Die Grundschule der Gemeinde Wandlitz befindet sich auf dem Areal an der Sporthalle. Die Gemeinde Wandlitz plant aufgrund weiter steigender Schülerzahlen einen Neubau zur Erweiterung der bestehenden Grundschule (kurz: EGW). Der 3-geschossige Erweiterungsbau ergänzt die bestehende Grundschule an ihrer südwestlichen Gebäudeseite. Der Neubau umfasst insgesamt 23 Unterrichtsräume samt Nebenräumen, einen Verwaltungsbereich, sowie eine Mensaküche mit großem Speiseraum im EG. Das Baugrundstück befindet sich auf dem Schulgelände der Grundschule Wandlitz. Eigentümer des Grundstücks ist die Gemeinde Wandlitz. Das Areal der Grundschule Wandlitz befindet sich an der Prenzlauer Chaussee. Der Erweiterungsbau wird entlang der süd-östlichen Grundstücksgrenze, parallel zur Straße An der Sporthalle errichtet. Auf dem Schulgelände befinden sich neben der Grundschule, einer Sporthalle und einem Parkplatz auch diverse Sportanlagen. Das Baufeld des Neubaus samt angrenzender Außenfläche mit Zuwegung und Parkplätzen umfasst im Gesamten ca. 5.000 qm. Die Fläche steht als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung, ein Bauzaun wird gestellt. Aufgrund der baulichen Erweiterung der Grundschule schließt das Baufeld am nordwestlichen Ende bis direkt an das bestehende Schulgebäude an. Das Gelände ist eben. Für das Projekt Erweiterung Grundschule Wandlitz wird eine BNB - Zertifizierung in Silber mit der Systemvariante Unterrichtsgebäude, Version 2017 (BNB_UN_2017) angestrebt. Außerdem hat die Bauherrschaft eine Förderung als Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (KFN NWG-QNG) beantragt, weshalb die Einhaltung der besonderen Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) erforderlich ist (Anforderungsniveau QNG-Plus). Zum Erreichen dieses Ziels ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der in den Anlagen zum Leistungsverzeichnis formulierten Anforderungen erforderlich.
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule Wandlitz: Freianlagen
Angebotspreis100 %
Kosten
Der gewertete Gesamtpreis des Angebotes ergibt sich aus der Summe der Baukosten (LV, unter Berücksichtigung von Nachlässen, welche nicht an Bedingungen geknüpft sind).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Los 1Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule Wandlitz: Freianlagen
KI Die Ausschreibung betrifft Los 303 der Gesamtsanierung und Erweiterung des Zentrums für Bildung, Kultur und Soziales in Pirna-Sonnenstein, welches Erdarbeiten und Stützwände an der Südseite umfasst.
Historischer Durchschnitt aus 380.088 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 112.630 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: