Essensversorgung (Frisch-Misch-Küche) für das Haus der Bildung für den Zeitraum 27.08.2025 bis 26.08.2028, mit Option der Verlängerung um ein Jahr
Stadt Krefeld · Krefeld · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Status
Vergeben
Zuschlagswert
3.083.448 €
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
29.07.2025
Vergabe-Ergebnis
🏆 Vergabe in 1 Losalle vergeben
Los 1Vergeben
Essensversorgung (Frisch-Misch-Küche) für das Haus der Bildung für den Zeitraum 27.08.2025 bis 26.08.2028, mit Option der Verlängerung um ein Jahr
🏆 apetito catering Education B.V. & Co. KG · Rheine
Auftragnehmer
apetito catering Education B.V. & Co. KG · Rheine
Zuschlagswert3.083.448 €
Eingegangene Angebote1
Zuschlagsdatum01.07.2025
Beschreibung
Dienstleistungsvertrag über die Essensversorgung (Frisch-Misch-Küche) des Hauses der Bildung der Stadt Krefeld für den Zeitraum 27.08.2025 bis 26.08.2028, mit Option der Verlängerung um ein Jahr
Änderungen am Verfahren
2 Aktualisierungen
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
📅 Frist verlängert📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Aufgrund von Bieterfragen wurden die Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis und Vertrag) geändert. Der Vertragsbeginn und das Vertragsende wurden geändert. (Vertragsbeginn alt: 01.08.2025 Vertragsbeginn neu: 27.08.2025, Vertragsende alt: 31.07.2028 + 1 Jahr Option Vertragsende neu: 26.08.2028 + 1 Jahr Option) Damit zusammenhängend wurde die Regelung zur Vertragsverlängerung entsprechend angepasst. Die Angebotsfrist wurde angepasst. (Alt: 28.04.2025, 12:00 Uhr, neu: 09.05.2025, 12:00 Uhr). Die Angebotsöffnung wurde ebenfalls verschoben. (Alt: 28.04.2025, 12:10 Uhr, neu: 09.05.2025, 12:10 Uhr). Die Bindefrist wurde angepasst. (Alt: 45 Tage, neu: 53 Tage / 01.07.2025). Ansonsten waren Anpassungen notwendig auf den neusten eForms-Standard. Im Zuge dessen wurden jedoch keine inhaltlichen Anpassungen vorgenommen.
📅 Frist verlängert📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Auf Grund von Bieterfragen wurden die Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis, Vertrag und Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis - Muster-Speiseplan) geändert, daher musste die Angebotsfrist verlängert werden (neue Angebotsfrist: 28.04.2025, Uhrzeit 12:00 Uhr). Ebenso musste die Angebotsöffnung verschoben werden (neue Angebotsöffnung 28.04.2025, Uhrzeit 12:10 Uhr).Auf Grund der Änderung der Angebotsfrist musste ebenfalls die Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss angepasst werden (Dauer: 45 Tage).
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📅 Laufzeit endet am 26.08.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Essensversorgung (Frisch-Misch-Küche) für das Haus der Bildung für den Zeitraum 27.08.2025 bis 26.08.2028, mit Option der Verlängerung um ein Jahr
Preis100 %
100 % Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß §135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist: Die Unwirksamkeit kann gemäß §135 Abs.2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
KI Das Studierendenwerk Thüringen schreibt die Verpflegungsdienstleistung in Fremdregie für acht Kindertagesstätten mit einem geschätzten Auftragswert von rund 2,79 Millionen Euro aus.
CPV-Codes (4)
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Historischer Durchschnitt aus 46.079 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen83%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Lebensmittel & Catering mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.929 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: