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Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis und der Stadt Cuxhaven
Landkreis Cuxhaven (Auftraggeber Los 2) · Cuxhaven · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenÜbernahme, ggf. Transport und Verwertung von Sperrmüll aus der Stadt Cuxhaven🏆 Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH · Bremerhaven
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Los 2 VergebenÜbernahme, ggf. Transport und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Cuxhaven🏆 Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH · Bremerhaven
- Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH · Bremerhaven Großunternehmen
Beschreibung
Der Landkreis Cuxhaven sowie die Stadt Cuxhaven schreiben die Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Sperrmüll aus dem Gebiet des Landkreises inkl. der Stadt Cuxhaven in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren neu aus. Die Ausschreibung gliedert sich in folgende Leistungen für die jeweiligen Auftraggeber: • Los 1: Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Sperrmüll aus der Stadt Cuxhaven • Los 2: Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven)
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Kreislaufwirtschaft
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Entscheidungsbarwert 100 %Preis
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Zuschlag wird pro Los auf das unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste Angebot erteilt (siehe untenstehende Ausführungen). Das wirtschaftlichste Angebot ist das (wertbare) Angebot mit dem niedrigsten Ent-scheidungsbarwert. Dieser Entscheidungsbarwert bestimmt sich anhand • der angebotenen Entgelte und Vergütungen unter Berücksichtigung der Prognosemengen pro Jahr, • unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklauseln, • unter Berücksichtigung der ggf. angebotenen Rabatte auf die Loskombination sowie • unter Berücksichtigung des Transportkostenmalus für die Entfernung des Übernahmestellen-Standorts. Der Zuschlag auf eine rabattierte Loskombination wird nur dann erteilt, wenn das Rabattangebot für die angebotenen Einzellose, unter Berücksichtigung des Rabattes das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Barwert darstellt – d.h., es erfolgt eine Einzelbetrachtung der einzelnen Lose.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 118 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbHZuschlagswert 200 €1 Veröffentlichung
- 25.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 394 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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