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Fachplanungsleistungen technische Anlagen nach Paragraph 55 HOAI - Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8
Stadt Füssen · Füssen · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Fachplanungsleistungen TGA _ Heizung, Lüftung, Sanitär sowie Schwimmbadtechnik für das Lehrschwimmbecken für die Stadt Füssen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Fachplanungsleistungen für technische Anlagen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Schwimmbadtechnik) für ein Lehrschwimmbecken.
- Die Leistungserbringung orientiert sich an den Vorgaben der HOAI, Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung der Stadt Füssen.
- Der Erfüllungsort ist Füssen.
Die Stadt Füssen sucht Fachplanungsleistungen für technische Anlagen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Schwimmbadtechnik) für ein Lehrschwimmbecken.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorarangebot 55 %Preis
Honorar „Wertungssumme“ (=kalkulatorischer Angebotspreis) 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertungspreises. Die Punktewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma. Gewichtung 55 %
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Konzept 45 %Qualität
Projektteam: Vorstellung des/der Gesamtprojektleiter/in sowie des/der stellvertretenden Projektleiter/in mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes (u.a. Lebenslauf, Qualifikationen) bzw. der persönlichen Kenntnisse sowie einer mit der konkreten Auftragsdurchführung vergleichbaren Referenz Vorgesehene/r Gesamtprojektleiter (Gewichtung 5 %) Vorgesehene/r stellvertretende/r Projektleiter/Gewichtung 5 %) Kapazitätsplanung für das konkrete Projekt (Personal sowie Einbindung und zeitliche Verfügbarkeit) (Gewichtung 5 %) Projekteinschätzung: Projekteinschätzung (Bestandteil Ausführungskonzept) (Gewichtung 30 %) Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen: Analyse der Projektaufgabe mit Darstellung der zu erwartenden Herausforderungen und ggf. Schwierigkeiten sowie die Herangehensweise zu folgenden Punkten: - Strategien zur Reduktion von: o Energieverbrauch o Wartungsaufwand - einfache Betriebsführung - Einsatz von regenerativen Energien - Koordination komplexer Schnittstellen zu anderen Gewerken und Bestandsgebäuden Gewichtung 45 % ******** Für die genannten Zuschlagskriterien der Ziffern 2 und 3 ist ein Konzept anzufertigen. Bitte beachten Sie folgende Anforderungen an das Konzept: • Zu den einschlägigen Zuschlagskriterien sind die geforderten Angaben in Form eines Konzeptes darzustellen. Bitte beachten Sie, dass das geforderte Konzept mit Ablauf der Angebotsfrist vorliegen muss. Das Dokument darf die maximale Seitenanzahl von 8 nicht überschreiten (DIN A4 – andere Formate werden nicht akzeptiert, Schriftgröße: 10, Schriftart: Arial oder vergleichbar – ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis). • Bitte beachten Sie, dass auch bei in PDF-umgewandelte Präsentationsunterlagen nur die angegebene maximale Seitenanzahl gewertet wird. • Anlagen zum Konzept bzw. zum Angebot werden nicht bewertet. ************ Das abgegebene Konzept wird nach der Erteilung des Zuschlages Vertragsinhalt ************ Bitte beachten Sie, dass Angaben zu den Zuschlagskriterien nicht nachgefordert werden (§ 56 Absatz 3 VGV). Somit wird bei Nichteinreichung das jeweilige Kriterium mit 0 bewertet *************
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Zusicherung des Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall die Versicherungssummen auf die geforderte Höhe angepasst werden. Personenschäden: 3.000.000,00 EUR Sach- und Vermögensschäden: 2.000.000,00 EUR
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Gemittelter Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanungsleistungen) in den letzten drei Jahren (2025-2023). Bitte nehmen Sie hierfür die notwendigen Eintragungen im Dokument "Angebotsbogen" vor.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Beschreibung Angaben zu mindestens 2 geeigneten Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen für jede Referenz: ☒ mindestens 2 geeigneten Referenzen ☒ Referenzzeitraum: 07/2021 bis 06/2026 ☒ Honorarzone: III oder höher ☒ LPH 2-8 HOAI in dem ausgeschriebenem Leistungsbild ☒ LPH 8 HOAI wurde im Referenzzeitraum abgeschlossen ☒ Neubau/Sanierung/Erweiterung von Schwimmbädern/ Lehrschwimmbecken oder vergleichbaren wassertechnischen Anlagen Mindestanforderungen – kumulativ möglich: ☒ Bädertechnik inkl. Wasseraufbereitung ☒ Raumlufttechnik für Schwimmhallen (Entfeuchtung Korrosionsschutz ☒ Sanitärtechnik in Nass- und Umkleidebereich ☒ MSR / Gebäudeautomation Bitte nehmen Sie hierfür die notwendigen Eintragungen im Dokument "Angebotsbogen" vor. ****************************************** Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist. Es müssen innerhalb einer Referenz alle genannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. ****************************************** Es werden nur die vom Bewerber im vorgesehenen "Referenzblatt" (Bestandteil des Dokuments "Angebotsbogen") jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Angaben zu Referenzen in bewerbereigenen Dokumenten werden nicht zur Beurteilung der Eignung herangezogen. ******************************************** Es werden ausschließlich die in diesen Unterlagen gemachten Angaben gewertet. Eine Nachforderung materiell/inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des §56 Abs.2 Alt.1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. *********************************************
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur/-in“ ; Eintrag in die Ingenieurekammer, Hochschulabschluss oder Zeugnisbewertung möglich; Eintrag in das Handelsregister soweit durch Unternehmensform erforderlich Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG /2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen des ausgeschriebenen Fachbereichs, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können. “Technische Fachkräfte” im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Bitte nehmen Sie hierfür die notwendigen Eintragungen im Dokument "Angebotsbogen" vor.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
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1 Veröffentlichung
- Frist 31.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 10.394 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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