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Handyparken - Bereitstellen der Möglichkeit Parkgebühren per Mobiltelefon zu entrichten mit einer Laufzeit von 36 Monaten
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenHandyparken - Bereitstellen der Möglichkeit Parkgebühren per Mobiltelefon zu entrichten mit einer Laufzeit von 36 Monaten🏆 PayByPhone Deutschland GmbH · Erlangen
- PayByPhone Deutschland GmbH · Erlangen Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Im Stadtgebiet Magdeburg sind derzeit 288 Parkscheinautomaten (PSA) installiert, an denen es die Möglichkeit gibt mit Bargeld oder dem Handyparken ein Ticket zu lösen. Das Handyparken soll im gesamten Stadtgebiet, mit etwa 5.745 Parkplätzen, weiter dauerhaft fortgeführt werden. Die Bewirtschaftung in diesem Gebiet ist bezüglich der gebührenpflichtigen Zeiten und der Höchstparkdauer einheitlich. Das Verfahren soll vom Handyparken-Anbieter unter Nutzung der derzeitigen Rufnummern und deren Infrastruktur z. B. Hinweisschilder etc. fortgesetzt werden, um den Bürger/-innen einen höchstmöglichen Komfort in Bezug auf die Rufnummern zu bieten. Die Gebührenentrichtung soll weiterhin nicht nur mittels einer SMS möglich sein, sondern auch über eine entsprechende Applikation (App) für Smartphones, die das Betriebssystem Android und iOS unterstützt, erfolgen. Des Weiteren ist Voraussetzung, dass das Geschäftsmodell der Anbieter für die Nutzer attraktiv, leicht verständlich und registrierungsfrei sowie für die Stadt einfach handhabbar, transparent und kostengünstig ist.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Verlängerung der Angebotsfrist
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
60 %
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Punkte zusätzliche Leistungen 40 %Qualität
40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 128 Tage nach Fristende
Auftragnehmer PayByPhone Deutschland GmbHZuschlagswert 428.400 €1 Veröffentlichung
- 03.10.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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