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Stadt Königs Wusterhausen, Planung modulares Hortgebäude Fontane-Grundschule Niederlehme
Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Zentrale Dienste und Finanzen, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement · Königs Wusterhausen · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStadt Königs Wusterhausen, Planung modulares Hortgebäude Fontane-Grundschule Niederlehme🏆 GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH · Berlin
- GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH · Berlin
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen besteht am Schulstandort Niederlehme ein Unterangebot an Hortplätzen. Das bestehende Schulgebäude ist (ab der dritten Jahrgangsstufe) für eine Zweizügigkeit ausgelegt. Aufgrund der aktuellen Schulentwicklungsprognosen wird künftig jedoch von einem dreizügigen Bedarf ausgegangen. Da das Bestandsgebäude die Kapazitätssteigerung jedoch auch räumlich nicht mehr aufnehmen kann und ein Großteil der Räume bereits mehrfach genutzt werden, ist die Qualifizierung und der Ausbau des Schul- und Hortstandortes Goethestraße 60 zwingend erforderlich. Um kurzfristig die dringend benötigten Hortplätze bereitstellen zu können, soll in einem 1. Bauabschnitt ein separates Hortgebäude für 150 Kinder - aufgrund der zu erwartenden kürzeren Bauzeit - in Modulbauweise errichtet werden. Für die Bauausführung soll ein Unternehmen beauftragt werden, welches das Gebäude in Mo-dulbauweise errichtet und sowohl die Tiefbauarbeiten einschließlich Gründung, als auch die Außenanlagen mit erbringt. Die Leistungsphase 5 soll über alle Leistungen vollständig vom bauausführenden Unternehmen erbracht werden. Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst sowohl die Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teil 3, Abschnitt 1) §§ 33-37 sowie Freianlagen (Teil 3, Abschnitt 2) §§ 38-40 als auch die Leistungsbilder Fachplanung Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1) §§ 49-52, und Technische Ausrüstung (Teil 4, Abschnitt 2) §§ 53-56 nach HOAI 2021. Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Technische Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 bis 4 und 6 bis 9 und für das Leistungsbild Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 1-4 und 6, inklusive der ausgewählten Besonderen Leistungen. Der zeitliche Ablauf ist so vorgesehen, dass die Planung und die Aufstellung des modularen Hortgebäudes schnellstmöglich durchgeführt werden sollen, jedoch, dass die Inbetriebnahme spätest
Vollständige Beschreibung (2.072 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Es mussten folgende Vergabeunterlagen, überarbeitet werden: Preisblatt 10, der Vertragsentwurf und die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 24.08.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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2. Konzept zur Leistungserstellung 35 %Qualität
2.1 Organisationskonzept (Gewichtung: 15 %) 2.2 Kostenmanagement (Gewichtung: 10 %) 2.3 Terminsteuerung (Gewichtung: 10 %) Einzelheiten siehe Formular 0.3 - Aufforderung zur Angebotsabgabe
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3. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des vorgesehenen Projektteams 35 %Qualität
3.1 Persönliche Referenzen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter LB Gebäude/Innenräume (Gewichtung: 15 %) 3.2 Persönliche Referenzen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter LB Freianlagen (Gewichtung: 10 %) 3.3 Persönliche Referenzen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter LB Technische Ausrüstung - HLS (AGr 1-3) (Gewichtung: 5 %) 3.4 Persönliche Referenzen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter LB Technische Ausrüstung - ELT (AGr. 4-6) (Gewichtung: 5 %) Einzelheiten siehe Formular 0.3 - Aufforderung zur Angebotsabgabe
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1. Honorarangebot 30 %Preis
1.1 Gesamthonorarangebot, inkl. Nebenkosten und ggf. Generalplanerzuschlag (Gewichtung: 20%) 1.2 Durchschnittlicher Stundensatz (Gewichtung: 10%) Einzelheiten siehe Formular 0.3 - Aufforderung zur Angebotsabgabe
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 92 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbHZuschlagswert 299.359 €1 Veröffentlichung
- 13.05.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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