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Lieferung von Persönlicher Schutzbekleidung und Ausrüstung (PSA) [6-2026]
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in drei Losen.
- Los 1: Industriehelme, Los 2: Verbrauchsmaterialien (Handschuhe, Masken, Brillen), Los 3: Schutzkleidung und Sicherheitsschuhe.
- Es werden Rahmenvereinbarungen mit je einem Bieter pro Los geschlossen.
- Der geschätzte Gesamtwert der Ausschreibung beträgt 1.796.630,00 EUR.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Hierfür wird in drei Losen jeweils eine Rahmenvereinbarung mit je einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Der Auftragsgegenstand ist in folgende Lose aufgeteilt: - Los 1: Industriehelme inkl. Zubehör - Los 2: Verbrauchsmaterialien wie Schutzhandschuhe, Schutzmasken und Schutzbrillen - Los 3: Persönliche Schutzbekleidung und Sicherheitsschuhe
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur unter Nr. 2.1.3. und für jedes Los unter Nr. 5.1.5.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Kriterium der Vergabestelle: „other“
10 von 11 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (91 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Nachhaltigkeit/Qualität Das Kriterium Nachhaltigkeit/Qualität wird je Los anhand der im jeweiligen Kriterienkatalog genannten B-Kriterien bewertet. Je erfülltem Kriterium werden maximal 5 Bewertungspunkte vergeben. Die erreichte Zahl der Bewertungspunkte pro B-Kriterium wird mit den im Kriterium genannten Gewichtungsfaktor multipliziert. Daraus ergibt sich die Zahl der Punkte pro Kriterium. Die Summe der Punkte aller Kriterien wird addiert. Je Los können maximal 400 Punkte erreicht werden. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Preis nach Wichtigkeit
Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 600 Punkte, Angebote mit einem höheren Preis erhalten im Verhältnis dazu geringere Punktwerte. Im Preisblatt eines jeden Loses sind durch die Bieter die Stückpreise für jede der fünf Staffelgruppen anzugeben. Zur Ermittlung eines Wertungspreises wird aus den fünf Stückpreisangaben pro Preisposition ein Durchschnittswert gebildet. Der Durchschnittswert wird mit der geschätzten Bestellmenge für diese Position (vgl. auch Anlage 1 Übersicht Prognose Mengen) multipliziert. Dies ergibt den Gesamtwert für die jeweilige Position. Die Gesamtwerte aller Positionen werden addiert und ergeben den Wertungspreis. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.796.630 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Alle Angebote ausgeschlossen
1 Veröffentlichung
- 02.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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