Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - TP 02: Aufwertung d. Luisenbrücke u. TP 14: Umgestaltung u. Aufwertung der Viktoriastraße - Objektpl. Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI
Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - TP 02: Aufwertung d. Luisenbrücke u. TP 14: Umgestaltung u. Aufwertung der Viktoriastraße - Objektpl. Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI
🏆 WSV Beratende Ingenieure GmbH · Saarbrücken
Auftragnehmer
WSV Beratende Ingenieure GmbH · Saarbrücken
Zuschlagswert141.266 €
Eingegangene Angebote1
Zuschlagsdatum27.06.2024
Beschreibung
Bestandteil der aktuellen Ausschreibung sind die beiden Teilprojekte: - TP 02 "Aufwertung Luisenbrücke" und - TP 14 "Umgestaltung und Aufwertung der Viktoriastraße".
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📅 Laufzeit endet am 31.08.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
„Das Vergabeverfahren erfolgt auf Basis der Grundsätze der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der aktuellen Fassung. Das ausgeschriebene Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV wird in zwei Stufen durchgeführt: 1. Stufe: Bekanntmachungs- und Bewerbungsverfahren als öffentlicher Teilnahmewettbewerb (§ 17 Abs. 1 VgV) 2. Stufe: Angebots- und Verhandlungsverfahren (§ 17 Abs. 4 VgV) In der ersten Stufe werden zunächst von der Vergabestelle festgelegte Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) von den Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften anhand von Formblättern abgefragt. In der ersten Stufe ist beabsichtigt, ca. drei Bewerber oder Bewerbergemeinschaften, welche die Auswahlkriterien erfüllen und in der Bewerberrangfolge die höchste Gesamtpunktzahl erzielt haben, auszuwählen. Nach Vorliegen der Erstangebote wird die Vergabestelle entscheiden, ob auf Grundlage dieser Erstangebote mit den Bietern Verhandlungsgespräche geführt werden oder ob eine Bezuschlagung auf Grundlage der Erstangebote erfolgt. Zur Klarstellung: Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - TP 02: Aufwertung d. Luisenbrücke u. TP 14: Umgestaltung u. Aufwertung der Viktoriastraße - Objektpl. Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI
6. Abgebotspreis80 Pkt.
Preis
Wichtung 80 (max. 400 von 1.750 P.) Hinweis: Alle Kriterien, Unterkriterien und Unterunterkriterien sowie deren jeweilige Gewichtung sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. (s. Vergabeunterlagen)
3. Kriterium Qualität20 Pkt.
Qualität
Wichtung 20 (max. 200 von 1.750 P.)
2. Kriterium Wirtschaftlichkeit15 Pkt.
Qualität
Wichtung 15 (max. 450 v. 1.750 P.)
5. Kriterium Umgang mit der Baumaßnahme im laufenden Betrieb15 Pkt.
Qualität
Wichtung 15 (max. 150 von 1.750 P.)
4. Kriterium Ausführungsfristen8 Pkt.
Qualität
Wichtung 8 (max. 200 von 1.750 P.)
1. Kriterium Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals5 Pkt.
Qualität
Wichtung 5 (max. 350 von 1.750 P.)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
KI Die Stadt Pirna vergibt im Verhandlungsverfahren Planungsleistungen für den Neubau einer Brücke über die Wesenitz und die Neugestaltung zweier Knotenpunkte zu Kreisverkehren im Zuge der Staatsstraße S 167 in Pirna-Copitz.
Historischer Durchschnitt aus 300.750 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 112.041 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Vergabekammern im Saarland, Saarbrücken
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: