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NB SW Esack - örtliche Bauüberwachung
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
WSTC GmbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Der vom Auftraggeber mit der örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat gemäß AHO Heft Nr. 2 (2014) folgende Leistungen zu erbringen, die durch weitere Angaben präzisiert sind: . + Plausibilitätsprüfung der Absteckung + Überwachen der vertragskonformen Ausführung der Bauleistungen o Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung im Juni 2025) o Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers (Hinweis: Bestandteil des Bauvertrages sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen Vorschriften) o Prüfen und Werten der Berechtigung von Nachträgen sowie Leitung der Nachtragsverhandlungen und Nachtragsgestaltung (Hinweis: In Korrespondenz mit der Bauoberleitung sofern notwendig) nach dem Muster des LHW (Anlage 4) o Veranlassen und Mitwirkung bei der Auswertung von Kontrollprüfungen (Hinweis: vermessungstechnische und geotechnische Überwachung der Bauausführung) o Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel o Dokumentation des Bauablaufes (Hinweis: durch Führen eines digitalen Baudossier mit Fotodokumentation. Die Fotos sind mit Datum als Dateiname „Y-MD“ abzulegen.), Übergabe nach Bauende an die BOL und dem AG in digitaler sowie der BOL für die Bauakte analoger Form + Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen und soweit vorhanden seinen Nachauftragnehmern und Prüfen der Aufmaße sowie Mengenermittlungen (Hinweis: für digitale Mengenermittlungen erstellt die vermessungstechnische Bauüberwachung die Prüfgrundlage mit Ausweisung von Soll/Ist -> Defizite) + Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen, bspw. im Zuge der Freigabe der Archäologischen Dokumentation von Bodendenkmalen + Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen + Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit der Auftragssumme, Aufzeigen von Mehr- Mindermengen, Endsummenp
Vollständige Beschreibung (3.770 Zeichen)
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 28.02.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaanpassung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
1
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
EAFRD_2021
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 89 Tage nach Fristende
Auftragnehmer WSTC GmbHZuschlagswert 56.858 €1 Veröffentlichung
- 30.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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