Diese Bekanntmachung dient nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens, sondern der Bekanntgabe der Durchführung einer Markterkundung. Das Verfahren stellt noch kein förmliches Vergabeverfahren dar. Das Klinikum Peine wird in den kommenden Jahren umfassend neu errichtet. Ergänzend zum Klinikneubau sollen auf dem Campus eine Kurzzeitpflegeinrichtung sowie weitere gesundheitsbezogene Einrichtungen (z.B. eine Tagesklinik, eine Apotheke, eine Physiotherapiepraxis und ein Sanitätshaus) errichtet werden. Die räumliche Nähe zum Klinikneubau soll eine enge Kooperation ermöglichen und zu einer nahtlosen und eng verzahnten Versorgung beitragen. An der hierfür vorgesehenen Fläche auf dem Campus des Klinikums soll zugunsten eines privaten Investors ein Erbbaurecht bestellt werden. Der Investor soll die Planung, Finanzierung und Errichtung der Kurzzeitpflegeeinrichtung sowie weiterer gesundheitsbezogener Einrichtungen übernehmen und deren Betrieb sicherstellen bzw. entsprechende Vertragsverhältnisse zum Betrieb der einzelnen Einrichtungen mit etwaigen Nutzern begründen. Ein Betrieb der Kurzzeitpflegeeinrichtung oder der weiteren gesundheitsbezogenen Einrichtungen durch das Klinikum Peine ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten des Realisierungs- und Betreibermodells, insbesondere die Ausgestaltung des Erbbaurechts, sind derzeit noch nicht abschließend festgelegt. Vor diesem Hintergrund soll die Markterkundung dazu dienen, die Umsetzbarkeit des vorgesehenen Modells und dessen konkrete Ausgestaltung zu erörtern. Adressiert werden mit der Markterkundung insbesondere Investoren und Projektentwickler, die an der Planung, Errichtung und dem Betrieb einer Kurzzeitpflegeeinrichtung sowie weiterer gesundheitsbezogener Einrichtungen interessiert sind. Für die Teilnahme an der Markterkundung müssen noch keine Konsortien - d.h. insbesondere Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften - gebildet werden. Weitere Informationen zur Markterkundung können dem Informationsmemorandum und der Projektbeschre