BÜW_ABS 462, BA1b_VV Bau_VV Bau STE_Abfall_Geo_Umwelt
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
BÜW_ABS 462, BA1b_VV Bau_VV Bau STE_Abfall_Geo_Umwelt Los 1 VVBau Los 2 VVBau STE (OLA,EEA) Los 3 VVBau STE (LST) Los 4 Umweltfachliche u. landschaftliche BÜW Los 5 Geotechnische BÜW Los 6 Abfallmanagement
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für diverse Baudienstleistungen, Umwelt- und geotechnische Fachgutachten sowie Abfallmanagement im Bereich Fahrweg.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ direkt entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen. Die Kalkulation muss für den AG vor der Vergabe einsehbar sein.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 295 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- 02.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
3 Veröffentlichungen
- 06.11.2025 Nr.06 Der AN ist bereits mit der umweltfachlichen Bauüberwachung für den Bauabschnitt 1b beauftragt und hat den Froschteich gesichtet und dokumentiert. Eine spätere Umsiedlung ist nicht möglich, da sich der Teichfrosch in Winterruhe begibt. Die Koordinierung mit einem weiteren Unternehmer ist mit erheblichen Aufwendungen verbunden, die der Relation der geplanten Maßnahme entgegenstehen. Die Beauftragung und der damit verbundene Vergabe- und Beauftragungsprozess überschreiten den erforderlichen Zeitraum, in dem der Frosch umgesiedelt werden muss.
- 26.06.2025 001_LOS1_Der AN ist bereits mit der BUW Leistung für den Bauabschnitt lb beauftragt und trägt die Verantwortung für sämtliche Arbeiten die in dem Bauabschnitt stattfinden. Der technisch Berechtigte vom AN kann nicht die Überwachung von einem anderen AN verantworten.
- 27.05.2025 Der AN ist bereits mit der BÜW Leistung für den Bauabschnitt 1b beauftragt und trägt die Verantwortung für sämtliche Arbeiten die in dem Bauabschnitt stattfinden. Der technisch Berechtigte vom AN kann nicht die Überwachung von einem anderen AN verantworten.
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