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Barrierefreier Ausbau Bf Kempten_Los 1 Bau_Los 2 Elektro_Zweitausschreibung
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBarrierefreier Ausbau Bf Kempten_Los 1 Bau🏆 BUG Verkehrsbau SE · Berlin
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Los 2 VergebenBarrierefreier Ausbau Bf Kempten_Los 2 Elektro🏆 Franz Kassecker GmbH · Waldsassen
- BUG Verkehrsbau SE · Berlin
- Franz Kassecker GmbH · Waldsassen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Barrierefreier Umbau Kempten Hbf - Einkürzung und Erneuerung 3 Bahnsteige , Höhe 55 cm ü SOK mit Nachbaubarkeit 76 SOK, Baulänge ca. 254 m, incl. Entwässerung - Einkürzung & Erneuerung Bahnsteigdächer Dachlängen: Bstg. A: 65 m, Bstg. B: 105 m, Bstg C: 90 m. - Sanierung Personenunterführung inkl. Sanierung Treppenanlagen und Neubau Aufzüge zu Bahnsteigen
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 09.07.2024, 13:00 Uhr
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 30.03.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog nach WichtigkeitQualität
https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/39fecdf3-dd48-4e3e-92d3-3bbe7fcdcb10/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
9 Veröffentlichungen
- 09.06.2026 Original-Veröffentlichung
- 05.06.2026 MKA021: Baustop durch BÜW aufgrund des verdachts auf freiwerdende lungengängige Fasern bei Abbruch des Daches. MKA023: Dem Auftragnehmer war nicht hinreichend bekannt, dass Asbest in der Abdichtung des Daches vorhanden ist. Nach Erstellung eines Entsorgungskonzepts musste das bereits abgebrochene Abfallkonglomerat separiert und entsorgt werden. MKA024: Aufgrund der Tatsache, dass der Bhf Kempten ein Zukunftsbahnhof werden soll, wurde entschieden, dass statt Gussasphalt Bodenfliesen eingebaut werden sollen.
- 14.01.2026 9: Aufgrund von Schadstofffunden in der Bestandüberdachung wurde der Abbruch verzögert und der ursprüngliche Termin für die Montage des neuen Dachs kann nicht eingehalten werden. Der AN hat einen bestehenden Vertrag. Für einen Kündigung gint es keine Veranlassung.
- 13.01.2026 015 - Bei den Bohrungen im Zuge der Baugrunduntersuchungen während der Entwurfsplanung wurde nicht auf Wasser gestoßen. Daher wurde auch kein Bemessungswasserstand festgelegt. Bei der Herstellung der Baugrube für den Aufzugsschacht wurde jedoch Wasser aufgefunden. Daher musste ein Bemessungswasserstand festgelegt und die statischen Berechnungen angepasst werden.
- 13.01.2026 017 - Bei den Bohrungen im Zuge der Baugrunduntersuchungen während der Entwurfsplanung wurde nicht auf Wasser gestoßen. Daher wurde auch kein Bemessungswasserstand festgelegt. Bei der Herstellung der Baugrube für den Aufzugsschacht wurde jedoch Wasser aufgefunden. Daher musste ein Bemessungswasserstand festgelegt und die statischen Berechnungen angepasst werden.
- 12.01.2026 Lfd. Nr.: 16 Die unerwartete Klage eines Nachbarn führte zur Anpassung des Einleitpunkts der Entwässerung, wodurch dessen Bedenken Rechnung getragen wurde und ein Bauverzug bzw. das Risiko eines späteren Umbaus verhindert werden konnt Lfd. Nr.: 12 Abweichend von der Bestandsunterlagen ist die Treppe als ein Betonteil ausgeführt anstatt mit Blockstufen. Dies war vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar.
- 10.11.2025 14) Es wird ein rege/konformes Dach benötigt, das Aufstiegsgeländer fehlt jedoch im LV.Es handelt sich um einen integralen Teil des Dachs, der nicht von Dritten angeflanscht werden kann.
- 05.11.2025 Es ist ein vollständig ausgestatteter Bahnsteig gefordert, die Details zur Ausstattung wurden durch die Anforderungen an ZKB nach Auftragsvergabe angepasst. Für die zusätzlichen Elemente sind in die Bahnsteige Fundamente einzubauen. Zwei Auftragnehmer würden sich dabei gegenseitig behindern. Außerdem droht der Verlust von Gewährleistungsansprüchen.
- 09.05.2025 MKA 003 Aufgrund einer Klage gegen die Planfeststellung muss die Entwässerung umgeplant und ein neuer Einleitpunkt ermittelt werden. Ein Wechsel des Planungsbüros würde zu erheblichen Mehrkosten und zeitlichen Verzögerungen führen, da eine erneute Bestandsaufnahme erfolgen müsste. MKA 004 Im Zuge der Ausführungsplanung ergaben sich zusätzliche Erkenntnisse ggü. der Entwurfsplanung, die zur Erfordernis von Anpassungen führten. Es würden parallel zwei AN an denselben Aufgaben arbeiten mit erheblichem Koordinationsaufwand und Doppelarbeiten. MKA 006 Die BSK mit einer Höhe von 76 cm ist nach RIL 813 eine Magerbetonhinterfüllung vorgeschrieben. Diese wurde jedoch im LV nicht ausgeschrieben, sondern lediglich die Hinterfüllung mittels ungebundenen Baustoffen. Die getrennte Vergabe der geänderten Leistung würde dazu führen, dass zwei AN gleichzeitig am selben Ort zu arbeiten hätten mit entsprechend hohem Koordinationsaufwand, Doppelarbeiten und Behinderungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) BUG Verkehrsbau SE · Franz Kassecker GmbH1 Veröffentlichung
- 03.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 483 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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