Interims-Briefbeförderung für die AOK Nordost
gkv informatik eGbR · Wuppertal · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Sortierung, gegebenenfalls Frankierung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen der AOK Nordost gemäß den Bestimmungen des Postrechtsmodernisierungsgesetzes (PostModG) in der Fassung vom 18.7.2024 sowie dieser Leistungsbeschreibung. Bei der Tagespost handelt es sich ausschließlich um Briefsendungen gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 1 und Ziffer 4 PostModG mit dem Zustellgebiet in den Leitregionen 10, 11, 12, 13 und 14. Das monatliche Briefvolumen beläuft sich aktuell auf ca. 250.000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt durch Einwurf. Die Interims-Briefbeförderung gemäß der Leistungsbeschreibung ist mit Wirkung zum 1. Juli 2025 zu erbringen. Es handelt sich um eine sog. "Dringlihkeitsvergabe" im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. da dem Auftraggeber im Hauptverfahren AS 01-2025 (Los 1) aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens derzeit ein Zuschlagsverbot erteilt wurde und eine rechtzeitige Erteilung des Zuschlags zur Sicherung des Leistungsbeginns zum 01.07.2025 deshalb, unter Berücksichtigung der erforderlichen 4-wöchigen Umstellungszeit, nicht möglich sein wird. Jedoch muss die Leistung im Sinne der AOK Nordost und deren Kunden zwingend erbracht werden, da Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge betroffen sind, z.B. der Versand von Leistungsbescheiden der AOK Nordost als gesetzlicher Krankenkasse. Die Leistung ist jedoch interimsweise nur so lange zu erbringen, wie erforderlich ist, bis der Zuschlag im Hauptverfahren erteilt werden kann.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung für die Interims-Briefbeförderung der AOK Nordost mit einem monatlichen Volumen von ca. 250.000 Sendungen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber führt eine sog. "Dringlichkeitsvergabe" nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 Vergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch. Diese Interimsvergabe ist notwendig, da dem Auftraggeber im Hauptverfahren AS 01-2025 (Los 1) aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens derzeit ein Zuschlagsverbot erteilt wurde und eine rechtzeitige Erteilung des Zuschlags zur Sicherung des Leistungsbeginns zum 01.07.2025 deshalb, unter Berücksichtigung der erforderlichen 4-wöchigen Umstellungszeit, nicht möglich sein wird. Jedoch muss die Leistung im Sinne der AOK Nordost und deren Kunden zwingend erbracht werden, da Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge betroffen sind, z.B. der Versand von Leistungsbescheiden der AOK Nordost als gesetzlicher Krankenkasse. Die Leistung ist jedoch interimsweise nur so lange zu erbringen, wie erforderlich ist, bis der Zuschlag im Hauptverfahren erteilt werden kann.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 61 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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