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StrB Wennigsen - TNW
Gemeinde Wennigsen · Wennigsen (Deister) · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Wennigsen Deister (ca. 1.941 Lichtpunkte). Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb, die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung, die Erneuerung und Erweiterung und den Neu- sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Wennigsen während der Vertragslaufzeit durchführen. Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle schnell beseitigt oder - soweit eine Beseitigung nicht möglich- zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten. Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Beleuchtungsanlagen. Der Auftragnehmer wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehört - vorbehaltlich eines entsprechenden Zuwendungsbescheides - die auch die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen. Die Gemeinde hat Zuwendungen für die energetische Sanierung der Beleuchtungsanlagen und die Umrüstung der Steuerung beantragt. Es ist für die Gemeinde daher essenziell, dass der künftige Auftragnehmer die seinerseits erforderlichen Arbeiten innerhalb des zur Verfügung stehenden Förderfensters (siehe Vergabeunterlagen) abschließt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Leistungen für die energetische Sanierung nur beauftragt werden, wenn die beantragte Zuwendung bewilligt wurde. Dem Auftragnehmer wird von der Gemeinde zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflic
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Gegenstand ist die Betriebsführung von ca. 1.941 Lichtpunkten der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Wennigsen (geschätzter Wert: ca. 3,05 Mio. EUR) über mehrere Jahre.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
„Die Gemeinde führt ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb durch. Die Zuschlagskriterien und weitere Verfahrensfestlegungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtangebotspreis 60 %Preis
Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem B02_Beantworteten Kriterienkatalog zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
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Qualitätskriterien 40 %Qualität
Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem B02_Beantworteten Kriterienkatalog zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), oder, sofern keine Eintragung besteht, eine Gewerberegisterauskunft oder entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als sechs Monate), ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen muss einen eigenen Handelsregisterauszug beifügen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Aktueller Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang (Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. Euro pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, maximal 5 Mio. Euro pro Kalenderjahr) bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bankauskunft zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens, möglichst mit Angabe der Ratingkennziffer. Bei Bietergemeinschaften ist die Auskunft für jedes Mitglied gesondert beizufügen. Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Darstellung der Eignungsanforderungen, zu deren Erfüllung anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden, nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Unternehmensprofil (Historie, Schwerpunkte, Standorte, Struktur, Konzernverflechtungen, Leistungsfähigkeit). Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen muss ein eigenes Unternehmensprofil beifügen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen muss eine eigene Erklärung beifügen. Hierzu ist das Formular im Teilnahmeantrag zu verwenden.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Der Jahresumsatz 2025 des Unternehmens bzw. der bewerbenden Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Straßenbeleuchtung) mindestens 200.000 EUR netto betragen. Dies entspricht weniger als dem Zweifachen des geschätzten Jahresumsatzes dieser Beschaffung. Bei Bietergemeinschaften muss die Aufstellung den Nettoumsatz jedes Mitglieds einzeln aufführen. Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nennung und Beschreibung von mindestens einem Referenzprojekt aus den den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren. Die Mindestanzahl von einem Referenzprojekt gilt auch für Bietergemeinschaften. Vorzugsweise sollen gemeinsame Projekte dargestellt werden. Mindestanforderungen: 1) Jedes eingereichte Referenzprojekt muss sich auf die öffentliche Straßenbeleuchtung für einen öffentlichen Auftraggeber beziehen. 2) Das Ende eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. 3) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss eine Laufzeit von 48 Monaten oder mehr aufweisen. 4) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss 500 oder mehr Lichtpunkte zum Gegenstand haben. 5) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss die Wartung und Instandhaltung öffentlicher Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben. 6) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Erneuerung, Änderung und Rückbau sowie Neubau von öffentlichen Straßenbeleuchtungs-anlagen zum Gegenstand haben. 7) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Leistungen zur Dokumentation und Lichtpunktverwaltung von öffentlichen Straßenbeleuchtungs-anlagen zum Gegenstand haben. 8) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Leistungen zur Planung und Durchführung von Energie-Effizienzmaßnahmen an öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben. Sofern mehr als fünf Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der aus den Referenzprojekten ersichtlichen Erfahrungen der Bewerber mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand. Dabei werden Referenzprojekte positiv berücksichtigt, die der ausgeschriebenen Leistung möglichst nahekommen. Die Bewertung und Gewichtung der Angaben im Formular Referenzprojekte lautet wie folgt: A. Vergleichbarkeit der Projektlaufzeit - 40 % - Projektlaufzeit 120 Monate oder mehr - 5 Punkte; - Projektlaufzeit 104 - 119 Monate - 4 Punkte; - Projektlaufzeit 88 - 103 Monate - 3 Punkte; - Projektlaufzeit 72 - 87 Monate - 2 Punkte; - Projektlaufzeit 56 - 71 Monate - 1 Punkt; - Projektlaufzeit 36 (Mindestanforderung) - 55 Monate - 0 Punkte. Zur Bewertung wird das arithmetische Mittel über alle eingereichten Referenzprojekte gebildet. B. Vergleichbarkeit der Zahl der betreuten Lichtpunkte - 20 % - Zahl der betreuten Lichtpunkte 1.901 oder mehr - 5 Punkte; - Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1.500 und 1.900 - 4 Punkte; - Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1.001 und 1.499 - 3 Punkte; - Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 801 und 1.000 - 2 Punkte; - Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 601 und 800 Lichtpunkte - 1 Punkt; - Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 500 (Mindestanforderung) und 600 Lichtpunkte - 0 Punkte. Zur Bewertung wird das arithmetische Mittel über alle eingereichten Referenzprojekte gebildet. C. Zahl der in einem einzigen Projekt realisierten Mindestanforderungen (Angaben im Formular Referenzprojekte Ziff. 3., 6., 7., 8., 11.-14. - 40% - 8 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 5 Punkte - 7 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 4 Punkte - 6 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 3 Punkte - 5 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 2 Punkte - 4 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 1 Punkt - 3 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 0 Punkte In jedem der vorgenannten Auswahlkriterien (A-C) sind maximal fünf Rohpunkte erreichbar. Die Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb ergibt sich aus der Summe der mit der jeweiligen Gewichtung multiplizierten Rohpunkte in jedem Auswahlkriterium. Die (maximal fünf) Unternehmen mit der höchsten Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
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Geschätzter Wert 3.051.414 €1 Veröffentlichung
- Frist 04.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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