Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Stadt Königs Wusterhausen, Planung modulares Hortgebäude Fontane-Grundschule Niederlehme

Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Zentrale Dienste und Finanzen, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement · Königs Wusterhausen · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Stadt Königs Wusterhausen, Planung modulares Hortgebäude Fontane-Grundschule Niederlehme
    🏆 GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH · Berlin
Auftragnehmer
  • GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH · Berlin
Zuschlagswert 299.359 €
Eingegangene Angebote 5
Zuschlagsdatum 07.04.2025

Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen besteht am Schulstandort Niederlehme ein Unterangebot an Hortplätzen. Das bestehende Schulgebäude ist (ab der dritten Jahrgangsstufe) für eine Zweizügigkeit ausgelegt. Aufgrund der aktuellen Schulentwicklungsprognosen wird künftig jedoch von einem dreizügigen Bedarf ausgegangen. Da das Bestandsgebäude die Kapazitätssteigerung jedoch auch räumlich nicht mehr aufnehmen kann und ein Großteil der Räume bereits mehrfach genutzt werden, ist die Qualifizierung und der Ausbau des Schul- und Hortstandortes Goethestraße 60 zwingend erforderlich. Um kurzfristig die dringend benötigten Hortplätze bereitstellen zu können, soll in einem 1. Bauabschnitt ein separates Hortgebäude für 150 Kinder - aufgrund der zu erwartenden kürzeren Bauzeit - in Modulbauweise errichtet werden. Für die Bauausführung soll ein Unternehmen beauftragt werden, welches das Gebäude in Mo-dulbauweise errichtet und sowohl die Tiefbauarbeiten einschließlich Gründung, als auch die Außenanlagen mit erbringt. Die Leistungsphase 5 soll über alle Leistungen vollständig vom bauausführenden Unternehmen erbracht werden. Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst sowohl die Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teil 3, Abschnitt 1) §§ 33-37 sowie Freianlagen (Teil 3, Abschnitt 2) §§ 38-40 als auch die Leistungsbilder Fachplanung Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1) §§ 49-52, und Technische Ausrüstung (Teil 4, Abschnitt 2) §§ 53-56 nach HOAI 2021. Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Technische Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 bis 4 und 6 bis 9 und für das Leistungsbild Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 1-4 und 6, inklusive der ausgewählten Besonderen Leistungen. Der zeitliche Ablauf ist so vorgesehen, dass die Planung und die Aufstellung des modularen Hortgebäudes schnellstmöglich durchgeführt werden sollen, jedoch, dass die Inbetriebnahme spätest

Vollständige Beschreibung (2.072 Zeichen)

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Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. 📄 Unterlagen

    Es mussten folgende Vergabeunterlagen, überarbeitet werden: Preisblatt 10, der Vertragsentwurf und die Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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📅 Laufzeit endet am 24.08.2026

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Stadt Königs Wusterhausen, Planung modulares Hortgebäude Fontane-Grundschule Niederlehme
  • 2. Konzept zur Leistungserstellung 35 %
    Qualität

    2.1 Organisationskonzept (Gewichtung: 15 %) 2.2 Kostenmanagement (Gewichtung: 10 %) 2.3 Terminsteuerung (Gewichtung: 10 %) Einzelheiten siehe Formular 0.3 - Aufforderung zur Angebotsabgabe

  • 3. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des vorgesehenen Projektteams 35 %
    Qualität

    3.1 Persönliche Referenzen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter LB Gebäude/Innenräume (Gewichtung: 15 %) 3.2 Persönliche Referenzen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter LB Freianlagen (Gewichtung: 10 %) 3.3 Persönliche Referenzen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter LB Technische Ausrüstung - HLS (AGr 1-3) (Gewichtung: 5 %) 3.4 Persönliche Referenzen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter LB Technische Ausrüstung - ELT (AGr. 4-6) (Gewichtung: 5 %) Einzelheiten siehe Formular 0.3 - Aufforderung zur Angebotsabgabe

  • 1. Honorarangebot 30 %
    Preis

    1.1 Gesamthonorarangebot, inkl. Nebenkosten und ggf. Generalplanerzuschlag (Gewichtung: 20%) 1.2 Durchschnittlicher Stundensatz (Gewichtung: 10%) Einzelheiten siehe Formular 0.3 - Aufforderung zur Angebotsabgabe

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH 299.359 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 92 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH
    Zuschlagswert 299.359 €

    1 Veröffentlichung

    • 13.05.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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299.359 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 2025-006-OV
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Königs Wusterhausen, Brandenburg
Veröffentlicht 08.05.2025
CPV-Code 71240000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Angebote 5
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,0) (?)
Erfüllungsort Königs Wusterhausen OT Niederlehme
Laufzeit 14.04.2025 – 24.08.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH · Berlin

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Auftragnehmer (?)
GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH
Vertrag 07.04.2025

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 253.856 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 102.608 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Brandenburg
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: