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ABS 46/2, BA1b, KIB 1, Alsbach
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
ABS 46/2, BA 1b, Neubau des Durchlasses Alsbach als EÜ in km 5,235
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Neubau eines Durchlasses (EÜ) im Rahmen des Projekts ABS 46/2, BA 1b.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
13 Veröffentlichungen
- 25.03.2026 18 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände
- 18.03.2026 17 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände
- 08.09.2025 MKA 020 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die zusätzliche Beprobung nach DepV eine zwingende Voraussetzung für den Projekterfolg ist. MKA 021 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die zusätzliche Entsorgung nach eine zwingende Voraussetzung für den Projekterfolg ist. MKA 022 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Errichtung der Grundwassermessstellen eine notwendige Monitoringmaßnahme zur statischen Überwachung des Verbaus ist. Ohne dessen Einrichtung, wäre der gesamte Projekterfolg gefährdet. Ergänzend dazu ist der erweiterte Bodenaustausch erforderlich. MKA 023 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Errichtung des Monitorings eine notwendige Monitoringmaßnahme zur statischen Überwachung des Verbaus ist. Ohne dessen Einrichtung, wäre der gesamte Projekterfolg gefährdet. MKA 024 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Einbringung des Verbaus zwingend erforderlich ist. Ohne dessen Einrichtung, könnte der Behelfsdurchlass nicht gebaut werden. MKA 025 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Kabelbrücke eine zwingende Vorabmaßnahme für die Sicherstellung der Arbeiten in der Sperrpause ist und somit Voraussetzung für den Projekterfolg ist. MKA 026 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Freilegung der Kabel eine zwingende Vorabmaßnahme für die Sicherstellung der Arbeiten in der Sperrpause ist und somit Voraussetzung für den Projekterfolg ist. MKA 028 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Einbringung des Verbaus zwingend erforderlich ist. Ohne dessen Einrichtung, könnte der Behelfsdurchlass nicht gebaut werden.
- 30.07.2025 Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Bereitstellungsflächen erforderlich sind, um den Projekterfolg nicht zu gefährden..
- 30.07.2025 Lfd. Nr.: 14 Der Gesamtcharkter bleibt unberührt, da die Herstellfläche der Baugrube sowie die Zufahrt in die Baugrube eine zwingende Voraussetzung für den Projekt erfolg sind.. aktuell
- 28.07.2025 Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
- 22.07.2025 MKA 011 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da der zusätzliche Bodenaustausch eine zwingend notwendige Maßnahme ist, um Verzögerungen im weiteren Bauablauf zu vermeiden und den Projekterfolg nicht zu gefährden. MKA 012 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Sicherung der Schächte eine notwendige Maßnahme ist, um den Arbeitsschutz vor Ort zu gewährleisten. MKA 013 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Baustraßen und BE-Flächen erforderlich sind, um den Projekterfolg nicht zu gefährden.
- 15.07.2025 MKA 10 Der Gesamtcharkter bleibt unberührt, da die Ergänzung des Bauschildes notwendig war, um dieses vollumfänglich vor Ort zu errichten
- 07.07.2025 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Einbringung des Verbaus zwingend erforderlich ist. Ohne dessen Einrichtung, könnte der Behelfsdurchlass nicht gebaut werden..
- 11.06.2025 004) Der Gesamtcharkter bleibt unberührt, da die Errichtung der Grundwassermeßstellen eine notwendige Monitoringmaßnahme zur statischen Überwachung des Verbaus ist. Ohne dessen Einrichtung, wäre der gesamte Projekterfolg gefährdet. Ergänzend dazu ist der erweiterte Bodenaustausch erforderlich 005) Der Gesamtcharkter bleibt unberührt, da die Errichtung des Monitorings eine notwendige Monitoringmaßnahme zur statischen Überwachung des Verbaus ist. Ohne dessen Einrichtung, wäre der gesamte Projekterfolg gefährdet...
- 22.05.2025 MKA01_03: Der ursprüngliche Vertrag sieht als Leistung die Herstellung der Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen für die Errichtung der EÜ Alsbach vor. Innerhalb der Baustraßen ist die Errichtung einer temporären Gleisüberfahrt und die Erstellung der Ausführungsunterlagen für die temporäre Gleisüberfahrt zwingend erforderlich.
- 10.01.2025 01 - Der ursprüngliche Vertrag sieht als Leistung die Herstellung der Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen für die Errichtung der EÜ Alsbach vor.Innerhalb der Baustraßen ist die Errichtung einer temporären Gleisüberfahrt samt Vorarbeiten und die Erstellung der Ausführungsunterlagen für die temporäre Gleisüberfahrt zwingend erforderlich.
- 07.01.2025 02 - Die Gleisüberfahrt liegt innerhalb des vertraglich herzustellenden Baufeldes. Der erforderliche Rückbau der Bestandsüberfahrt, ist eine Notwendige Folgemap liegt zur Herstellung und dienst als Grundlage für die Herstellung von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen.
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Preiseinschätzung
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