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RV Entsorgung
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR · Köln · Nordrhein-Westfalen
Angebote bis 08.06.2026, 10:00 Uhr (noch 4 Tage)
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von Bau-, Gewerbe- und gefährliche Abfällen bei den StEB Köln
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von Bau-, Gewerbe- und gefährlichen Abfällen für die StEB Köln.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Der preisgünstigste Bieter aus der Summe aller Einzelpositionen gem. Anlage 1 erhält für diesen Teil 70 Punkte. Die Berechnung der Punktzahl für die weiteren Angebote erfolgt für den Bieter A nach folgender Formel: 〖Gewichtete Punktzahl Preis〗_(Bieter A)=〖Angebotspreis 〗_(günstigster Bieter)/〖Angebotspreis 〗_(Bieter A) ×100*70%
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Qualität 30 %
Der Bieter mit den meisten bepreisten Eventualpositionen, siehe Anlage 1, erhält für diesen Teil 30 Punkte. Die Berechnung der Punktzahl für die weiteren Angebote erfolgt für den Bieter A nach folgender Formel: 〖Gewichtete Punktzahl Qualität〗_(Bieter A)=〖Summe Eventualpos.〗_( Bieter mit meisten Eventualpos.)/〖Summe Eventualpos.〗_( Bieter A) x 100*30%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung: Ist der Bieter/Bewerber zur Eintragung in ein Handels- bzw. Berufsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes verpflichtet, hat er dies mit Abgabe seines Angebots/Teilnahmeantrags zu erklären. Diese Erklärung kann er in dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vornehmen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle seine Eintragung in dem entsprechenden Register nachzuweisen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung ( 1) Der Bieter hat zusätzlich zu den in der Eigenerklärung geforderten Unterlagen den Bestand einer für die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen . Je Schadensfall ist eine Mindestdeckung in Höhe von 2.000.000,00 € für Personen - und Sachschäden nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsträgers zu erbringen. ( 2) Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kein entsprechender Versicherungsvertrag, kann der Bieter den Nachweis durch eine Eigenerklärung erbringen, in der er sich verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung einen Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme und mit Gültigkeit für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen. ( 3) Der Eigenerklärung gem. Abs. 2 ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherungspartners beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter in dem unter Abs . 1 genannten Umfang versicherbar ist
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. B escheinigung in Steuersachen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Angaben zur Fahrzeugflotte und zum Bestand des Fahrpersonals Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der An über ausreichend Fahrzeuge und Mitarbeiter zur Ausführung der geforderten Leistungen verfügt.
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Eignungsanforderung
Benennung von Entsorgungsanlage(n) und ggf. Zwischenlager mit Angabe der Adresse und Entsorgernummer
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Eignungsanforderung
Nachweis zur Nachhaltigkeit Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er ein anerkanntes Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001, EMAS oder ein vergleichbares System betreibt. Falls kein formelles Umweltmanagementsystem vorliegt, kann stattdessen ein schriftliches Nachhaltigkeitskonzept vorgelegt werden, das die Kriterien der oben genannten Umweltmanagementsysteme erfüllt.
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Eignungsanforderung
Nachweis eines gültigen Wäge-Zertifikats für die Fahrzeugwaage inkl. Eichnachweis
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Eignungsanforderung
Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV Es ist der Nachweis zu erbringen, dass eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb vorliegt. Das Zertifikat darf nicht älter als 18 Monate sein.
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Eignungsanforderung
Nachweis über das Vorhandensein einer gültigen Betriebsgenehmigung, z.B. Deckblatt einer Genehmigung nach BImSchG
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzbescheinigungen (drei Bescheinigungen aus den letzten zwei Jahren).
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Eignungsanforderung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, kann die Unwirksamkeit nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Vergabeergebnis
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