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Hardware für hybride Videokonferenzen
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR · Kiel · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 01.10.2026, 12:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Region Nord: Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg — Region Mitte: Kreis Dithmarschen, Kreis Plön, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Steinburg, Stadt Kiel, Stadt Neumünster — Region Süd: Kreis Ostholstein, Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Stadt Lübeck — Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation von fest installierten Projektionsleinwänden für Räume für kommunale Sitzungen (Besprechungs-räume, Sitzungssäle oder ähnliche) und Service. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Aufmaß vor Ort • Lieferung der Leinwände einschließlich sämtlicher Befestigungsmaterialien • Demontage und Entsorgung von Altleinwänden (im Einzelfall) • Montage und betriebsfertige Installation • elektrische Anbindung bei Motorsteuerung • Funktionsprüfung • Einweisung des Auftraggebers (bei einziehbaren Leinwänden) • Übergabe der Dokumentation • Entsorgung von Verpackungsmaterial Die Installation erfolgt in der Regel in Bestandsgebäuden während des laufenden Betriebs. In Einzelfällen erfolgt die Installation im Rahmen einer Neugestaltung eines Sitzungs- oder Be-sprechungsraumes. — Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von mobilen Projektleinwänden einschließlich Transporttaschen für den flexiblen Einsatz in kommunalen Sitzungs-, Besprechungs- und Veranstaltungsräumen. Die Leinwände werden für wechselnde Einsatzorte innerhalb kommunaler Liegenschaften verwendet und müssen von einer Person transportiert, aufgebaut und betrieben werden können. Die Lieferung umfasst: • Mobile Projektionsleinwand • Stand- bzw. Tragesystem • Transport- und Schutztasche • Bedienungsanleitung • Garantienachweise • Lieferung an den Erfüllungsort — Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung eines vollständig integrierten, ultra-mobilen Medienwagens zur Durchführung von: • Ratssitzungen • Ausschusssitzungen • Hybriden Gremiensitzungen • Hybriden Bürgerversammlungen Die Bedienung erfolgt durch wechselnde Nutzend
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von Konferenz-, Präsentations- und Medientechnik für hybride Videokonferenzen.
- Rahmenvereinbarung mit losbezogenen Dienstleistungen für kommunale Abrufberechtigte in Schleswig-Holstein.
- CPV-Code 32232000 deutet auf Telekommunikationsausrüstung hin, die hier im IT-Kontext steht.
- Offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Konferenz-, Präsentations- und Medientechnik für hybride Videokonferenzen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 17 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragsarten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Vor-Ort-Beratung Region NordAuftragsart Dienstleistungsauftrag
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Los 2 Vor-Ort-Beratung Region MitteAuftragsart Dienstleistungsauftrag
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Los 3 Vor-Ort-Beratung Region SüdAuftragsart Dienstleistungsauftrag
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Los 4 Fest verbaute ProjektionsleinwändeAuftragsart Lieferauftrag
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Los 5 Mobile ProjektionsleinwändeAuftragsart Lieferauftrag
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Los 6 Ultra-mobile Medien- und PräsentationssystemeAuftragsart Lieferauftrag
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Los 7 Fest installierte Deckenprojektoren (Beamer)Auftragsart Lieferauftrag
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Los 8 Mobile Projektoren (Beamer)Auftragsart Lieferauftrag
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Los 9 Smartboards (Interaktive All-in-one Collaboration Boards)Auftragsart Lieferauftrag
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Los 10 Fest installierte BeschallungAuftragsart Lieferauftrag
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Los 11 Mobile KonferenzlautsprecherAuftragsart Lieferauftrag
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Los 12 KonferenzmikrofoneAuftragsart Lieferauftrag
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Los 13 Handmikrofone mit StänderAuftragsart Lieferauftrag
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Los 14 PTZ-RaumkamerasystemeAuftragsart Lieferauftrag
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Los 15 Mobile 360-Grad-KonferenzkamerasystemeAuftragsart Lieferauftrag
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Los 16 Frontale Videokonferenzkamerasysteme (Videobars)Auftragsart Lieferauftrag
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Los 17 Zubehör für Medien-, Präsentations- und KonferenztechnikAuftragsart Lieferauftrag
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018 50 %Preis
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P. In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode folgende Bedeutung: Z entspricht der Zuschlags-/Bewertungszahl, also dem Leistungs-Preisverhältnis des Angebots. L entspricht dem (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung). P entspricht dem Preis für die angebotene Leistung, also dem Gesamtpreis gem. Preisblatt. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Bruttopreis.
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Leistungsbewertung gemäß Bewertungsmatrix 50 %Qualität
Bewertung des Beratungskonzepts: Der Bieter hat darzustellen, wie er eine abrufberechtigte Kommune bei der bedarfsgerechten Auswahl, Dimensionierung und Integration der für hybride Gremiensitzungen erforderlichen Hardware berät. Das Konzept darf einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Ta-bellen nicht überschreiten. Allgemeine Unternehmensdarstellungen, Produktwerbung und die bloße Wiederholung der Leistungsbeschreibung werden nicht bewertet. Es wurden 5 Bewertungskriterien und insgesamt 20 Unterkriterien festgelegt. Alle Unterkriterien werden gleichgewichtet und entsprechen somit 5% der Punkte; es können je Unterkriterium ungewichtet 0, 250 oder 500 Punkte erreicht werden. Insgesamt können so nach Gewichtung 500 Gesamtpunkte erreicht werden, wobei mindestens die Hälfte zu erreichen ist. Je nach Anzahl der Unterkriterien pro Bewertungskriterium ergeben sich folgende Bewertungsanteile: 1. Vorbereitung, Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung (20%): 4 Unterkriterien 2. Entwicklung und Begründung der technischen Lösung (30%): 6 Unterkriterien 3. Berücksichtigung der räumlichen und kommunalen Rahmenbedingungen (20%): 4 Unterkriterien 4. Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der Empfehlung (15%): 3 Unterkriterien 5. Dokumentation und Qualitätssicherung (15%): 3 Unterkriterien
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Einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018 50 %Preis
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P. In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode folgende Bedeutung: Z entspricht der Zuschlags-/Bewertungszahl, also dem Leistungs-Preisverhältnis des Angebots. L entspricht dem (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung). P entspricht dem Preis für die angebotene Leistung, also dem Gesamtpreis gem. Preisblatt. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Bruttopreis.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 50 %Qualität
Bewertung des Beratungskonzepts: Der Bieter hat darzustellen, wie er eine abrufberechtigte Kommune bei der bedarfsgerechten Auswahl, Dimensionierung und Integration der für hybride Gremiensitzungen erforderlichen Hardware berät. Das Konzept darf einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Ta-bellen nicht überschreiten. Allgemeine Unternehmensdarstellungen, Produktwerbung und die bloße Wiederholung der Leistungsbeschreibung werden nicht bewertet. Es wurden 5 Bewertungskriterien und insgesamt 20 Unterkriterien festgelegt. Alle Unterkriterien werden gleichgewichtet und entsprechen somit 5% der Punkte; es können je Unterkriterium ungewichtet 0, 250 oder 500 Punkte erreicht werden. Insgesamt können so nach Gewichtung 500 Gesamtpunkte erreicht werden, wobei mindestens die Hälfte zu erreichen ist. Je nach Anzahl der Unterkriterien pro Bewertungskriterium ergeben sich folgende Bewertungsanteile: 1. Vorbereitung, Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung (20%): 4 Unterkriterien 2. Entwicklung und Begründung der technischen Lösung (30%): 6 Unterkriterien 3. Berücksichtigung der räumlichen und kommunalen Rahmenbedingungen (20%): 4 Unterkriterien 4. Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der Empfehlung (15%): 3 Unterkriterien 5. Dokumentation und Qualitätssicherung (15%): 3 Unterkriterien
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Einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018 50 %Preis
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P. In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode folgende Bedeutung: Z entspricht der Zuschlags-/Bewertungszahl, also dem Leistungs-Preisverhältnis des Angebots. L entspricht dem (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung). P entspricht dem Preis für die angebotene Leistung, also dem Gesamtpreis gem. Preisblatt. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Bruttopreis.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 50 %Qualität
Bewertung des Beratungskonzepts: Der Bieter hat darzustellen, wie er eine abrufberechtigte Kommune bei der bedarfsgerechten Auswahl, Dimensionierung und Integration der für hybride Gremiensitzungen erforderlichen Hardware berät. Das Konzept darf einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Ta-bellen nicht überschreiten. Allgemeine Unternehmensdarstellungen, Produktwerbung und die bloße Wiederholung der Leistungsbeschreibung werden nicht bewertet. Es wurden 5 Bewertungskriterien und insgesamt 20 Unterkriterien festgelegt. Alle Unterkriterien werden gleichgewichtet und entsprechen somit 5% der Punkte; es können je Unterkriterium ungewichtet 0, 250 oder 500 Punkte erreicht werden. Insgesamt können so nach Gewichtung 500 Gesamtpunkte erreicht werden, wobei mindestens die Hälfte zu erreichen ist. Je nach Anzahl der Unterkriterien pro Bewertungskriterium ergeben sich folgende Bewertungsanteile: 1. Vorbereitung, Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung (20%): 4 Unterkriterien 2. Entwicklung und Begründung der technischen Lösung (30%): 6 Unterkriterien 3. Berücksichtigung der räumlichen und kommunalen Rahmenbedingungen (20%): 4 Unterkriterien 4. Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der Empfehlung (15%): 3 Unterkriterien 5. Dokumentation und Qualitätssicherung (15%): 3 Unterkriterien
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Preis 100 %
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe, diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: - Erklärung, dass für Ihr Unternehmen keine der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, - Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die vorgegebene Eigenerklärung ist abzugeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleich-wertig besitzt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leis-tungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
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Qualitätsmanagement
Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleich-wertig besitzt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist je Referenz eine ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (für Benennung von drei Referenzaufträgen insgesamt also dreimal). Ein Referenzauftrag ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn er den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art und Umfang der Leistung, Vertragsdauer, technische Komplexität, Auftraggeberstruktur) im Wesentlichen entspricht. Dies trifft zu, wenn • Beratungsleistungen hinsichtlich geeigneten Einsatzes von Medientechnik in öffentlichen Sitzungsräumen, Rats- oder Kreistagssälen, Verwaltungsgebäuden, Bildungseinrichtungen oder vergleichbaren Einrichtungen oder Räumen erbracht worden sind. Ein Referenzauftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn er nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seitdem für mindestens 6 Monate Leistungen erbracht worden sind und • wenn der Auftrag planmäßig verlaufen und insbesondere nicht vorzeitig beendet worden ist. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Die Auftraggeberin und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer-den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist je Referenz eine ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (für Benennung von drei Referenzaufträgen insgesamt also dreimal). Ein Referenzauftrag ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn er den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art und Umfang der Leistung, Vertragsdauer, technische Komplexität, Auftraggeberstruktur) im Wesentlichen entspricht. Dies trifft zu, wenn: • mit dem Los vergleichbare Lieferleistungen erbracht wurden Ein Referenzauftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn er nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seitdem für mindestens 6 Monate Leistungen erbracht worden sind und • wenn der Auftrag planmäßig verlaufen und insbesondere nicht vorzeitig beendet worden ist. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Die Auftraggeberin und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer-den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist je Referenz eine ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (für Benennung von drei Referenzaufträgen insgesamt also dreimal). Ein Referenzauftrag ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn er den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art und Umfang der Leistung, Vertragsdauer, technische Komplexität, Auftraggeberstruktur) im Wesentlichen entspricht. Dies trifft zu, wenn: • mit dem Los vergleichbare Lieferleistungen erbracht wurden • und von den hiermit verbundenen Dienstleistungen (Montage, Installation, Einrichtung, Konfiguration, Beratung, Planung, Einweisungen, Wartung, Service, Dokumentation, Garantie- und Gewährleistung) mindestens sechs Leistungen erbracht wurden. Ein Referenzauftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn er nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seitdem für mindestens 6 Monate Leistungen erbracht worden sind und • wenn der Auftrag planmäßig verlaufen und insbesondere nicht vorzeitig beendet worden ist. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Die Auftraggeberin und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer-den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist je Referenz eine ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (für Benennung von drei Referenzaufträgen insgesamt also dreimal). Ein Referenzauftrag ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn er den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art und Umfang der Leistung, Vertragsdauer, technische Komplexität, Auftraggeberstruktur) im Wesentlichen entspricht. Dies trifft zu, wenn: • mit dem Los vergleichbare Lieferleistungen erbracht wurden • und von den hiermit verbundenen Dienstleistungen (Montage, Installation, Einrichtung, Konfiguration, Beratung, Planung, Einweisungen, Wartung, Service, Dokumentation, Garantie- und Gewährleistung) mindestens sechs Leistungen erbracht wurden • und der Auftragswert mindestens 5.000,00 Euro netto betrug. Ein Referenzauftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn er nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seitdem für mindestens 6 Monate Leistungen erbracht worden sind und • wenn der Auftrag planmäßig verlaufen und insbesondere nicht vorzeitig beendet worden ist. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Die Auftraggeberin und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer-den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
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