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Waschdienstleistungen für Wäsche und Bekleidung der Gefangenen
Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Justizvollzugsanstalt Neumünster endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Neumünster · Schleswig-Holstein · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Dygutsch GmbH Kleinstunternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Waschdienstleistungen für Wäsche und Bekleidung der Gefangenen der JVA Neumüster. Die JVA Neumünster ist zentrale Ausbildungsanstalt des Landes Schleswig-Holstein und verfügt ab 2024 über 501 Haftplätze. Untergebracht sind hier ab 2024 männliche Gefangene unterschiedlicher Haftarten. Die Versorgung aller Gefangenen mit Bekleidung, Wäsche und Bettzeug und die Gewährleistung einer regelmäßigen Reinigung dieser erfolgt bislang durch die anstaltseigene Wäscherei. Diese wird voraussichtlich ab März 2025 für die Dauer von derzeit geplanten 24 Monaten modernisiert, so dass die Leistung „Waschdienstleistung für Anstaltskleidung, Wäsche, Bettzeug und Arbeitskleidung“ extern zu vergeben ist.
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📅 Laufzeit endet am 28.02.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium Reaktionszeit. 50 %Qualität
12. Angaben gem. Bewertungsmatrix zur Reaktionszeit.
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Zuschlagskriterium Preis 40 %Preis
13. Ausgefülltes Preisblatt
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Zuschlagskriterium Umweltaspekte 10 %Qualität
11. Angaben gem. Bewertungsmatrix zu Umweltaspekte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer Dygutsch GmbH1 Veröffentlichung
- 20.01.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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