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IGM 25E1009 - Staatliches Baumanagement Braunschweig, Fachbereich Gebäudemanagement - Amtsgericht Gifhorn - Unterhalts- und Glasreinigung
Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen · Braunschweig · Niedersachsen · Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenUnterhaltsreinigung🏆 W. Buttmann GmbH & Co. KG · Braunschweig
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Los 2 VergebenGlasreinigung🏆 BRO - Dienstleistung und Gebäudemanagement GmbH · Hannover
- BRO - Dienstleistung und Gebäudemanagement GmbH · Hannover
- W. Buttmann GmbH & Co. KG · Braunschweig
Bieter-Übersicht: 10 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: BRO - Dienstleistung und Gebäudemanagement GmbH u. a.. Die übrigen 8 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Amtsgericht Gifhorn - Unterhalts- und Glasreinigung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wirtschaftlichkeit 100 %Preis
Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leis-tungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaft-lichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wur-de. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bie-ters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibun-gen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von BRO - Dienstleistung und Gebäudemanagement GmbH, W. Buttmann GmbH & Co. KG). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 97 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) BRO - Dienstleistung und Gebäudemanagement GmbH · W. Buttmann GmbH & Co. KGZuschlagswert 302.192 €1 Veröffentlichung
- 13.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 4.481 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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