Sicherungsleistung Neubau ESTW Lochhofen
KI Die DB InfraGO AG sucht Dienstleistungen für Sicherungsleistungen im Rahmen des Neubaus eines ESTW in Lochhofen.
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 19 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Die Beschaffung umfasst ein breites Spektrum an Leistungen in den Bereichen Oberbau, Kabeltiefbau, Freianlagen, KIB, Oberleitung, EEA 50Hz, Verkehrsstationen, TK, und LST.
Diese Leistungen werden im Rahmen der Generalsanierung der Strecke Hamburg-Berlin in der Totalsperrung vom 01.08.2025 - 30.04.2026 erbracht.
Die anstehenden Maßnahmen sind im Folgenden aufgeführt:
1. Weichenerneuerungen
2. Neubau von Weichenverbindungen
3. Bau neuer Überleitstellen
4. Dazugehörige elektrische Energieanlagen (EEA) / Telekommunikation
5. Neubau von Weichenheizstationen
6. Anpassung und Neubau von Oberleitungsanlagen
7. Kabeltiefbau
8. Gleiserneuerungen und Schienenerneuerungen inklusive LST-Begleitarbeiten
9. Erneuerung eines Durchlasses
10. Neubau bzw. Rückbau von Bahnsteigen
11. Bahnsteigverlängerungen
12. Ersatz von bestehenden Lärmschutzwänden (LSW)
13. Maßnahmen Freianlagen für ESTW Modulgebäude
🎯 Persönlicher Treffer-Check
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
„Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. ****** Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter, die einen Teilnahmeantrag bzw. ein Angebot zu allen 10 Vergabelosen abgeben möchten verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Hinweise zur Anwendung dieser EU-Verordnung sind durch die Bewerber/Bieter unter Ziffer 5 Lose zu beachten. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. ****** Die Bieter dürfen ein, mehrere oder alle Vergabelose anbieten. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor , Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: 1. Loskombination: Lose 1.1 und 1.2; / 2. Loskombination: Lose 1.1, 1.2 und 2; / 3. Loskombination: Lose 1.1, 1.2, 2 und 7; / 4. Loskombination: Lose 6.1 und 6.2; / 5. Loskombination: Lose 3, 4, 6.1 und 6.2; / 6. Loskombination: Lose 1.1, 1.2, 2, 3, 4, 5, 6.1, 6.2, 7, 8 (alle 10 Vergabelose). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt unter Beachtung von Einzellosvergabe im Vergleich zu Loskombinationen und Gesamtlosvergabe. Sollten die Angebotssumme bei diesem Vergleich gleich sein, wird der Auftraggeber wie folgt vorrangig beauftragen: 1. Gesamtlosvergabe, 2. Loskombinationen und 3. Einzellosvergabe. ****** Der durchschnittliche Umsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (hier die Summe des durchschnittlichen Umsatzes aller Mitglieder), die sich für alle Vergabelose bewerben, muss mindestens 50 Mio € (netto) aufweisen. Die Bewerber müssen mit dem Teilnahmeantrag in einer Eigenerklärung mitteilen, für welches Vergabelos bzw. für welche Vergabelose sie sich bewerben. ****** Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Mängelbürgschaft in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme. ****** Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. ****** Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. ****** Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: ****** Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consulting GmbH; 2. SIGNON Deutschland GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. ****** Weitere Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: siehe Ziffer 5 Lose ****** Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
Bestehender Vertrag modifiziert
104 Veröffentlichungen
Auftrag wurde zugeschlagen · 247 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Nächste Ausschreibung bei DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrwe… nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Basierend auf 5.163 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die DB InfraGO AG sucht Dienstleistungen für Sicherungsleistungen im Rahmen des Neubaus eines ESTW in Lochhofen.
KI Auftraggeber DB InfraGO AG sucht die Erstellung eines Schachtbauwerkes für eine Hebeanlage inklusive Pumpen- und Beleuchtungsanlage im Bereich S-Bahn Gateway Gardens in Frankfurt am Main.
KI Die Ausschreibung betrifft die Planung und den Bau von Ausrüstungsleistungen für die Linienzugbeeinflussung (LZB) im Rahmen von Oberbaumaßnahmen auf der Strecke Hannover-Berlin.
📬
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →