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Sicherungsleistungen für Umbaumaßnahmen am Bf. Freiburg
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Angebote bis 07.10.2026, 09:30 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Die Maßnahme befindet in 79098 Freiburg im Breisgau, Bismarckallee 5-7, Regierungsbezirk Freiburg, Baden-Württemberg.Der Bahnhof besitzt insgesamt fünf Bahnsteige. Die Bahnsteige 1 und 2 werden im Regelbetrieb in etwa gleichem Maße von Zügen des Fern- und Nahverkehrs auf der Rheintalbahn genutzt. Bei Bahnsteig 3 wird die Kante an Gleis 4 im Wesentlichen durch Nahverkehrszüge der Rheintalbahn sowie in geringem Umfang auch durch den Fernverkehr angedient. Die Kante an Gleis 5 dient ausschließlich dem Regionalverkehr. Im Regelfall wenden hier die Züge der Elztalbahn (Elzach – Denzlingen – Freiburg). Auch die Bahnsteige 4 und 5, die von den S-Bahn-Zügen der Ost-West-Achse (Breisach/Endingen - Freiburg – Villingen/Seebrugg) angefahren werden, dienen ausschließlich dem Regionalverkehr. Es handelt sich dabei um zwei Außenbahnsteige und drei Mittelbahnsteige. Der Bahnsteig 1 ist an den öffentlichen Straßenraum und das Empfangsgebäude barrierefrei angebunden, Bahnsteig 5 nur an den öffentlichen Straßenraum. Sämtliche Bahnsteige sind zumindest teilweise überdacht. Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über zwei Personenunterführungen, die jeweils über Treppen - und damit nicht barrierefrei - an die Bahnsteige angeschlossen sind. Die südliche Personenunterführung (PU Süd) km 208,362 erschließt alle Bahnsteige und schließt zudem an beiden Enden direkt an den öffentlichen Straßenraum an. Die nördliche Personenunterführung (PU Nord) km 208,280 verbindet im Bestand lediglich die Bahnsteige 1 bis 4. Zusätzlich sind alle Bahnsteige von der südlich gelegenen Stadtbahnbrücke, die bei Bahn-km 208,486 die Gleise kreuzt, über Treppen und Aufzüge erreichbar. Im Zuge der Umbaumaßnahme werden Bahnsteige 3 bis 5 modernisiert und umgebaut. Neue Ausstattung, Beleuchtung sowie Aufzüge und Dächer werden im Zuge der Umbau an den Bahnsteigen 3,4 und 5 neu gebaut. Außerdem wird eine Verlängerung der PU Nord mit Anschluss an den Bahnsteig 5 (Aufzug und Treppenanlage) mit Baugrubenverbau im Bereich B
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Sicherungsleistungen für Umbaumaßnahmen am Bahnhof Freiburg im Breisgau.
- Die Arbeiten umfassen die Sicherung von Bahnsteigen und Gleisen während der Modernisierung von Bahnsteigen 3 bis 5.
- Es werden Baugrubenverbau und Hilfsbrücken im Bereich der Gleise 307 und 308 benötigt.
- Der Auftraggeber ist die DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe.
- Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren mit der Auftragsart Dienstleistungen klassifiziert.
Die Ausschreibung betrifft Sicherungsleistungen für Umbaumaßnahmen am Bahnhof Freiburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/5afd6447-4429-47fd-8164-7e98b0a427d0/suitabilitycriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
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