewertet wird jeweils die einschlägige praktische Erfahrung der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung anhand von jeweils vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat für die vorgesehenen Personen jeweils mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt über die strategische Beratung zum Employer Branding in Social Media sowie die Umsetzung mindestens einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media gemäß der Definition in diesem Zuschlagskriterium für den Referenzgeber mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt. a) Die vorgesehene Person für die Projektleitung muss in dem für sie angegebenen persönlichen Referenzprojekt die Projektleitung innegehabt haben. b) Die vorgesehene Person für die stellvertretende Projektleitung muss in dem für sie angegebenen persönlichen Referenzprojekt die stellvertretende Projektleitung oder die Projektleitung innegehabt haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an die persönlichen Referenzprojekte der vorgesehenen Personen sind jeweils wie folgt: (i.) Jedes zu bewertende persönliche Referenzprojekt muss mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Erbringung mindestens einer Beratungsleistung für ein Employer Branding in Social Media; - Dabei Umsetzung mindestens einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media gemäß der Definition in diesem Zuschlagskriterium für den Referenzgeber; - Projektlaufzeit: Unterbrechungsfreie Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten Erfüllt nicht jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichen Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name der vorgesehenen Person für die Projektleitung (bzw. der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung); - Rolle der als Projektleitung bzw. als stellvertretender Projektleitung vorgesehenen Person in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung). Anzugeben ist: - ob die jeweils vorgesehenen Person die Leistungen als Projektleitung geleitet oder als stellvertretende Projektleitung ausgeführt hat; und - die konkreten Aufgaben und die dabei getragene Verantwortung der vorgesehenen Person; - Beschreibung des von der jeweils vorgesehenen Person persönlich geleiteten (bzw. als stellvertretende Projektleitung persönlich ausgeführten) Referenzprojekts: Darzustellen ist / sind die in dem persönlichen Referenzprojekt von der vorgesehenen Person als Projektleitung bzw. als stellvertretende Projektleitung erbrachten Beratungsleistung für Employer Branding in Social Media sowie die konkret umgesetzte(n) Employer-Branding-Maßnahme(n) in Social Media gemäß der Definition im Sinne dieses Zuschlagskriteriums. Darzustellen sind je umgesetzter Employer-Branding-Maßnahme in Social Media dabei: - die operative Umsetzung und kanalbezogene Aussteuerung einer Arbeitgebermarke auf mindestens einer der benannten Social-Media-Plattformen (Instagram, LinkedIn, Facebook, YouTube) einschließlich plattformspezifischer Content-Formate, Veröffentlichungsplanung, Community-Management oder Paid-Social-Maßnahmen; oder - die operative Durchführung einer markengerechten Employer-Branding-Kampagne über mindestens zwei verschiedene Formate auf o. g. Social-Media-Kanälen (z. B. Feed-Posts, Stories, Reels, Videoformate, Social Ads, Recruiting-Kampagnen oder kanalübergreifende Content-Serien) und kumulativ zu 1. und / oder 2. - die Analyse und Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Social-Media- oder Recruiting-Zielen (z. B. Reichweite, Engagement-Rate, Klickzahlen, Interaktionen, Bewerberzahlen oder Conversion-Raten). Darzustellen ist / sind weiter die im Rahmen des persönlichen Referenzprojekts erbrachten unterschiedlichen Inhalte. Namentlich: - LinkedIn - Instagram - Facebook - Youtube - Corporate Influencing - Gewinnspiele - Videoformate - Erfolgsmessung - Performance-Management - Community-Management - Internes Employer Branding - Kampagnen-Management. - Name und Art des Referenzgebers (öffentlicher oder privater Auftraggeber), für den das persönliche Referenzprojekt erbracht wurde - Projektlaufzeit: Mindestanforderung: Unterbrechungsfreie Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten Anzugeben ist das Anfangsdatum (TT.MM.JJJJ) und das Enddatum (TT.MM.JJJJ) der unterbrechungsfreien Projektlaufzeit. Die Projektlaufzeit darf auch noch weiterhin andauern. In diesem Fall ist anzugeben "noch andauernd". Die angebotene Person muss in dieser Zeit in ihrer entsprechenden Rolle das Projekt betraut haben. Achtung: Ein Bieter darf für beide Rollen nicht dieselbe Person anbieten. Weiterführende Angaben unter "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2".
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Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2 0 %Qualität
Bietet ein Bieter dennoch für beide Rollen dieselbe Person an, wird nur die alphabetisch erstkommende Rolle der Projektleitung bewertet. Die weitere Rolle der stellvertretenden Projektleitung, die durch dieselbe Person besetzt wird, wird mit 0 Punkten bewertet. Achtung: Ein Bieter darf für eine Rolle nicht mehr als eine Person anbieten. Bietet ein Bieter dennoch für eine Rolle mehr als eine Person an, wird nur die zuerst benannte Person gewertet. Die weiteren genannten Personen für dieselbe Rolle bleiben bei der Bewertung dieser Rolle unberücksichtigt und gelten insoweit als nicht angeboten. (ii.) Die Bewertungssystematik ist für die persönlichen Referenzprojekte der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung wie folgt: Es dürfen für die vorgesehene Person für die Projektleitung und für die vorgesehene Person für die stellvertretende Projektleitung jeweils höchstens drei (3) persönliche Referenzprojekte eingereicht werden, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Darüberhinausgehende Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Kommt ein Bieter dieser Obliegenheit nicht nach und reicht dennoch mehr als drei (3) persönliche Referenzprojekte für eine vorgesehene Person ein, trägt er das Risiko, dass der Auftraggeber nach eigenem Ermessen persönliche Referenzprojekte auswählt und bewertet. In diesem Fall kann die erreichte Punktzahl von derjenigen abweichen, die erzielt worden wäre, wenn der Bieter selbst eine Auswahl der persönlichen Referenzprojekten getroffen hätte. 1. Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit je Referenzprojekt: Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 12 Punkte für (maximal) 3 wertbare persönliche Referenzprojekte. Maximal 24 Punkte für beide Rollen zusammen. Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als dreißig (30) Monaten: 4 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als achtzehn (18) Monaten bis zu dreißig (30) Monaten: 3 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten bis zu achtzehn (18) Monaten: 2 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als sechs (6) Monaten bis zu zwölf (12) Monaten: 1 Punkt Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von sechs (6) Monaten: 0 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von weniger als sechs (6) Monaten: Kein geeignetes Referenzprojekt; die Referenz wird nicht bewertet. 2. Vielseitigkeit der Beratung innerhalb eines Referenzprojekts: Je unterschiedlichem Inhalt (gem. nachfolgender Liste). Für jeden nachstehend genannten unterschiedlichen Inhalt in dem jeweiligen Referenzprojekt wird jeweils nur maximal ein Punkt vergeben. Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 36 Punkte für (maximal) 3 wertbare persönliche Referenzprojekte. Maximal 72 Punkte für beide Rollen zusammen. LinkedIn: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Instagram: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Facebook: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Youtube: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Corporate Influencing: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Gewinnspiele: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Videoformate: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Erfolgsmessung: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Performance-Management: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Community-Management: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Internes Employer Branding: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Kampagnen-Management: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) 3. Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber: Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 3 Punkte für (maximal) 1 wertbares persönliches Referenzprojekt. Maximal 6 Punkte für beide Rollen zusammen. Unter den für eine Rolle angegebenen Referenzprojekten ist ein wertbares persönliches Referenzprojekt, das für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber erbracht wurde: (ja = 3 Punkte / nein = 0 Punkte) Die Bewertung der persönlichen Referenzprojekte erfolgt nach folgendem Schema: Für jedes persönliches Referenzprojekt werden die unter Ziffer 1., 2. und 3. erzielten Punkte addiert. Ein Bieter kann somit in seinem Angebot für die vorgesehenen Personen maximal folgende Punktzahlen erreichen: Bei maximal 3 wertbaren persönlichen Referenzprojekten in der Ziffer 1. und 2. Und maximal einem wertbaren persönlichen Referenzprojekt in der Ziffer 3. können je Rolle maximal 51 Punkte erzielt werden. Für die beiden Rollen zusammen können somit maximal 102 Punkte (2 x 51) erzielt werden. HINWEIS: Die erreichten (addierten) Punkte für beide vorgesehenen Personen werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 10/51. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der C08_Los 2 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt ist ein (1) zusätzliches Projektblatt (einseitig, DIN-A4) zulässig. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die benannten Personen für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung zu erbringen. Weiterführende Angaben unter "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2".
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Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2 0 %Qualität
Der Auftragnehmer darf die im Vergabeverfahren angebotene Projektleitung und stellvertretende Projektleitung sowie eine in einem Einzelauftrag eingesetzte Person während der Laufzeit dieses Einzelauftrags nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform austauschen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Die Zustimmung zu verweigern wäre unbillig, wenn ein sachlicher Grund für den Austausch der betreffenden Person vorliegt und der Auftragnehmer zuvor in Textform den sachlichen Grund und die ausreichende Erfahrung der als Ersatz angebotenen neue Person hinreichend und nachvollziehbar dargelegt hat. Ein sachlicher Grund ist beispielsweise Krankheit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Mutterschutz, Elternzeit, Tod oder Gefängnis. Im Falle des Austauschs muss die jeweils neue Person mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Im Falle der im Vergabeverfahren angebotenen Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung bedeutet dies, die neue Person hätte im Vergabeverfahren mindestens genauso viele Punkte erreichen müssen wie die zu ersetzende Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung. Der Auftragnehmer schlägt dem Auftraggeber die neue Person unter Nachweis der entsprechenden Erfahrung vor.
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Fortführung Ausführungskonzept Los 2 0 %Qualität
Die Punkte werden jeweils wie folgt vergeben: Es werden Punkte von 0 bis 5 vergeben, wobei 5 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Es wird beurteilt, inwieweit die vom Auftraggeber angegebenen Ziele im Falle der Ausführung des jeweiligen Konzepts im Vergleich bestmöglich umgesetzt werden. Die Punkteverteilung erfolgt im Rahmen einer vergleichenden Bewertung der Inhalte der verschiedenen Konzepte jeweils wie folgt: 5 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten zu demselben jeweiligen Kriterium eine sehr gute Leistung erwarten. 4 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine gute Leistung erwarten. 3 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine befriedigende Leistung erwarten. 2 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine ausreichende Leistung erwarten. 1 Punkt: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine mangelhafte Leistung erwarten. 0 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine ungenügende Leistung erwarten. Die Bewertung erfolgt für jedes Unterkriterium gesondert. Die erreichten Punkte werden anschließend addiert und fließen mit der für das Zuschlagskriterium vorgesehenen Gewichtung in die Gesamtwertung ein. Soweit bei einem Unterkriterien Unter-Unterkriterien genannt sind, erfolgt eine Wertung aller Unter-Unterkriterien in dem jeweiligen Unterkriterium in der Gesamtschau. Je Unterkriterium können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erreichten Punkte (maximal 5 Punkte) in dem Unterkriterium 1 zum Ausführungskonzept werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 4. Insgesamt können in diesem Unterkriterium maximal 20 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte (maximal 5 Punkte) in dem Unterkriterium 2 zum Ausführungskonzept werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 6. Insgesamt können in diesem Unterkriterium maximal 30 Punkte erreicht werden. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Ein Angebot muss in diesem Zuschlagskriterium mindestens 20 qualitative Leistungspunkte erzielen. Angebote, die in diesem Zuschlagskriterium nicht mindestens 20 qualitative Leistungspunkte erzielen, werden ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
LOS 1: Eigenerklärung über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens a. mit einer Deckungssumme von mindestens - 3.000.000,- EUR für Personenschäden; - 3.000.000 EUR für Sachschäden; - 500.000 EUR für Vermögensschäden; b. wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache dieser Deckungssummen beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Eigenerklärung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage C04-2_Los 1 Eigenerklärung zur Eignung - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung_Los 1, zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern / Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf Anforderung verlangen, als Nachweis eine entsprechende Bestätigung des oder der Versicherungsunternehmen(s) (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen einzureichen. Hat ein Bieter / eine Bietergemeinschaft mittels Eigenerklärung angegeben, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt, so hat der Bieter / die Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung des Auftraggebers eine entsprechende Bestätigung eines Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bestätigung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Bestätigung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
LOS 2: Eigenerklärung über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens a. mit einer Deckungssumme von mindestens - 5.000.000 EUR für Personenschäden; - 5.000.000 EUR für Sachschäden; - 500.000 EUR für Vermögensschäden; b. wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache dieser Deckungssummen beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Eigenerklärung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage C04-2_Los 2 Eigenerklärung zur Eignung - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung_Los 2, zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern / Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf Anforderung verlangen, als Nachweis eine entsprechende Bestätigung des oder der Versicherungsunternehmen(s) (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen einzureichen. Hat ein Bieter / eine Bietergemeinschaft mittels Eigenerklärung angegeben, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt, so hat der Bieter / die Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung des Auftraggebers eine entsprechende Bestätigung eines Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bestätigung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Bestätigung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
LOS 1: Vorzulegen sind mindestens drei Eigenerklärungen über Unternehmens-Referenzen des Bewerbers / der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft aus dem folgenden Leistungsbereich: Erbringung von Beratungsleistungen für ein Employer Branding Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei (3) in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben. Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, damit ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt vorliegt: o Leistungsgegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts war - die Erbringung von Beratungsleistungen für ein Employer Branding (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber und - der Referenznehmer hat mindestens eine der von ihm strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber selbst entwickelt und - von dieser / diesen vom Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahme(n) muss mindestens eine Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber umgesetzt worden sein (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst). [alle drei Punkte sind Mindestanforderungen]; o Der Auftragswert - EUR (netto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten auftragsgegenständlichen Leistungen muss mindestens 100.000 EUR (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum betragen. [Mindestanforderung] o Erbringungszeitraum (mindestens zwölfmonatige unterbrechungsfreie Erbringung in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren. Das bedeutet, dass die Beratungsleistungen für ein Employer Branding innerhalb dieses Erbringungszeitraums mindestens zwölf Monate unterbrechungsfrei vom Referenznehmer erbracht wurden. Außerdem muss innerhalb dieses Erbringungszeitraums daraus eine Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) von dem Referenznehmer selbst entwickelt und umgesetzt worden sein (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst). [Mindestanforderung] o Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt von allen angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekten muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein. [Mindestanforderungen] Hinweis: Definitionen: Eine "Employer-Branding-Maßnahme" im Sinne dieses Eignungskriteriums ist eine zeitlich befristete, strukturiert geplante und über mehrere Kanäle umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, die einen anderen Arbeitgeber als Marke in seinem Arbeitsmarkt positioniert. Kern ist die strategische Konzeption: Ausgehend von Analyse und Zieldefinition werden Zielgruppen, Botschaften und eine Employer Value Proposition festgelegt, ein Maßnahmenplan (z. B. Karriere-Website, Social Media, Recruiting-Kampagnen, interne Kommunikation, Events, PR) erstellt, Budgets und Meilensteine definiert sowie messbare Erfolgskennzahlen (z. B. Reichweite, Engagement) bestimmt. Die operative Durchführung einzelner Elemente kann durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen; maßgeblich ist, dass die Strategie, die inhaltliche Planung und die Steuerung der Maßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurden und dass die geplante Maßnahme im Erbringungszeitraum tatsächlich umgesetzt wurde. Ziel jeder Employer-Branding-Maßnahme ist es, die Wahrnehmung als Arbeitgeber zu schärfen, passende Zielgruppen anzusprechen und die Arbeitgeberattraktivität messbar zu steigern. Eine "Beratungsleistung für ein Employer Branding" im Sinne dieses Eignungskriteriums liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Leistung auf der konzeptionellen Entwicklung und strategischen Planung einer zeitlich befristeten, strukturiert angelegten und mehrkanalig umgesetzten Kommunikationsmaßnahme zur Positionierung eines anderen Arbeitgebers als Marke liegt. Maßgeblich ist dabei nicht die operative Durchführung einzelner Kommunikationsmaßnahmen, sondern die vorgelagerte strategische Konzeption, Steuerung und inhaltliche Planung. Entscheidend ist dabei, dass der Referenznehmer die jeweilige Kommunikationsmaßnahme konzeptionell geplant und strategisch ausgestaltet hat. Die operative Umsetzung der Maßnahmen kann demgegenüber auch durch den Referenzgeber selbst oder durch Dritte erfolgt sein. Maßgeblich ist allein, dass die strategische Konzeption und Planung der Kommunikationsmaßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurde und die Maßnahme anschließend - unabhängig davon durch wen - tatsächlich umgesetzt worden ist. Die Beratungsleistungen dürfen nicht für die eigene Arbeitgebermarke erbracht worden sein. Dies entspricht auch dem Auftragsgegenstand von Los 1. Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Beratungsleistungen für ein Employer Branding, nicht die operative Durchführung einzelner Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media. Die "Entwicklung einer Employer Branding-Maßnahme" muss beinhaltet haben; 1. die gezielte Positionierung einer Arbeitgebermarke (externes und internes Employer Branding) (z. B. EVP-Erarbeitung, Zielgruppenanalysen, Wettbewerbsanalysen, Kommunikationsstrategie, Beschäftigtenbindung); oder 2. die markengerechte Kampagnengestaltung über mindestens zwei externe Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Online-Marketing, Außenwerbung, Print, Recruiting-Events, Videos oder HR-Maßnahmen im Innenverhältnis) und kumulativ zu 1. und / oder 2. 3. die Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Kommunikations- oder Bewerberzielen (z. B. Reichweite, Bewerberzahlen, Markenbekanntheit). Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1".
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
LOS 2: Vorzulegen sind mindestens drei Eigenerklärungen über Unternehmens-Referenzen des Bewerbers / der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft aus dem folgenden Leistungsbereich: strategische Beratung zum Employer Branding in Social Media sowie die Entwicklung und die Umsetzung von Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Auftraggeber. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei (3) in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben. Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, damit ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt vorliegt: o Leistungsgegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts war - die Erbringung von Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber und - der Referenznehmer hat mindestens eine der von ihm strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber selbst entwickelt und - von dieser / diesen vom Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahme(n) muss vom Referenznehmer mindestens eine Employer-Branding-Maßnahme in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber selbst umgesetzt worden sein. [alle drei Punkte sind Mindestanforderungen]; o Der Auftragswert - EUR (netto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten auftragsgegenständlichen Leistungen (einschließlich der Media Budgets) muss mindestens 150.000 EUR (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum betragen. [Mindestanforderung] o Erbringungszeitraum (mindestens zwölfmonatige unterbrechungsfreie Erbringung in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren. Das bedeutet, dass die Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media innerhalb dieses Erbringungszeitraums mindestens zwölf Monate unterbrechungsfrei vom Referenznehmer erbracht wurden. Außerdem muss innerhalb dieses Erbringungszeitraums daraus eine Employer-Branding-Maßnahme in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) von dem Referenznehmer selbst entwickelt und umgesetzt worden sein. [Mindestanforderung] o Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt von allen angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekten muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein. [Mindestanforderung] Hinweis Definitionen: Eine "Employer-Branding-Maßnahme in Social Media" im Sinne dieses Eignungskriteriums ist eine zeitlich befristete, strukturiert geplante und kanalspezifisch umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, die einen anderen Arbeitgeber als Marke auf verschiedenen Social Media-Kanälen (z. B. LinkedIn und Instagram) positioniert. Kern ist die strategische Konzeption: Ausgehend von der Employer Value Proposition, den genutzen Social Media Kanälen und Zieldefinition werden Kanalstrategie, Zielgruppen, und Formate festgelegt, ein Maßnahmenplan (z. B. Beitragsfrequenz, Paid-Strategie, Kampagnendauer) erstellt, Budgets und Meilensteine definiert sowie messbare Erfolgskennzahlen (z. B. Reichweite, Engagement) bestimmt. Die operative Durchführung einzelner Elemente kann durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen; maßgeblich ist, dass die Strategie, die inhaltliche Planung und die Steuerung der Maßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurden und dass die geplante Maßnahme im Erbringungszeitraum tatsächlich umgesetzt wurde. Ziel jeder Employer-Branding-Maßnahme in Social Media ist es, die Wahrnehmung als Arbeitgeber im jeweiligen Kanal zu schärfen, passende Zielgruppen anzusprechen und die Arbeitgeberattraktivität messbar zu steigern. Eine "Beratungsleistung zum Employer Branding in Social Media" im Sinne dieses Eignungskriteriums liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Leistung auf der konzeptionellen Entwicklung und strategischen Planung einer zeitlich befristeten, strukturiert angelegten und kanalspezifisch umgesetzten Kommunikationsmaßnahme zur Positionierung eines anderen Arbeitgebers als Marke in Social Media Kanälen liegt. Maßgeblich ist dabei nicht die operative Durchführung einzelner Kommunikationsmaßnahmen, sondern die vorgelagerte strategische Konzeption, Steuerung und inhaltliche Planung. Entscheidend ist dabei, dass der Referenznehmer die jeweilige Social Media-Kommunikationsmaßnahme konzeptionell geplant und strategisch ausgestaltet hat. Die operative Umsetzung der Maßnahmen kann demgegenüber auch durch den Referenzgeber selbst oder durch Dritte erfolgt sein. Maßgeblich ist allein, dass die strategische Konzeption und Planung der Kommunikationsmaßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurde und die Maßnahme anschließend - unabhängig davon durch wen - tatsächlich umgesetzt worden ist. Die Beratungsleistungen dürfen nicht für die eigene Arbeitgebermarke erbracht worden sein. Dies entspricht auch dem Auftragsgegenstand von Los 2. Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media und deren Entwicklung sowie Umsetzung, nicht die Beratung zu Employer-Branding-Maßnahmen generell. Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 2".
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1": Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden sind: Sechs (6) oder mehr von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 5 Punkte Fünf (5) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 4 Punkte Vier (4) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 3 Punkte Drei (3) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 2 Punkte Zwei (2) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 1 Punkt Eine (1) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahme für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden ist: 0 Punkte Keine entwickelte und / oder keine umgesetzte Employer-Branding-Maßnahme für den Referenzgeber: Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für die Anzahl an von dem Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind, für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. 3. Auftraggeber in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten [B]. Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber: EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten: 10 Punkte Öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 6 Punkte EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 4 Punkte Öffentlicher Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 0 Punkte Privater Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 0 Punkte [Hinweis: Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein [Mindestanforderung]. Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftraggeber für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 30 Punkte (3 x 10) erzielen. Die jeweils in den Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B] erzielten Punkte werden addiert. Insgesamt kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft maximal 60 Punkte (15+15+30) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden für die Auswahlkriterien jeweils die in der Nummerierung chronologisch ersten drei (3) angegebenen geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte herangezogen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlkriterien mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von drei (3) Bewerbern / Bewerbergemeinschaften je Los zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften je Los zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von drei (3) Bietern / Bietergemeinschaften je Los nicht überschritten wird. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber / Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV). Diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die nicht zur Abgabe eines indikativen Erstangebots aufgefordert werden, werden vom Auftraggeber zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbes über die Nichtberücksichtigung ihres Teilnahmeantrags unter Angabe von Gründen informiert.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 2": 2. Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media, die vom Referenznehmer selbst umgesetzt worden sind, gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [B]. Etwaige vor dem 01.01.2023 von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen werden im Rahmen dieses Auswahlkriteriums nicht berücksichtigt. Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer selbst umgesetzt worden sind. Sechs (6) oder mehr von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden sind.: 5 Punkte Fünf (5) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden sind.: 4 Punkte Vier (4) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden sind.: 3 Punkte Drei (3) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden sind.: 2 Punkte Zwei (2) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind.: 1 Punkt Eine (1) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahme in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden ist.: 0 Punkte Keine entwickelte und / oder keine umgesetzte Employer-Branding-Maßnahme in Social Media für den Referenzgeber Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für die Anzahl an von dem Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind, für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. 3. Auftraggeber in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten [B]. Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber: EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten: 10 Punkte Öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 6 Punkte EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 4 Punkte Öffentlicher Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 0 Punkte Privater Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt [Hinweis: Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein [Mindestanforderung].: 0 Punkte Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftraggeber für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 30 Punkte (3 x 10) erzielen. Die jeweils in den Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B] erzielten Punkte werden addiert. Insgesamt kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft maximal 60 Punkte (15+15+30) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden für die Auswahlkriterien jeweils die in der Nummerierung chronologisch ersten drei (3) angegebenen geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte herangezogen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von drei (3) Bewerbern / Bewerbergemeinschaften je Los zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften je Los zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von drei (3) Bietern / Bietergemeinschaften je Los nicht überschritten wird. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber / Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV). Diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die nicht zur Abgabe eines indikativen Erstangebots aufgefordert werden, werden vom Auftraggeber zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbes über die Nichtberücksichtigung ihres Teilnahmeantrags unter Angabe von Gründen informiert.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 2": Die "Umsetzung einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media" muss beinhaltet haben: 1. die operative Umsetzung und kanalbezogene Aussteuerung einer Arbeitgebermarke auf mindestens einer der folgenden Social-Media-Plattformen: Instagram, LinkedIn, Facebook, YouTube einschließlich plattformspezifischer Content-Formate, Veröffentlichungsplanung, Community-Management oder Paid-Social-Maßnahmen; oder 2. die operative Durchführung einer markengerechten Employer-Branding-Kampagne über mindestens zwei verschiedene Formate auf o. g. Social-Media-Kanälen (z. B. Feed-Posts, Stories, Reels, Videoformate, Social Ads, Recruiting-Kampagnen oder kanalübergreifende Content-Serien) und kumulativ zu 1. und / oder 2. 3. die Analyse und Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Social-Media- oder Recruiting-Zielen (z. B. Reichweite, Engagement-Rate, Klickzahlen, Interaktionen, Bewerberzahlen oder Conversion-Raten). Operative Social-Media-Leistungen, die ohne Bezug zu einer Arbeitgebermarke oder ohne erkennbaren Employer-Branding-Bezug erbracht wurden, werden nicht als Eignungskriteriums anerkannt. "Referenznehmer" ist das Unternehmen, das das unternehmensbezogene Referenzprojekt im gegenständlichen Vergabeverfahren angibt und das entsprechend den Referenzauftrag ausgeführt hat. "Referenzgeber" ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den das angegebene Referenzprojekt erbracht wurde. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt Hauptauftragnehmer, ist Referenzgeber als Auftraggeber der direkte Vertragspartner des Referenznehmers. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt nur Unterauftragnehmer, so ist Referenzgeber nicht der Hauptauftragnehmer als direkter Vertragspartner des Referenznehmers, sondern Referenzgeber ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den der Hauptauftragnehmer das Referenzprojekt (unter Einsatz von Unterauftragnehmern) erbringt. Referenzgeber ist dann der Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben innerhalb der eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte beim Referenzgeber - insbesondere hinsichtlich der Erfüllung von Mindestanforderungen - stichprobenartig oder aus konkretem Anlass (z. B. bei bestehenden Zweifeln zu den Angaben) zu verifizieren. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens drei (3) Unternehmens-Referenzen anhand von Eigenerklärungen nachweisen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die einzureichenden Unternehmens-Referenzen. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung Anlage C04-3_Los 2 Eigenerklärung zur Eignung - Unternehmens-Referenzen Los 2 zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage zwingend als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 3. Ermittlung der Punkte eines Teilnahmeantrages anhand der Auswahlkriterien: Auf Grundlage der Bedingungen und Anforderungen an die Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber - soweit geeignete Teilnahmeanträge vorhanden sind - mindestens drei Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe von indikativen Erstangeboten auffordern. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, die als Bieter / Bietergemeinschaft zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen. Die Vergabe der Punkte erfolgt dabei anhand der in der EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien im Sinne des § 51 VgV (Bewertungskriterien "B-Kriterien"), die mit der Kennung "[B]" gekennzeichnet sind, anhand der zu den Bewertungskriterien vorgesehenen Vorgaben ("Bewertungsmaßstab"). Diese Bewertungskriterien sind gewichtet. Es gelten die nachfolgenden Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B]. 1. Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen [B]. Auftragswert (netto) in dem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen einschließlich der Media Budgets Punkte >= 270.000 EUR: 5 Punkte >= 250.000 EUR < 270.000 EUR: 4 Punkte >= 230.000 EUR < 250.000 EUR: 3 Punkte >= 210.000 EUR < 230.000 EUR: 2 Punkte >= 170.000 EUR < 190.000 EUR: 1 Punkt >= 150.000 EUR < 170.000 EUR: 0 Punkte < 150.000 EUR: Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 2".
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Weiterführung von "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1": Strategische Beratung, die ohne Orientierung an einer Arbeitgebermarke erfolgte, werden nicht als Entwicklung einer Employer Branding-Maßnahme im Sinne dieses Eignungskriteriums anerkannt. "Referenznehmer" ist das Unternehmen, das das unternehmensbezogene Referenzprojekt im gegenständlichen Vergabeverfahren angibt und das entsprechend den Referenzauftrag ausgeführt hat. "Referenzgeber" ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den das angegebene Referenzprojekt erbracht wurde. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt Hauptauftragnehmer, ist Referenzgeber als Auftraggeber der direkte Vertragspartner des Referenznehmers. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt nur Unterauftragnehmer, so ist Referenzgeber nicht der Hauptauftragnehmer als direkter Vertragspartner des Referenznehmers, sondern Referenzgeber ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den der Hauptauftragnehmer das Referenzprojekt (unter Einsatz von Unterauftragnehmern) erbringt. Referenzgeber ist dann der Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Ein unternehmensbezogenes Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn in diesem Referenzprojekt der Referenznehmer den Auftraggeber zum Employer Branding sowie zur Entwicklung und Umsetzung von Employer-Branding-Maßnahmen strategisch beraten hat und er mindestens eine der von ihm strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der vorstehenden Definition in diesem Eignungskriterium) selbst entwickelt hat, die dann auch (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden ist. Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben innerhalb der eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte beim Referenzgeber - insbesondere hinsichtlich der Erfüllung von Mindestanforderungen - stichprobenartig oder aus konkretem Anlass (z. B. bei bestehenden Zweifeln zu den Angaben) zu verifizieren. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens drei (3) Unternehmens-Referenzen anhand von Eigenerklärungen nachweisen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die einzureichenden Unternehmens-Referenzen. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung Anlage C04-3_Los 1 Eigenerklärung zur Eignung - Unternehmens-Referenzen_Los 1 zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage zwingend als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 3. Ermittlung der Punkte eines Teilnahmeantrages anhand der Auswahlkriterien: Auf Grundlage der Bedingungen und Anforderungen an die Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber - soweit geeignete Teilnahmeanträge vorhanden sind - mindestens drei Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe von indikativen Erstangeboten auffordern. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, die als Bieter / Bietergemeinschaft zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen. Die Vergabe der Punkte erfolgt dabei anhand der in der EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien im Sinne des § 51 VgV (Bewertungskriterien "B-Kriterien"), die mit der Kennung "[B]" gekennzeichnet sind, anhand der zu den Bewertungskriterien vorgesehenen Vorgaben ("Bewertungsmaßstab"). Diese Bewertungskriterien sind gewichtet. Es gelten die nachfolgenden Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B]. 1. Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen [B]. Auftragswert (netto) in dem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen >= 270.000 EUR: 5 Punkte >= 250.000 EUR < 270.000 EUR: 4 Punkte >= 230.000 EUR < 250.000 EUR: 3 Punkte >= 210.000 EUR < 230.000 EUR: 2 Punkte >= 170.000 EUR < 190.000 EUR: 1 Punkt >= 100.000 EUR < 170.000 EUR: 0 Punkte < 100.000 EUR: Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. 2. Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen, die (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden sind, gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [B]. Etwaige vor dem 01.01.2023 von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen werden im Rahmen dieses Auswahlkriteriums nicht berücksichtigt. Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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