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Vergabebekanntmachung Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb Ladeinfrastruktu
Landkreis Harburg · Winsen · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 AufgehobenElbmarsch, Stelle, Salzhausen
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Los 2 VergebenSeevetal, Hanstedt, Jesteburg🏆 Vattenfall Smarter Living GmbH · Berlin
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Los 3 VergebenRosengarten, Neu Wulmstorf, Hollenstedt🏆 Qwello GmbH · München
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Los 4 AufgehobenGEIG-Standorte
- Qwello GmbH · München
- Vattenfall Smarter Living GmbH · Berlin
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Dienst-leistungskonzessionsverträge i. S. v. § 105 GWB oberhalb des aktuellen des EU-Schwellenwertes nach § 106 Abs. 2 Ziff. 4 GWB mit geeigneten Konzessionsnehmern über die Planung, die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen Ladeeinrichtungen für E-PKW. Das Betriebsrisiko liegt folglich ausschließlich bei dem Konzessionsnehmer und der Landkreis Harburg garantiert weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Refinanzierung der Investitionen des Konzessionsnehmers. Um diese Ausschreibung optimal vorzubereiten, hat der Landkreis Harburg Anfang dieses Jahres eine EU-weit veröffentlichte Markterkundung durchgeführt, deren Unterlagen auf der Vergabeplattform abgerufen werden können. Alle vom Konzessionsnehmer zu errichtenden und betreibenden Ladepunkte sollen sich in verschiedenen Mitglieds-, Einheits- oder Gesamtge-meinden des Landkreises Harburg befinden. Der künftige Konzessionsnehmer hat dabei sowohl AC als auch DC-Ladesäulen zu planen, errichten und zu betreiben. Neben öffentlichen Standorten ist die Ladeinfrastruktur in einem Los auch im sog. halböffentlichen Raum zu errichten. Dabei wird dann auch der Nutzerkreis an einigen Standorten geringer sein als an den öffentlichen Standorten. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur hat schrittweise bis Ende 2030 durch die künftigen Konzes-sionsnehmer bei einer vorgesehenen Laufzeit der Konzession von zehn Jahren zuzüglich einer Verlängerungsoption von weiteren zehn Jahren zu erfolgen. Als Konzessionsgeber treten dabei sowohl der Landkreis Harburg als auch die nachfolgend aufgezählten Gemeinden/Samtgemeinden auf: - Samtgemeinde Elbmarsch - Samtgemeinde Hanstedt - Samtgemeinde Hollenstedt - Samtgemeinde Jesteburg - Gemeinde Neu Wulmstorf - Gemeinde Rosengarten - Samtgemeinde Salzhausen - Gemeinde Seevetal - Gemeinde Stelle. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die Bereitstellung der Flächen in einem wettbewerblichen, diskriminierungsfreien Verfahren zur Auswa
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wirtschaftlichkeit 50 Pkt.Kosten
Kriterium 1.1: Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen (40 %) Kriterium 1.2: Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg (10 %) Gewichtung insgesamt 50 %
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Betriebskonzept 50 Pkt.Qualität
Kriterium 2.1: Planung und Errichtung LIS/ Standortfindung (25 %) Kriterium 2.2: Betrieb und Servicequalität der Ladeinfrastruktur / Entstörungsmanagement (25 %) Gewichtung insgesamt 50 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 17.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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