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Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial
Stadt Essen, Beschaffungs- und Fahrzeugmanagement · Essen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Büro & Verwaltung →Beschreibung
Die Stadt Essen schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Büroverbrauchsmaterial aus. Der Bereich der inneren Verwaltung der Stadt Essen umfasst ca. 7.000 Mitarbeiter*innen. Der überwiegende Teil ist in Gebäuden im Zentrum des Stadtgebiets untergebracht, es gibt jedoch mindestens 60 weitere Bedarfsstellen im gesamten Stadtgebiet. Die Versorgung der Dienststellen mit Büroverbrauchsmaterial erfolgt aktuell durch Einzelbestellungen der Dienststellen, welche über den durch den aktuellen Rahmenvertragspartner zur Verfügung gestellten Webshop abgewickelt werden. Es ist ein einheitlicher gemeinsamer Kernsortimentskatalog erstellt worden, aus dem die jeweiligen Bedarfsstellen der Stadt, im folgenden Organisationseinheiten genannt, die Büroverbrauchsmaterialien auswählen und bestellen können. Der Auftragnehmer richtet einen Online-/Webshop ein, über den die Organisationseinheiten ihre Bestellungen aufgeben können. Die bestellten Waren sind bei der jeweils angegebenen Organisationseinheit direkt frei Verwendungsstelle anzuliefern. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die jeweilige Organisationseinheit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate (01.03.2026 bis 29.02.2028) und verlängert sich zweimal stillschweigend um jeweils 12 Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt dementsprechend maximal 48 Monate und endet bei Inanspruchnahme aller Optionen spätestens am 28.02.2030.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die Lieferung von Büromaterial für ca. 7.000 Mitarbeiter der Stadt Essen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Weitere Anforderungen
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Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Umweltmanagementzertifikat nach DIN ISO 14001, EMAS oder gleichwertig
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Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Umweltmanagementzertifikat nach DIN ISO 14001, EMAS oder gleichwertig (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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5 Veröffentlichungen
- Frist 01.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 14.10.2025 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 30.09.2025 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 14.10.2025 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 27.11.2025 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 58 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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