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Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 44 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises, On-Demand-Verkehr der REVG
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH · Kerpen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1: Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 44 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises (Erftstadt), On-Demand-Verkehr der REVG🏆 Bietergemeinschaft Taxi Gabriele Henseler & Taxi Marcel Henseler · Kerpen
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Los 2 VergebenLos 2: Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 44 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises (Pulheim), On-Demand-Verkehr der REVG🏆 Bietergemeinschaft Taxi Gabriele Henseler & Taxi Marcel Henseler · Kerpen
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Los 3 VergebenLos 3: Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 44 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises (Frechen), On-Demand-Verkehr der REVG🏆 Bietergemeinschaft Taxi Gabriele Henseler & Taxi Marcel Henseler · Kerpen
- Bietergemeinschaft Taxi Gabriele Henseler & Taxi Marcel Henseler · Kerpen Kleinstunternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG (on-Demand-Verkehr) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger des ÖSPV. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung. Diese erfolgt durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG beigestellt. Nur wenn die REVG dem Auftragnehmer ausnahmsweise keine geeigneten Fahrzeuge stellen kann, ist die Leistung mit hierfür vorzuhaltenden Reservefahrzeugen des Auftragnehmers zu erbringen. Sämtliche Einnahmen aus der Beförderungsleistung (vertraglich, gesetzliche) stehen der REVG zu. Wichtige Ziele der gemeinsamen Erbringung der Personenverkehrsdienste sind die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und barrierearmen ÖPNV als Teil der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung des Rhein-Erft-Kreises und die Gewährleistung einer angemessenen Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV. Dabei sind Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der erbrachten Verkehrsleistungen besonders zu beachten. Weiterhin sind auch sichere und saubere Fahrzeuge zu gewährleisten. Die Leistungen werden in drei Lose aufgeteilt: Los 1: Bediengebiet Erftstadt, Los 2: Bediengebiet Pulheim, Los 3: Bediengebiet Frechen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin strebt an, die Maßnahme entsprechend einem zeitnah erwarteten Förderprogramm fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen stehen noch nicht fest; der Zuschlag ist daher abhängig vom vorzeitigen Maßnahmenbeginn, dieser wird für Januar/Februar 2026 erwartet. Eine Anpassung der Vergabeunterlagen im Allgemeinen und der Leistungsanforder
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Es wird ferner auf die Ausschlussfristen des § 135 GWB hingewiesen. Nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Wird innerhalb dieser Frist kein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages nicht festgestellt werden. Maßgebend für den Fristlauf ist der Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 78 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bietergemeinschaft Taxi Gabriele Henseler & Taxi Marcel Henseler1 Veröffentlichung
- 27.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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