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EU-Oberschwelle Grüne Vergabe

Handyparken - Bereitstellen der Möglichkeit Parkgebühren per Mobiltelefon zu entrichten mit einer Laufzeit von 36 Monaten

Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Handyparken - Bereitstellen der Möglichkeit Parkgebühren per Mobiltelefon zu entrichten mit einer Laufzeit von 36 Monaten
    🏆 PayByPhone Deutschland GmbH · Erlangen
Auftragnehmer
  • PayByPhone Deutschland GmbH · Erlangen Mittleres Unternehmen
Zuschlagswert 428.400 €
Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 30.09.2024

Beschreibung

Im Stadtgebiet Magdeburg sind derzeit 288 Parkscheinautomaten (PSA) installiert, an denen es die Möglichkeit gibt mit Bargeld oder dem Handyparken ein Ticket zu lösen. Das Handyparken soll im gesamten Stadtgebiet, mit etwa 5.745 Parkplätzen, weiter dauerhaft fortgeführt werden. Die Bewirtschaftung in diesem Gebiet ist bezüglich der gebührenpflichtigen Zeiten und der Höchstparkdauer einheitlich. Das Verfahren soll vom Handyparken-Anbieter unter Nutzung der derzeitigen Rufnummern und deren Infrastruktur z. B. Hinweisschilder etc. fortgesetzt werden, um den Bürger/-innen einen höchstmöglichen Komfort in Bezug auf die Rufnummern zu bieten. Die Gebührenentrichtung soll weiterhin nicht nur mittels einer SMS möglich sein, sondern auch über eine entsprechende Applikation (App) für Smartphones, die das Betriebssystem Android und iOS unterstützt, erfolgen. Des Weiteren ist Voraussetzung, dass das Geschäftsmodell der Anbieter für die Nutzer attraktiv, leicht verständlich und registrierungsfrei sowie für die Stadt einfach handhabbar, transparent und kostengünstig ist.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. 📅 Frist verlängert

    Verlängerung der Angebotsfrist

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

Weitere auslaufende Aufträge ansehen →

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Sonstige Umwelt-Kriterien

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Handyparken - Bereitstellen der Möglichkeit Parkgebühren per Mobiltelefon zu entrichten mit einer Laufzeit von 36 Monaten
  • Preis 60 %

    60 %

  • Punkte zusätzliche Leistungen 40 %
    Qualität

    40 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 128 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer PayByPhone Deutschland GmbH
    Zuschlagswert 428.400 €

    1 Veröffentlichung

    • 03.10.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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428.400 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 30-ZV-0045/24
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 02.10.2024
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,6 in der Branche)
Erfüllungsort Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 01.01.2025 – 31.12.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
PayByPhone Deutschland GmbH Mittleres Unternehmen
Vertrag 30.09.2024

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 64.406 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.553 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 36%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen-Anhalt
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale), Halle (Saale)

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin · Magdeburg

✉ vergabestelle@ra.magdeburg.de
☎ 000