Sanierung des Halloren- und Salinemuseums - HLS Planung Nachtrag 18
Stadt Halle (Saale) · Halle (Saale) · Sachsen-Anhalt
Beschreibung
Sanierung des Halloren- und Salinemuseums - HLS Planung Nachtrag 18
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Planungsleistungen (HLS) im Rahmen der Sanierung des Halloren- und Salinemuseums in Halle (Saale).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.778 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
10 Veröffentlichungen
- 24.02.2026 Im Zuge der Sanierung des Technischen Halloren- und Salinemuseums traten während der Ausführung Änderungen gegenüber der ursprünglichen Entwurfsplanung auf, die einen zusätzlichen Planungsaufwand in der Kostengruppe 420 (Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik) erforderlich machten. Die vorgenannten Anpassungen wurden von den ausführenden Unternehmen bereits als Nachtragsleistungen erbracht. aktuell
- 23.02.2026 Durch den Bauherren wurde beschlossen den Verbinder Siedehalle zum Uhrenhaus abzureißen. Dadurch wurde das IB Sehlhoff beauftragt alle baubegleitenden Maßnahmen zu koordinieren. Weitere Kosten für Zeitaufwendungen wurden nachgewiesen.
- 19.02.2026 Der Nachtrag stützt sich auf§ 313 BGB („Störung der Geschäftsgrundlage"), da sich die Umstände nach Vertragsschluss so schwerwiegend verändert haben, dass das Festhalten an den ursprünglichen Vertragsbedingungen für eine Partei unzumutbar wäre. Diese Veränderungen konnten von den Vertragsparteien nicht vorhergesehen werden. Ein Festhalten am ursprünglichen Vertrag würde den Grundsatz von Treu und Glauben verletzen. Der Nachtrag ist daher erforderlich, um die Vertragsbeziehung den veränderten Umständen anzupassen und den ursprünglichen Willen der Parteien zu wahren.
- 18.02.2026 Der Nachtrag stützt sich auf§ 313 BGB („Störung der Geschäftsgrundlage"), da sich die Umstände nach Vertragsschluss so schwerwiegend verändert haben, dass das Festhalten an den ursprünglichen Vertragsbedingungen für eine Partei unzumutbar wäre. Diese Veränderungen konnten von den Vertragsparteien nicht vorhergesehen werden. Ein Festhalten am ursprünglichen Vertrag würde den Grundsatz von Treu und Glauben verletzen. Der Nachtrag ist daher erforderlich, um die Vertragsbeziehung den veränderten Umständen anzupassen und den ursprünglichen Willen der Parteien zu wahren.
- 17.02.2026 Die außerplanmäßigen Vorleistungen führten zu einer Verlängerung der Bauzeit und somit zu einer Verlängerung der Ausführung der technischen Gebäudeausrüstung von 22 Monaten.
- 16.02.2026 Der Nachtrag stützt sich auf § 313 BGB („Störung der Geschäftsgrundlage"), da sich die Umstände nach Vertragsschluss so schwerwiegend verändert haben, dass das Festhalten an den ursprünglichen Vertragsbedingungen für eine Partei unzumutbar wäre. Diese Veränderungen konnten von den Vertragsparteien nicht vorhergesehen werden. Ein Festhalten am ursprünglichen Vertrag würde den Grundsatz von Treu und Glauben verletzen. Der Nachtrag ist daher erforderlich, um die Vertragsbeziehung den veränderten Umständen anzupassen und den ursprünglichen Willen der Parteien zu wahren.
- 13.02.2026 Durch den Bauherren wurde beschlossen den Verbinder Siedehalle zum Uhrenhaus abzureißen. Dadurch wurde das IB Sehlhoff beauftragt alle baubegleitenden Maßnahmen zu koordinieren.
- 12.02.2026 In dem Nachtrag werden die Leistungen für das Gewerk Sanitär beantragt, die durch die Kündigung der Ausführungsfirma Sanitär Albrecht und Elzemann entstanden sind.
- 11.02.2026 In dem Nachtrag werden vorgezogene Leistungsabstimmungen vor dem eigentlichen Baubeginn der nachfolgen TGA Gewerke beantragt. Der Nachtrag beinhaltet vorgezogene Leistungsabstimmungen, die vor dem Baubeginn der TGA Gewerke liegen, dies betrifft die Abstimmungen für die Außenanlagen, Grundleitungen und Absprachen zu notwendigen Abrissleistungen
- 10.02.2026 Diese Leistungen waren bei der ursprünglichen Vergabe nicht vorgesehen und absehbar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
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