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Kreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Fliesenarbeiten (VE 1.330)
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle · Osnabrück · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Frist vorbei — Zuschlag ansehen →Beschreibung
Kreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Fliesenarbeiten (VE 1.330)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Fliesenarbeiten im Kreishaus Osnabrück als Teil der Gebäudesanierung.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Bauleistungen.
- Die Erfüllung der Arbeiten ist in Osnabrück vorgesehen.
- Bieter müssen ihre fachliche und technische Eignung nachweisen.
Vergabe von Fliesenarbeiten im Rahmen der umfassenden Gebäudesanierung und Modernisierung des Kreishauses Osnabrück (1.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 Pkt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Der Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei Jahre muss jeweils (= in jedem Jahr) mindestens 300.000 EUR pro Jahr betragen haben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Bitte geben Sie die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Mindestanforderungen an ausgeführte vergleichbare Leistungen - Es müssen in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sein, worunter sich mindestens * ein abgeschlossenes Referenzprojekt mit einem Auftragswert von mindestens 125.000 EUR (netto) sowie * zusätzlich mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 75.000 EUR (netto) befinden müssen.
-
Technische Fachkräfte (Ausführung)
Mindestanzahl der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter - Die Mitarbeiterzahl des Unternehmens muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe insgesamt mindestens 4 betragen. Bitte geben Sie die aktuelle Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 18.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 43 Tage nach Fristende
Zuschlagswert 158.100 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.685 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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