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Forsttraktoren II
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung · Offenbach a.M. · Hessen · Untere Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenForsttraktor🏆 TLG Handels GmbH · Werder/ Havel
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Los 2 VergebenForsttraktor🏆 Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG · Köln
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Los 3 VergebenForsttraktor🏆 Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG · Köln
- Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG · Köln
- TLG Handels GmbH · Werder/ Havel
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 11 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG u. a.. Die übrigen 9 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Lieferung von Forsttraktoren
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Biodiversität und Ökosysteme
6 von 11 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (55 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Technik 40 %Qualität
siehe Vergabeunterlagen
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Preis 35 %
siehe Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 135 Absatz 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat (§ 135 Absatz 1 Nr. 1 GWB) oder er den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne, dass dies aufgrud des Gesetzes gestattet ist (§ 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB) und dieser Verstoß nicht gemäß § 135 Absatz 3 GWB geheilt wurde. Ein Nachprüfungsverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 198 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG · TLG Handels GmbH1 Veröffentlichung
- 26.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 94 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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