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BBS I Osterode, Rahmenvereinbarung, IT-Administration-Dienstleistung (IT-Service)
Landkreis Göttingen · Göttingen · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in IT & Digitalisierung →Beschreibung
Rahmenvereinbarung: IT-Administrations-Dienstleitungen an einer Berufsbildenden Schule
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Vergabe von IT-Administrations-Dienstleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung für die BBS I Osterode.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zum Unternehmen / Bewerber (Anlage 1 Bewerbungsformular Pkt. 2) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Unternehmen
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Gesamtjahresumsatz
Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters kann der öffentliche Auftraggeber in der Regel die Vorlage einer oder mehrerer der folgenden Unterlagen verlangen (§ 45 Abs. 4 VgV) : 1. entsprechende Bankerklärungen, 2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, 3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, 4. eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; eine solche Erklärung kann höchstens für die letzten drei Geschäftsjahre verlangt werden und nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Umsatz des Unternehmens in einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft (siehe Anlage 2), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Mindestumsatz in einem der drei Jahre muss mind. 100.000,00 EUR netto betragen. - § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestumsatz in Höhe von 100.000,00 EUR netto
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die geforderten Referenzen müssen nachstehende Bedingungen erfüllen: Der Dienstleister muss Erfahrungen in der Übernahme der benannten Aufgaben (siehe Anlage 2) in vergleichbaren Einrichtungen nachweisen können. Als vergleichbar werden Bildungseinrichtungen im Bereich des Sekundarbereichs II (inkl. Gymnasialzweig) und darüber betrachtet, die mehr als 500 Schülerinnen und Schülern beschulen. Als Nachweis sind mindestens drei Referenzen und Ansprechpartner in den Bildungseinrichtungen zu benennen. Bezogen auf alle beschriebenen Aufgaben müssen bereits erfolgreich durchgeführte Umsetzungsprozesse bzw. die dezidierte Kompetenz nachgewiesen werden. Es sind Ansprechpartner bei den Einrichtungen zu benennen. Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. - 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (siehe Punkt 5 Information zu Referenzen)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen und Kompetenzen (Anlage 1 Bewerbungsformular Pkt. 3) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe von Referenzen und Kompetenzen entsprechend Punkt 5 Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular: "Die geforderten Referenzen müssen nachstehende Bedingungen erfüllen: Der Dienstleister muss Erfahrungen in der Übernahme der benannten Aufgaben (siehe Anlage 2) in vergleichbaren Ein-richtungen nachweisen können. Als vergleichbar werden Bildungseinrichtungen im Bereich des Sekundarbereichs II (inkl. Gymnasialzweig) und darüber betrachtet, die mehr als 500 Schülerinnen und Schülern beschulen. Als Nachweis sind mindestens drei Referenzen und Ansprechpartner in den Bildungseinrichtungen zu benennen. Bezogen auf alle beschriebenen Aufgaben müssen bereits erfolgreich durchgeführte Umsetzungs-prozesse bzw. die dezidierte Kompetenz nachgewiesen werden. Es sind Ansprechpartner bei den Einrichtungen zu benennen. Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 06.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 84 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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