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Bürgewald, Ort der Zukunft - Standsicherheitsuntersuchung
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
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Beschreibung
Die Gemeinde hat NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH als Treuhänderin mit der Transformation und Wiederbelebung des Ortes Bürgewald zu einem "Ort der Zukunft" beauftragt. Der Treuhänderin obliegt dabei u.a. die Aufgabe, die vorhandene Gebäudesubstanz zu sichern und die Liegenschaften zu verwalten. Die NRW.URBAN KE handelt als Treuhänderin für die Gemeinde Merzenich im eigenen Namen auf Rechnung der Gemeinde Merzenich. Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH verfolgt mit der Beauftragung von Bauwerks- und Standsicherheitsprüfungen durch (besonders) fachkundige Personen nach VDI 6200 diese wesentlichen Ziele: Es soll eine fachlich fundierte Aussage zum Zustand aller Bauwerke jeder Liegenschaft in Bezug auf - Standsicherheit - Verkehrssicherheit und - Dauerhaftigkeit erstellt werden. Es soll eine eindeutige Hilfestellung geleistet werden, welche Gebäude als abgängig bewertet werden bzw. welche Gebäude unter welchen Prämissen erhalten werden können und im "Dorf der Zukunft" Bestand haben.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Bauwerks- und Standsicherheitsprüfungen nach VDI 6200 für mehrere Liegenschaften in Bürgewald (Merzenich, NRW) im Rahmen eines Stadtentwicklungsprojekts.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
1. Eigenerklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung im Angebotsformular Blatt "1.5 Berufshaftpflicht" über das Bestehen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder über die Absicht eines Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Deckungssummen: 1,5 Mio. EUR für Personenschäden 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden Maximierung: jeweils 2-fach Ein Versicherungsnachweis ist nicht mit einzureichen. Der Versicherungsnachweis ist im Auftragsfall spätestens zur Vertragsschließung vorzulegen.
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Berufshaftpflichtversicherung
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis über das Bestehen einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1, Nr. 3 VgV bzw. § 33 UVgO nicht älter als 6 Monate: - Personenschäden: 1,5 Mio. Euro 1-fach maximiert - Sach- und Vermögensschäden: 500.000 Euro 2-fach maximiert Weitere Anforderungen und Ausfüllung bitte in Tabellenblatt 1.4. Der Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung muss dem Angebot nicht beigefügt werden. Mit Einreichung des Angebots ist die Eigenerklärung (Blatt 1.4) über das Bestehen einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Absichtserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall einzureichen. Die Eigenerklärung der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Bewerber bzw. im Falle von Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied entsprechend zu duplizieren und auszufüllen. Der Versicherungsnachweis ist nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vertragsabwicklung vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
3. Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Nachweis von mindestens 10 Referenzobjekten für eine Standsicherheitsuntersuchung nach VDI-RL 6200. - Nachweis von mindestens 2 Referenzobjekten von Begutachtungen für Fachwerkhäuser bzw. Häusern in Holzbauweise. Die Referenzen sollen vergleichbare Objekte in Bezug auf Größe und inhaltlichen Anspruch zeigen, zum Beispiel ein Wohngebäude, ein Gehöft o.ä.. Die Nachweise erfolgen jeweils durch Vorlage von Projektdarstellungen in Form einer Eigenerklärung bei maximal 1 DIN-A4-Seite je benanntem Referenzprojekt unter Angabe der Größenordnung des Objektes (in Anzahl der Wohneinheiten, qm BGF oder Fläche).
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen - 1. Nachweis von mindestens 10 Referenzobjekten für eine Standsicherheitsuntersuchung nach VDI-RL 6200. 2. Nachweis von mindestens 2 Referenzobjekten von Begutachtungen für Fachwerkhäuser bzw. Häusern in Holzbauweise. Die Referenzen sollen vergleichbare Objekte in Bezug auf Größe und inhaltlichen Anspruch zeigen, zum Beispiel ein Wohngebäude, ein Gehöft o.ä.. Die Nachweise erfolgt jeweils durch Vorlage von Projektdarstellungen in Form einer Eigenerklärung bei maximal 1 DIN-A4-Seite je benanntem Referenzprojekt unter Angabe der Größenordnung des Objektes (in Anzahl der Wohneinheiten, qm BGF oder Fläche).
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
2. Qaulifikationsnachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Qualifikation jeweils durch - einen geeigneten Hochschulabschluss der hier geforderten Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen mit Spezialisierung Statik / Standsicherheitsprüfung durch - Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder Ingenieurkammer Bau sowie - ggfs. Qualifizierungsnachweis saSV Standsicherheit (besonders fachkundige Person) Der Nachweis der beruflichen Qualifikation der tätigen Person je angefragter Leistung ist vom Bieter beizufügen und in der Anlagenliste aufzuführen. Die tätige fachkundige Person muss ein Bauingenieur*in oder Architekt*in sein (geeigneter Hochschulabschluss), die mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens drei Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen kann. Sie soll vor allem Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure und Architekten, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können. Die tätige besonders fachkundige Person für die eingehenden Überprüfungen muss ein Bauingenieur*in sein, die mindestens zehn Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens fünf Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen kann. Sie soll Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können. Die Voraussetzungen für eine besondere fachkundige Person erfüllen - Bauingenieure mit oben genannten Qualifikationen und - Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung und Mitarbeiter von Prüfämtern, die bauaufsichtliche Prüfaufgaben im Bereich der Standsicherheit wahrnehmen. Der Nachweis erfolgt durch einen Lebenslauf von der tätigen Person mit genauen Angaben.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Qaulifikationsnachweise - Mindestkriterium Sachkundenachweise Es wird ein unterschiedlicher Mindestanspruch an die Qualifikation der tätigen Person / tätigen Personen gestellt in Abhängigkeit der angefragten Leistung. Die geforderte Qualifikation kann vom Bieter selbst, von einer Arbeitsgemeinschaft oder vom Bieter zuzüglich von ihm vertraglich gebundener Dritter erfolgen. Eventuelle Dritte sind im Auftragsfall innerhalb von 2 Wochen verbindlich zu benennen. Inspektion durch eine fachkundige Person in Begleitung gemäß 10.1.2 der VDI 6200: 1. Die "Inspektion durch eine fachkundige Person" erfordert Fachkunde. Es gelten die Anforderungen gemäß dem 1., 2. und 3. Absatz der Ziffer 11 der VDI 6200. 2. Für die geforderte Begleitung der Inspektion gilt die Anforderung wie vorstehend genannt. Alternativ kann die Qualifikation eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Gebäudeschäden/Bauwerkserhaltung oder eines qualifizierten Tragwerksplaners mit Eintragung in die Fachliste "Lehrgangsteilnehmer Bauwerkprüfung im Hochbau DIN 1076" bei der IK Bau NRW nachgewiesen werden. Eingehende Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person, in Begleitung, gemäß Abschnitt 10.1.3 der VDI 6200: 1. Die "eingehende Inspektion" erfordert besondere Fachkunde. Es gelten die Anforderungen gemäß dem 1., 4. und 5. Absatz der Ziffer 11 der VDI 6200. 2. Die Begleitung durch eine zweite Person muss die Anforderungen für eine fachkundige Person gemäß dem 2. und 3. Absatz der Ziffer 11 der VDI 6200 erfüllen. Vertiefte Untersuchungen gemäß 10.2.1 VDI 6200: 1. Die Untersuchung hat durch eine besonders fachkundige Person gemäß den Anforderungen gemäß dem 4. und 5. Absatz der Ziffer 11 der VDI 6200 zu erfolgen. 2. Bei Einschaltung evtl. zusätzlicher Sachverständiger sichert der Auftragnehmer zu, bei Bedarf folgende Sachverständige hinzuzuziehen und zu koordinieren: - Gutachter für das Zimmerhandwerk und Holzschutz bspw. Holzrahmenbau und Fachwerk - Sachverständiger für Fachwerkrestaurierung in der Denkmalpflege - Gutachter für Schäden an Gebäuden mit Vertiefung Feuchte- & Schimmelpilzschäden. Die Qualifikation der zusätzlichen Sachverständigen ist über ein TÜV-Zertifikat PersCert mit mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung oder gleichwertig nachzuweisen. Der zusätzliche Sachverständige ist entweder in-house oder extern zu bestellen, zu bezahlen und zu koordinieren. " Betrachtung einzelner Liegenschaften: Die Leistungen "Beratung über Erhalt oder Abbruch", "Sicherungsmaßnahmen" und "Sanierungsplan" haben durch die tätige fachkundige Person oder durch die tätige besonders fachkundige Person oder in einem Zusammenspiel dieser Beiden zu erfolgen. Beantwortung der Zusatzfrage Die Beantwortung der Zusatzfrage hat durch einen Statiker mit einem abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen (Master) an einer Universität oder Fachhochschule zu erfolgen, der nachweislich über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im konstruktiven Ingenieurbau von Einfamilienhäusern verfügt. Sie kann ebenso durch die tätige fachkundige oder die tätige besonders fach-kundige Person vorgenommen werden. Nachweise Nachweis der Qualifikation jeweils durch - einen geeigneten Hochschulabschluss der hier geforderten Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen mit Spezialisierung Statik / Standsicherheitsprüfung durch - Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder Ingenieurkammer Bau sowie - ggfs. Qualifizierungsnachweis saSV Standsicherheit (besonders fachkundige Person) Der Nachweis der beruflichen Qualifikation der tätigen Person je angefragter Leistung ist vom Bieter beizufügen und in der Anlagenliste aufzuführen." Es ist Berufserfahrung wie folgt nachzuweisen 1. Die tätige fachkundige Person muss ein Bauingenieur*in oder Architekt*in sein (geeigneter Hochschulabschluss), die mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens drei Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen kann. Sie soll vor allem Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure und Architekten, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können" 2. Die tätige besonders fachkundige Person für die eingehenden Überprüfungen muss ein Bauingenieur*in sein, die mindestens zehn Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens fünf Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen kann. Sie soll Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können. Die Voraussetzungen für eine besondere fachkundige Person erfüllen - Bauingenieure mit oben genannten Qualifikationen und - Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung und Mitarbeiter von Prüfämtern, die bauaufsichtliche Prüfaufgaben im Bereich der Standsicherheit wahrnehmen. Der Nachweis erfolgt durch einen Lebenslauf von der tätigen Person mit genauen Angaben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 13.04.2026 Korrektur durch den Auftraggeber aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende
Zuschlagswert 628.266 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 56 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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