Eigenerklärung des Bewerbers gem. den Bewerbungsunterlagen (Eigenerklärung "Haftpflichtversicherung"), dass eine Haftpflichtversicherung gegen sämtliche Personen-, Unfall-, Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 5 000 000 EUR je Versicherungsfall, maximiert auf 10 000 000 EUR im Jahr sowie für Vermögens- und Obhutsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von je 500 000 EUR je Versicherungsfall, maximiert auf je 1 000 000 EUR im Jahr im Auftragsfall abgeschlossen wird. Der Bestand dieser Versicherung ist spätestens 2 Wochen nach Vertragsabschluss schriftlich nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis trotz schriftlicher Nachfristsetzung nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und vom Auftragnehmer Ersatz des aus der Kündigung entstehenden Schadens zu verlangen. Der Auftraggeber ist ebenso berechtigt, jegliche Zahlung an den Auftragnehmer bis zu dem Nachweis der Versicherung zurückzuhalten. Der Auftragnehmer gewährleistet die Aufrechterhaltung der ausgewiesenen Deckungssumme für die Dauer der Vertragslaufzeit. Die Haftung des Arbeitnehmers besteht auch unabhängig von dem Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, etwaige Änderungen der Versicherung (Bestand und Inhalt) dem Aufraggeber unverzüglich anzuzeigen.