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Gestellung von Notarztdiensten am Rettungswachenstandort Ibbenbüren
Kreis Steinfurt · Steinfurt · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 16.06.2026, 10:30 Uhr (noch 4 Tage)
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Beschreibung
Gestellung von Notärztinnen bzw. Notärzten am Rettungswachenstandort Ibbenbüren
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Ausschreibung betrifft die Gestellung von Notärztinnen und Notärzten.
- Der Erfüllungsort ist Ibbenbüren.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung.
- Bieter müssen die erforderlichen medizinischen Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen.
Der Kreis Steinfurt schreibt die Gestellung von Notärztinnen und Notärzten für den Rettungswachenstandort Ibbenbüren aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Pauschalpreis 100 %Preis
Jährlicher Pauschalpreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Notärztinnen und Notärzte die im Folgenden aufgelisteten Eignungskriterien erfüllen: Die von dem entsendenden Leistungserbringer eingesetzten Notärzte müssen für die Tätigkeit im Rettungsdienst geeignet sein. Geeignet sind Notärzte, wenn sie - eine gültige Approbation im Sinne von § 3 Bundesärzteordnung (BÄO) besitzen; - über den Fachkundenachweis Rettungsdienst einer Ärztekammer oder eine von der Ärztekammer Westfalen-Lippe als vergleichbar anerkannte Qualifikation verfügen (bei Vorliegen der Fachkunde Rettungsdienst wirkt der Auftragnehmer daraufhin, dass nach Beginn der Tätigkeit als Notarzt im Bereich des Trägers innerhalb von 12 Monaten die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erworben wird); - in ihrem Führungszeugnis keine Eintragungen über strafgerichtliche Verurteilungen, insbesondere wegen Körperverletzungsdelikte oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) haben; - über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens C 1-Sprachzertifikat oder vergleichbarer Nachweis) verfügen; - über Kenntnisse der Hygiene und Desinfektion im Rettungsdienst des Trägers verfügen; - mit den Informationen zum "Massenanfall Verletzter (ManV)" vertraut sind; - mit den Leitlinien/Verfahrensanweisungen des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst Kreis Steinfurt für den Rettungsdienst in der jeweils geltenden Fassung vertraut sind; - über Kenntnisse der vorgeplanten überörtlichen Hilfe der Feuerwehren im Regierungsbezirk Münster verfügen; - die im Rettungsdienst des Kreises Steinfurt eingesetzten Geräte und Verfahren beherrschen und nach den geltenden gesetzlichen Regelungen darauf eingewiesen sind (MPG bzw. MPBetreibV); - ihre gesundheitliche und körperliche Eignung gemäß den Bestimmungen des Rettungsgesetzes NRW durch ärztliches Zeugnis nachweisen und - regelmäßig (d.h. mehrfach im Monat und andauernd in einem Umfang von mindestens 15 Wochenstunden) im Rahmen ihrer Tätigkeit in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung an der Versorgung von Notfallpatienten beteiligt sind. Der Notarzt muss vor Aufnahme der Tätigkeit in Anlehnung an die S 1-Leitlinie "Prähospitales Atemwegsmanagement" (AWMF-RegisterNr.: 001-040) mindestens 100 endotracheale Intubationen mit oder ohne Videolaryngoskopie nachgewiesen haben. Alternativ zugelassen ist auch ein absolvierter Kurs für Atemwegsmanagement und Narkose in Notfall- und Akutmedizin (sog. ANNA-Kurs oder vergleichbar).
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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