Der Bieter hat im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft über mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben, die im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht wurden. Für jedes Referenzprojekt ist die hierfür vorgesehene Referenztabelle vollständig auszufüllen. Dabei sind insbesondere Auftragsinhalt, Auftragsvolumen und die erbrachten Leistungen nachvollziehbar darzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzgeber zu überprüfen. Die in den Referenztabellen des Formblatts "Eigenerklärung zur Eignung" abgefragten Mindestanforderungen sind jeweils mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Eine Referenz wird nur berücksichtigt, wenn sämtliche Mindestanforderungen erfüllt und durch die weiteren Angaben nachvollziehbar belegt werden. Werden weniger als drei (3) Referenzen benannt, welche die Mindestanforderungen erfüllen, so wird das Angebot wegen fehlender Eignung ausgeschlossen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" führt die allgemeinen Anforderungen und Mindestanforderungen an die Referenzprojekte aus. Eine Referenz ist geeignet, wenn sämtliche nachfolgend bezeichneten Mindestanforderungen erfüllt sind: Allgemeine Mindestanforderung Bei der Eignungsprüfung werden ausschließlich Referenzen von Drittparteien, also von anderen Unternehmen oder Auftraggebern, für die Leistungen erbracht wurden, berücksichtigt. Eigene Referenzen, insbesondere interne Projekte oder Referenzen von verbundenen Unternehmen, werden nicht berücksichtigt. Für jede Referenz ist ein konkreter Ansprechpartner des Referenzgebers mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer in der jeweiligen Referenztabelle des Formblatts "Eigenerklärung zur Eignung" (VU_03.00) zu benennen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass eine Überprüfung der Referenz und die Kommunikation mit dem Referenzgeber in deutscher Sprache möglich sind. Gegenstand der Referenz - Der Referenzauftrag muss hinsichtlich seines Gegenstands und Umfangs mit der auftragsgegenständlichen Leistung vergleichbar sein. Hierfür müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein: a) Mindestvoraussetzung: Der Referenzauftrag muss den Abschluss und die Durchführung eines Rahmenvertrags über den Abruf von Leasing-Einzelverträgen für eine Fahrzeugflotte zum Gegenstand haben. b) Mindestvoraussetzung: Der Referenzauftrag muss eine Fahrzeugflotte in einer mit der Flottengröße des MD Bayern vergleichbaren Größenordnung (mindestens 80 % des pro Los geschätzten Bedarfs) umfassen. c) Mindestvoraussetzung: Die im Rahmen des Referenzauftrags erbrachten Leasing- und Serviceleistungen müssen in Art und Umfang mit den vom MD Bayern ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sein. d) Mindestvoraussetzung ist, dass das Referenzprojekt im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht wurde. e) Mindestvoraussetzung ist, dass die Referenzleistung nach Angabe des Bieters vertragsgemäß erbracht wurde. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angabe beim Referenzgeber zu überprüfen. Ergibt die Überprüfung, dass wesentliche vertragliche Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden, wird die Referenz unberücksichtigt bleiben.