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Generalplanung Buckower Damm Bestand
Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Angebote bis 02.11.2026, 11:00 Uhr (noch 18 Tage)
Beschreibung
Projekt: Generalplanervertrag Instandsetzung / Energetische Sanierung der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Balkone, Dach + Vordächer); Optimierung der Heizungsanlage Objekt: Wohnanlage 9 - Apartment Ort: 12349 Berlin, Buckower Damm 91, 93 / 109, 111, 113, 115 / 135, 137 Die Berlinovo Apartment GmbH verwaltet und bewirtschaftet die Apartmentanlage Buckower Damm 91 bis 137 (WA 9). Diese wurde 1968 errichtet und besteht aus 3 Blöcken mit 8 Häusern / Aufgängen und insgesamt 555 1-Raum-Apartments. Die Häuser Buckower Damm 91 bis 115 sind 4-geschossig; die Häuser 137/137 6-geschossig; alle Häuser sind unterkellert. Die Heizung und die Warmwasserversorgung erfolgt über eine Gaskesselanlage, die sich im Keller des Hauses 135 befindet. Die Versorgung der einzelnen Häuser erfolgt über Nahwärmeleitungen und Unterstationen. Im Objekt befinden sich die Dachflächen insbesondere von Haus 115 und 135 / 137 in einem maroden und sanierungsbedürftigen Zustand. Die Bahnen sind in vielen Bereichen rissig, verworfen und durch unzählige provisorische Reparaturen nur noch als Flickenteppich zu betrachten. Auf der Dachfläche der Hausnummer 115 wird hier zusätzlich der angrenzende, bereits sanierte Dachaufbau von Haus 113 mit eindringendem Wasser unterlaufen. Es ist vorgesehen, alle Dächer mit PV auszurüsten. Hierfür sind vorbereitende Untersuchungen / vorbereitende Maßnahmen (Vorrüstung) vorzusehen. Die Dächer werden anschließend – gemäß aktuellem Stand - an die Stadtwerke Berlin zur Errichtung / Nutzung und Betrieb der PV-Anlagen verpachtet. Nach Vorliegen der Vorplanung und möglicher Sanierungsvarianten werden die nachfolgenden Planungsschritte gemeinsam mit dem Auftraggeber diskutiert und entschieden. Das Ziel des Auftraggebers besteht darin, die Bestandsobjekte für die nächsten Jahre/Jahrzehnte in einen zeitgemäßen und dauerhaft vermietbaren Zustand zu erhalten. Dabei sind sowohl Wirtschaftlichkeit als auch Nachhaltigkeit oberstes Gebot. Wesentliche Aufgabenstellungen innerhalb des Pro
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Generalplanungsleistungen für energetische Sanierung und Instandsetzung einer Wohnanlage mit 555 Apartments.
- Umfang beinhaltet Fassade, Fenster, Balkone, Dächer, Heizungsoptimierung und PV-Vorrüstung.
- Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 der HOAI vorgesehen.
- Planungsleistungen bis Lph 7 und Ausschreibung Bauleistungen bis 2027, bauliche Umsetzung 2028-2030.
- Nachweis von Erfahrung in der Generalplanung von Sanierungsprojekten und Kenntnisse im Bereich Energieeffizienz und Fördermittel sind essenziell.
Gesucht wird ein Generalplaner für die Instandsetzung und energetische Sanierung einer Wohnanlage in Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterium Honorar/Preis 60 Pkt.Kosten
Der Preis geht zu insgesamt 60 v. H. in die Gesamtwertung ein. Nettogesamtpreis Bewertet wird der Nettogesamtpreis gemäß Anlage „Preisblatt“. Das Zuschlagskriterium „Honorar / Preis“ wird anhand der in Anlage „Preisblatt“ angebotenen Honorare für sämtliche Leistungsbilder ermittelt. Grundlage sind jeweils die sich aus den Tabellenblättern „Hochbau“, „TGA“ und „Tragwerksplanung“ ergebenden Honorarwerte für die drei Geltungsbereiche der anrechenbaren Kosten und den hierfür festgelegten Gewichtungsfaktoren als gewichteter Erwartungswert. Für jeden Geltungsbereich gibt der Bieter ein Angebotshonorar (netto) an. Zur Abbildung der erwarteten Verteilung der späteren Einzelabrufe setzt die Auftraggeberin feste Gewichtungsfaktoren ein (z. B. Geltungsbereich 1: Faktor 1, Bereich 2: Faktor 2, Bereich 3: Faktor 4). Die Preiswertung erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern angegebenen Pauschalhonorare für drei Geltungsbereiche der anrechenbaren Kosten. Für das Leistungsbild „Hochbau“ werden drei Honorarwerte gebildet, die repräsentativ für folgende Geltungsbereiche stehen: • bis 5.000.000,00 € • > 5.000.000,01 € bis ≤ 10.000.000,00 € • > 10.000.000,01 €. Im Preisblatt sind hierfür anrechenbare Kosten von 3.000.000 €, 7.500.000 € als Rechengrößen hinterlegt, die diesen Bereichen zugeordnet werden. Für den Geltungsbereich > 10 Mio. € wird als repräsentative Rechengröße ein Wert von 10 Mio. € verwendet. Für „TGA“ und „Tragwerksplanung“ werden ebenfalls drei Honorarwerte gebildet, repräsentativ für die Geltungsbereiche: • bis 1.000.000,00 € • > 1.000.000,01 € bis ≤ 4.000.000,00 € • > 4.000.000,01. Die im Preisblatt hinterlegten anrechenbaren Kosten (bei TGA 1.000.000 €, 2.000.000 €, 4.000.000 €; bei Tragwerksplanung 1.000.000 €, 2.000.000 €, 5.000.000 €) dienen dabei als Rechengrößen und bilden diese Bereiche rechnerisch ab. Das preisniedrigste Angebot je Geltungsbereich erhält 6 Punkte (bei Hochbau sowie TGA) bzw. 2 Punkte (bei Tragwerksplanung). Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter = (Niedrigstpreis x 6 bzw. 2) / Preis Bieter Die Stundensätze im Leistungsbild „Brandschutz“ werden mit der Anzahl der angegebenen Stunden multipliziert; die so ermittelte fiktive Gesamtsumme geht als Wertungssumme in die Preiswertung ein. Das preisniedrigste Angebot erhält 18 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter = (Niedrigstpreis x 18) / Preis Bieter Die Auftraggeberin ist berechtigt, Angebote auszuschließen, deren Preise spekulativ abgegeben wurden. Vergleichsmaßstab sind die eigenen Schätzungen der Auftraggeberin und die Vergleichspositionen anderer Bieter.
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Kriterium Qualität - Konzept der Leistungsausführung 40 Pkt.Qualität
Das Kriterium „Qualität - Konzept der Leistungsausführung“ geht zu 40 v. H. in die Gesamtwertung ein. Mit den Angebotsunterlagen ist durch die Bieter ein Leistungserbringungskonzept einzureichen. Schriftliches Leistungserbringungskonzept Die Auftraggeberin hat die folgenden Unterkriterien und Aspekte festgelegt, zu denen insbesondere Ausführungen erwartet werden. a)Darstellung der Leistungserbringung (Leistungserbringungskonzept) insbesondere unter Berücksichtigung folgender Aspekte: •Organigramm des Projektteams (Rollen, Verantwortlichkeiten) •Personaleinsatz für Bauüberwachung und Baustellenpräsenz •Termin- und Kostenverfolgung inkl. strukturiertem Zeitplan mit wesentlichen Meilensteinen •Internes und externes Berichtswesen (Auftraggeber) •Sicherstellung der Qualitäten und Dokumentation b) Darstellung der Schnittstellen und der Logistik (Schnittstellen- und Logistikkonzept) insbesondere unter Berücksichtigung folgender Aspekte: •Herangehensweise der Koordination mit dem parallelen Neubauvorhaben Buckower Damm •Konzept für eine gemeinsame Baustelleneinrichtung, Andienung und Baustraße •Aufzeigen von möglichen Maßnahmen zur Sicherstellung des sicheren Zugangs / der Erreichbarkeit für Bewohner und Dritte •Schnittstellenkoordination mit parallelem Neubau / gemeinsamer Baustelleneinrichtung •Organisation der Abstimmung mit Nutzerinnen und Nutzern im bewohnten Bestand Bei der Wertung der qualitätsbezogenen Kriterien übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung vor. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte: Die Darstellung berücksichtigt mehrere wesentliche Aspekte der Leistungserbringung nicht oder die Darstellung ist in mehreren wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbar oder es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts oder es liegt kein Konzept bzw. es liegen keine konzeptähnlichen Ausführungen vor. 1 Punkt: Die Darstellung berücksichtigt vereinzelt wesentliche Aspekte der Leistungserbringung nicht oder die Darstellung ist in einzelnen wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbar oder es bestehen mäßige Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts. 2 Punkte: Die Darstellung berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Leistungserbringung, die Darstellung ist jedoch sehr oberflächlich bzw. mit unklarem Bezug zu den Projektanforderungen oder es bestehen vereinzelt Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts. 3 Punkte: Die Darstellung berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Leistungserbringung, die Darstellung orientiert sich an den grundlegenden Projektanforderungen, geht jedoch kaum bzw. nur in einzelnen Punkten auf konkrete Details des Projekts ein oder es bestehen marginale Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts. 4 Punkte: Die Darstellung berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Leistungserbringung, die Darstellung ist überzeugend und detailliert, mit einem deutlichen Projektbezug. Alle Aspekte sind umfassend und logisch ausgearbeitet, die Methodik wirkt praxistauglich und durchdacht. Es werden konkrete Lösungsansätze für projektspezifische Herausforderungen aufgezeigt und es bestehen keine Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts. 5 Punkte: Die Darstellung berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Leistungserbringung, die Darstellung ist überzeugend und sehr detailliert, mit einem deutlichen Projektbezug. Alle Aspekte sind umfassend und logisch ausgearbeitet, die Methodik wirkt praxistauglich und durchdacht. Es werden konkrete Lösungsansätze für projektspezifische Herausforderungen aufgezeigt und die Darstellung geht über die Anforderungen hinaus, bietet besondere bzw. innovative Lösungsansätze mit einer klaren, nachvollziehbaren Umsetzungsstrategien und es bestehen keine Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts. Die erreichte Punktzahl wird anschließend beim Unterkriterium a) Darstellung der Leistungserbringung (Leistungserbringungskonzept) mit dem Faktor 5 und beim Unterkriterium b) Darstellung der Schnittstellen und der Logistik (Schnittstellen- und Logistikkonzept) mit dem Faktor 3 multipliziert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
siehe Formular Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung: 1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG siehe Formular Eignung; 4) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Eignung; 5) Erklärung, dass im Wettbewerbsregister sowie in den FinanzSanktionslisten gem. EUSanktionsverordnungen keine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen; 6) Bewerber/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — alle Mitglieder aufgeführt sind, — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber/Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bewerber/Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer, siehe Eigenerklärung Eignung.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung zum Umsatz für die Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023 in Euro (netto); Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024, 2023 von mindestens 1.000.000,00 € nachgewiesen werden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
- Eigenerklärung/ Angabe von erbrachten Referenzprojekten; Die Bewerber sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und nicht vor 09/2021 erbracht wurden (Eine Leistung gilt als erbracht, wenn die Leistungsphase 8 abgeschlossen wurde.). Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen. Um der berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der berlinovo sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zur Prüfung dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenz wird grundsätzlich als vergleichbar bewertet, wenn es sich um - eine Generalplanungsleistungen für Wohngebäude im Bestand - mit mindestens 100 Wohnungen und - einem Gesamtbauvolumen von mind. 2 Mio. € netto handelt. Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen oder einheitliche Projekte aufzuteilen. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand nachfolgender objektiver Kriterien. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die dargestellten Mindestanforderungen erfüllt. Jede vergleichbare, wertungsfähige Referenz erhält 10 Punkte. Zusätzlich können weitere Punkte über die Spezifik erreicht werden: - Projektgröße (in Anzahl der Wohnungen) – max. 7 Punkte - Anzahl zu koordinierender Gewerke – max. 4 Punkte - Planung Energetische Sanierung der Gebäude unter Einsatz von erneuerbaren Energietechnologien – 3 Punkte - Art bearbeiteter Projekte – max. 3 Punkte - Planung und Beratung unter Verwendung von Fördermitteln (KfW, BEG etc.) – 2 Punkte - Planung von Instandsetzungen / Erneuerung von Flachdächern – 3 Punkte - Planung von PV auf Flachdächern – 2 Punkte - Planung von Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter brandschutztechnischer Mängel (brandschutztechnische Sanierungsplanung) – 2 Punkte - Planung von Fensteraustausch - 2 Punkte - Planung von Heizungsoptimierung - Verringerung von Heizenergieverbräuchen - 2 Punkte Maximal können 200 Punkte erreicht werden. Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die berlinovo Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden: - zwei verschiedene Referenzprojekte mit den nachstehenden Anforderungen. Eine vergleichbare, erbrachte Referenz (allgemein) mit mindestens – Generalplanungsleistungen für Wohngebäude im Bestand, – mindestens 100 Wohnungen und – einem Gesamtbauvolumen von mind. 2 Mio. € netto; UND eine vergleichbare, erbrachte Referenz (allumfassend) mit mindestens – Generalplanungsleistungen für Wohngebäude im Bestand, – mindestens 100 Wohnungen im Bestand und – einem Gesamtbauvolumen von mind. 2 Mio. € netto – Generalplanungsleistungen für Instandsetzung und energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI in den Leistungsbildern Hochbau, TGA, Tragwerk und Brandschutz, – Ausführung im bewohnten Bestand. Es müssen zwei verschiedene Referenzen nachgewiesen werden, wobei die Anforderungen je Referenz kumulativ zu erfüllen sind. Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die nicht vor 09/2021 abgeschlossen wurden. Eine Leistung gilt als abgeschlossen, wenn die LP 8 abgeschlossen wurde. Sollten mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl erreichen, wird die Auftraggeberin diejenigen besser bewerten, die die am höchsten bewertete(n) Einzelreferenz(en) eingereicht haben. Sofern sich weiterhin ein Punktgleichstand ergibt, wird die Auftraggeberin diejenigen Referenzen mit dem höchsten Gesamtbauvolumen (in EUR, netto) besser bewerten. Im Übrigen entscheidet das Los. Die Auftraggeberin behält sich vor, alternativ die Höchstzahl zu überschreiten.
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Durchschnittliche Personalstärke
- Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte/Anzahl der Beschäftigten in den Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023, gegliedert nach - Anzahl Mitarbeitende gesamt (Vollzeitäquivalente), - Anzahl Architekten / Ingenieure (Vollzeitäquivalente) - Anzahl Fachplaner TGA (Vollzeitäquivalente); Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2025, 2024, 2023 mindestens 4 Architekten / Ingenieure + 1 Fachplaner TGA (Vollzeitäquivalente) nachgewiesen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 16.367 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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