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AU-Bau 142 Städtebauliche Verbindung zum neuen Haupteingang
Weltkulturerbe Völklinger Hütte - Europäisches Zentrum für Kunst und Industriekultur GmbH · Völklingen · Saarland
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Beschreibung
Objektplanung Gebäude (gemäß § 34 HOAI) und Freianlagenplanung (gemäß § 39 HOAI)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Planer für Objektplanung eines Gebäudes und Freianlagenplanung (HOAI §34, §39) im Rahmen einer städtebaulichen Verbindung zum neuen Haupteingang des Weltkulturerbe Völklinger Hütte.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Herangehensweise an das spezifische Projekt: Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise an das spezifische Projekt und an die Aufgabenstellung im Auftragsfall und zum Umgang mit der speziellen Planungsaufgabe 35 %Qualität
Gefordert ist eine Darstellung der Herangehensweise des Planungsteams an die spezielle Aufgabe unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes, insbesondere des Weltkulturerbes, und vor dem Hintergrund der gestalterischen und funktionalen Anforderungen (Besucherlenkung, Orientierbarkeit, usw.)
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Personelle Besetzung und Erfahrungen mit vgl. Aufgabenthemen: Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter, ggf. Bauleiter, projektverantwortlichen Landschaftsarchitekt und deren Eindruck in der Präsentation, Personaleinsatzplanung und Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen. 25 %Qualität
Bewertet werden seitens des Vergabegremiums die Vorstellung und persönliche Präsentation der vorgesehenen Personen in Schlüsselfunktionen sowie der vorgesehene Personaleinsatzplan, der im Rahmen des Vergabegespräches darzulegen ist. Im vorgestellten Personaleinsatzplan müssen u.a. Angaben zu den für das Projekt im Auftragsfall eingesetzten Bearbeitern für die einzelnen Aufgabenbereiche bzw. Leistungsphasen ersehen werden können.
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Preis 20 %
Das Honorarangebot wird wie folgt gewertet: Gewertet wird der absolute Honorarwert, der sich aus den gem. auszufüllendem Formblatt anzugebenden Angaben errechnet. Die Wertung des Honorarangebotes erfolgt ausgehend vom günstigsten Angebot, das mit 10 Punkten die volle Punktzahl erhält. Angebote, die mehr als 50% über dem günstigsten Angebot liegen, erhalten 0 Punkte. Bei Angeboten, die zwischen dem günstigsten Angebot und der 50%-Schwelle liegen, wird interpoliert. Die Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert.
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Projektorganisation und Umgang mit anderen am Projekt beteiligten Akteuren: Vorstellungen des Bieters zur Projektorganisation und zum Umgang mit den anderen am Projekt beteiligten Akteuren (Fachplaner, Firmen, Auftraggeber, Nutzer, etc.); interne/externe Organisation, Kommunikation, Dokumentation und Vor-Ort-Präsenz 15 %Qualität
Seitens des Vergabegremiums wird die Vorstellung zum organisatorischen Ablauf des spezifischen Projektes (Projektorganisation) sowie der Kontakt mit den anderen am Projekt beteiligten Akteuren (Fachplaner, ausführende Firmen, Auftragsgeber, Denkmalschutzbehördeetc.) bewertet. Gefordert sind Erläuterungen zur internen und externen Projektorganisation und -kommunikation sowie zur Dokumentation während der Planungs- und Ausführungsphase. Es wird vom Vergabegremium die Frage bewertet: Lässt die geplante Projektabwicklung für die Planungs- und Ausführungsphase, einschließlich der einzusetzenden Hilfsmittel, die geforderte Qualität erwarten?
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Maßnahmen und Instrumente zur Kosten- und Termineinhaltung 5 %Qualität
Unter diesem Kriterium werden Ausführungen zur Einhaltung von Kosten und Terminen, die im Auftragsfall vorgesehen sind, verstanden. Es werden Erläuterungen zu der Einflussnahme und Überwachung des Bereichs Kosten, Termine und Qualität erwartet. Das Vergabegremium entscheidet im Rahmen der Vergabegespräche, ob mit dieser Methodik und den vorgesehenen Instrumenten eine ausreichende Kostensicherheit und Termineinhaltung erreichbar erscheint.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.223 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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