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ÖFS Brutvogelkartierung 2027
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen · Nordrhein-Westfalen · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFS-002 Steinhorst Beckengesch. 4.833 €🏆 Bioplan Höxter PartG · Höxter
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Los 2 VergebenFS-011 Lanfer🏆 Friederike Kunz · Münster
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Los 3 VergebenFS-015 Westerwiehe🏆 Anna Lena Hörsken · Rheine
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Los 4 VergebenFS-018 Mesum-Nordgesch. 4.475 €🏆 Tewannakit Mermagen · Münster
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Los 5 VergebenFS-028 Bergisch Gladbach (City)gesch. 7.315 €🏆 Tewannakit Mermagen · Münster
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Los 6 VergebenFS-032 Holsterhausengesch. 7.454 €🏆 Hannah Kalthoff · Münster
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Los 7 VergebenFS-040 Wardweidegesch. 4.130 €🏆 Svenja Kunze · Münster
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Los 8 VergebenFS-047 Hervestgesch. 7.533 €🏆 Faunista Landschaftsökologie GbR · Münster
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Los 9 VergebenFS-052 Günsengesch. 6.848 €🏆 Roman Bonnier · Göttingen
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Los 10 AufgehobenFS-054 Herlsengesch. 6.894 €
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Los 11 VergebenFS-063 Wittighöferheidegesch. 4.945 €🏆 Büro Elanus · Göttingen
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Los 12 VergebenFS-071 Lange Lohgesch. 8.332 €🏆 Josef Kallmayer · Göttingen
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Los 13 AufgehobenFS-072 Oberdahlgesch. 6.687 €
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Los 14 AufgehobenFS-084 Mondscheingesch. 7.564 €
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Los 15 VergebenFS-095 Butterfeldgesch. 9.293 €🏆 Büro Berthold Rees · Arnsberg
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Los 16 VergebenFS-097 Birkegesch. 8.704 €🏆 Josef Kallmayer · Göttingen
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Los 17 VergebenFS-106 Borgholzgesch. 4.269 €🏆 Josef Kallmayer · Göttingen
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Los 18 VergebenFS-107 Overbergegesch. 3.729 €🏆 Gianna Allera · Münster
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Los 19 AufgehobenFS-120 Paderborngesch. 8.032 €
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Los 20 VergebenFS-122 Bornheidegesch. 5.626 €🏆 Hannah Kalthoff · Münster
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Los 21 VergebenFS-135 Mammuteichegesch. 8.940 €🏆 Dr. Joachim Kranz · Mainz
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Los 22 VergebenFS-140 Harlinghausengesch. 4.703 €🏆 Heiner Härtel · Lübbecke
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Los 23 AufgehobenFS-153 Saeffelengesch. 4.718 €
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Los 24 VergebenFS-154 Eschgesch. 3.813 €🏆 Mike Müller · Brühl
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Los 25 VergebenFS-160 Bettinghausengesch. 4.710 €🏆 Tewannakit Mermagen · Münster
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Los 26 VergebenFS-169 Chorbuschgesch. 7.704 €🏆 Sven Philipper · Köln
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Los 27 VergebenFS-173 Langenbochumgesch. 5.474 €🏆 Franziska Klauer · Münster
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Los 28 VergebenFS-177 Dorstfeldgesch. 7.268 €🏆 Roman Bonnier · Göttingen
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Los 29 VergebenFS-180 Oelbachtalgesch. 3.948 €🏆 Julian Koch · Bochum
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Los 30 VergebenFS-186 Strundengesch. 8.101 €🏆 Büro ISA Ingenieure · Heltersberg
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Los 31 VergebenFS-187 Wildparkgesch. 7.147 €🏆 Büro für Vegetationskunde, Faunistik und Umweltplanung Jürgen Wissmann · Bonn
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Los 32 VergebenFS-188 Gremberggesch. 7.639 €🏆 Büro für Vegetationskunde, Faunistik und Umweltplanung Jürgen Wissmann · Bonn
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Los 33 VergebenRF-001 Erdgarten/Lauerwiesengesch. 5.220 €🏆 Bioplan Höxter PartG · Höxter
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Los 34 VergebenRF-004 Geisterholzgesch. 5.169 €🏆 Mike Müller · Brühl
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Los 35 VergebenRF-012 Salmorthgesch. 5.261 €🏆 LökPlan - Conze & Cordes GbR · Anröchte
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Los 36 VergebenRF-025 Neuer Hagengesch. 6.213 €🏆 Büro Berthold Rees · Arnsberg
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Los 37 VergebenRF-033 Kronertgesch. 4.563 €🏆 Dr. Clemens Hackenberg · Feusdorf
- Anna Lena Hörsken · Rheine
- Bioplan Höxter PartG · Höxter
- Büro Berthold Rees · Arnsberg
- Büro Elanus · Göttingen
- Büro für Vegetationskunde, Faunistik und Umweltplanung Jürgen Wissmann · Bonn
- Büro ISA Ingenieure · Heltersberg
- Dr. Clemens Hackenberg · Feusdorf
- Dr. Joachim Kranz · Mainz
- Faunista Landschaftsökologie GbR · Münster
- Franziska Klauer · Münster
- Friederike Kunz · Münster
- Gianna Allera · Münster
- Hannah Kalthoff · Münster
- Heiner Härtel · Lübbecke
- Josef Kallmayer · Göttingen
- Julian Koch · Bochum
- LökPlan - Conze & Cordes GbR · Anröchte
- Mike Müller · Brühl
- Roman Bonnier · Göttingen
- Svenja Kunze · Münster
- Sven Philipper · Köln
- Tewannakit Mermagen · Münster
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind ornithologische Kartierungen auf 37 Flächen der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS) im Jahr 2027.
- Die Ergebnisse sind Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW und dienen der Berichterstattung.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Dienstleistungen.
- Der CPV-Code 71222200 deutet auf Planungsleistungen im Bereich Architektur und Bauwesen hin, was hier jedoch im Kontext von Umweltmonitoring und Kartierung steht.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die ÖFS ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW, das seit 1997 auf jährlich wechselnden Stichprobenflächen durchgeführt wird. In NRW existieren insgesamt 220 ÖFS-Flächen von jeweils 100 Hektar Größe, wovon 191 landesweit zufällig verteilt sind. Bei den verbleibenden 29 handelt es sich um Referenzflächen in Naturschutz-Vorranggebieten. Die Kartierergebnisse der 191 Stichprobenflächen werden für das gesamte Land NRW hochgerechnet und als statistisch repräsentative Landeswerte für EU-, Bundes- und Landesberichterstattungen verwendet. Die 29 Referenzflächen werden als Vergleichsflächen den Stichprobenflächen bei landesweiten Aus- und Bewertungen gegenübergestellt. Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS) an externe Auftragnehmende vergeben werden.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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❓ Bieterfragen
Mit E-Mail vom 26.07.2026 wandte sich eine potenziell am Vergabeverfahren (z. B. ÖFS-Brutvogelkartierung 2027) interessierte Person an die Vergabestelle. Die Anfrage betraf die Teilnahmevoraussetzungen für freiberuflich tätige Personen, in Bezug auf die Erfüllbarkeit der im Teil B des Firmenfragenkatalogs abgefragten Anforderungen (z. B. Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister).
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 30.11.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis je Los 50 Pkt.Preis
Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
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Qualität gem. Formblätter 50 Pkt.Qualität
Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 13.08.2026 Mit E-Mail vom 26.07.2026 wandte sich eine potenziell am Vergabeverfahren (z. B. ÖFS-Brutvogelkartierung 2027) interessierte Person an die Vergabestelle. Die Anfrage betraf die Teilnahmevoraussetzungen für freiberuflich tätige Personen, in Bezug auf die Erfüllbarkeit der im Teil B des Firmenfragenkatalogs abgefragten Anforderungen (z. B. Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister). · in TED EU + oev
- Frist 13.08.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 34 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (22) Anna Lena Hörsken · Bioplan Höxter PartG · Büro Berthold Rees · Büro Elanus · Büro für Vegetationskunde, Faunistik und Umweltplanung Jürgen Wissmann · Büro ISA Ingenieure · Dr. Clemens Hackenberg · Dr. Joachim Kranz · Faunista Landschaftsökologie GbR · Franziska Klauer · Friederike Kunz · Gianna Allera · Hannah Kalthoff · Heiner Härtel · Josef Kallmayer · Julian Koch · LökPlan - Conze & Cordes GbR · Mike Müller · Roman Bonnier · Svenja Kunze · Sven Philipper · Tewannakit MermagenZuschlagswert 158.566 €1 Veröffentlichung
- 16.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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