Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt LVR-InfoKom den Erwerb eines Aufsichts- und Informationssystems für das LVR-Landesjugendamt und Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbands Rheinland. Durch die Kombination eines webbasierten Portals sowohl für das LVR-Landesjugendamt als auch für Träger von Jugendhilfeeinrichtungen im Rheinland sollen die Aufgaben der behördlichen Aufsicht des Landesjugendamts mit den Pflichten der Träger von Jugendhilfeeinrichtungen eine nahezu vollständige Digitalisierung erreichen. Hierbei sollen insbesondere die Aufgaben und Pflichten der §§ 45 - 47 SGB VIII, nämlich Betriebserlaubnis, Personalmeldung, Jahresmeldung, Prüfung vor Ort sowie Ereignisse und Entwicklungen digital abgebildet werden.
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen
(100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Kriterien sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.50 %
Qualität
Wirtschaftlichstes Angebot
Preis50 %
Wirtschaftlichstes Angebot
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer kann gem. § 160 Abs. 1 GWB nur
auf Antrag eingeleitet werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Rügen abweichend durch den in der
Verfahrensvollmacht Bevollmächtigten einer Bietergemeinschaft nach den gesetzlichen
Regelungen auch durch andere Personen erhoben werden dürfen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Charité - Universitätsmedizin Berlin, Berlin
· 03.09.2026
KI Die Charité - Universitätsmedizin Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung für Hard- und Softwareprodukte, Lizenzen, Subscriptions sowie Support- und Pflegeleistungen des Herstellers Check Point aus.
KI Es wird ein umfassendes System für Fahrzeugdisposition, -ortung und Betriebshofmanagement sowie ein Lade-/Lastmanagementsystem für E-Busse beschafft.
Historischer Durchschnitt aus 35.379 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen90%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 20.094 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: