62-2026-642-EA - Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen 1. Januar 2027 - 31. Dezember 2028 - 4 Lose
KI Die Stadt Regensburg vergibt eine Rahmenvereinbarung für Postdienstleistungen über vier Lose, die von Januar 2027 bis Dezember 2028 läuft.
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Sortierung, gegebenenfalls Frankierung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen der AOK Nordost gemäß den Bestimmungen des Postrechtsmodernisierungsgesetzes (PostModG) in der Fassung vom 18.7.2024 sowie dieser Leistungsbeschreibung. Bei der Tagespost handelt es sich ausschließlich um Briefsendungen gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 1 und Ziffer 4 PostModG mit dem Zustellgebiet in den Leitregionen 10, 11, 12, 13 und 14. Das monatliche Briefvolumen beläuft sich aktuell auf ca. 250.000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt durch Einwurf. Die Interims-Briefbeförderung gemäß der Leistungsbeschreibung ist mit Wirkung zum 1. Juli 2025 zu erbringen. Es handelt sich um eine sog. "Dringlihkeitsvergabe" im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. da dem Auftraggeber im Hauptverfahren AS 01-2025 (Los 1) aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens derzeit ein Zuschlagsverbot erteilt wurde und eine rechtzeitige Erteilung des Zuschlags zur Sicherung des Leistungsbeginns zum 01.07.2025 deshalb, unter Berücksichtigung der erforderlichen 4-wöchigen Umstellungszeit, nicht möglich sein wird. Jedoch muss die Leistung im Sinne der AOK Nordost und deren Kunden zwingend erbracht werden, da Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge betroffen sind, z.B. der Versand von Leistungsbescheiden der AOK Nordost als gesetzlicher Krankenkasse. Die Leistung ist jedoch interimsweise nur so lange zu erbringen, wie erforderlich ist, bis der Zuschlag im Hauptverfahren erteilt werden kann.
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„Der Auftraggeber führt eine sog. "Dringlichkeitsvergabe" nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 Vergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch. Diese Interimsvergabe ist notwendig, da dem Auftraggeber im Hauptverfahren AS 01-2025 (Los 1) aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens derzeit ein Zuschlagsverbot erteilt wurde und eine rechtzeitige Erteilung des Zuschlags zur Sicherung des Leistungsbeginns zum 01.07.2025 deshalb, unter Berücksichtigung der erforderlichen 4-wöchigen Umstellungszeit, nicht möglich sein wird. Jedoch muss die Leistung im Sinne der AOK Nordost und deren Kunden zwingend erbracht werden, da Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge betroffen sind, z.B. der Versand von Leistungsbescheiden der AOK Nordost als gesetzlicher Krankenkasse. Die Leistung ist jedoch interimsweise nur so lange zu erbringen, wie erforderlich ist, bis der Zuschlag im Hauptverfahren erteilt werden kann.“
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter mit der Abgabe des Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 62 Abs. 2 VgV) unterliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Basierend auf 82 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Stadt Regensburg vergibt eine Rahmenvereinbarung für Postdienstleistungen über vier Lose, die von Januar 2027 bis Dezember 2028 läuft.
KI Es wird ein Rahmenvertrag über Postdienstleistungen für eine Laufzeit von 48 Monaten ausgeschrieben.
KI Die Ausschreibung betrifft die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Geschäftspost durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall in Mainz.
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