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Erwartet werden drei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte. Die Mindestanforderung der Referenzen an den Leistungszeitraum /-dauer innerhalb der letzten drei Jahre (bis einschließlich zum Veröffentlichungsdatum dieses Vergabeverfahrens auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes) muss erfüllt sein. Erwartet werden Projekte mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten.
Die Referenzen müssen sich auf den Ausschreibungsgegenstand beziehen. Die Nennung eines Dienstleistungsrahmenvertrages als Referenz an sich ist nicht ausreichend, sondern die in dem Dienstleistungsvertrag erbrachten Leistungen müssen beschrieben werden.
Bei den geforderten drei Referenzen darf maximal eine Referenz der Bundesagentur für Arbeit angegeben werden.
Mindestanforderungen und Mindestangaben:
Laufzeit: (>= 12 Monate)
Aktualität: Die Mindestanforderung an den Leistungszeitraum /-dauer innerhalb der letzten drei Jahre (bis einschließlich zum Veröffentlichungsdatum dieses Vergabeverfahrens auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes) muss erfüllt sein.
Volumen: (>= 200 T€)
Vergleichbarkeit der technischen und fachlichen Umgebung:
- Eigenen Verantwortungsbereich
- Zu Referez 1 (Kriterium B 1.1.1.5): Mindestens 50% der erbrachten Leistungen als Prüfleistungen Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 (gemäß LB)
- Zu Referez 2 (Kriterium B 1.1.1.6): Mindestens 50% der erbrachten Leistungen als Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 (gemäß LB)
- Zu Referez 3 (Kriterium B 1.1.1.7): Prüfleistungen Barrierefreiheit UND/ODER Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 (gemäß LB)
Je Referenz werden die nachfolgenden zwei Themenblöcke abgefragt:
1. Rahmenbedingungen und Inhalte der Referenz mit Nennung der entsprechenden Skills.
2. Technische und fachliche Umgebung der Referenz. (vgl. Anlage E.2 Eignungsanforderungen)
Maximal können 3.000 Eignungspunkte erreicht werden. Es müssen insgesamt mindestens 2.000 Eignungspunkte in allen Bewertungskriterien (B-Kriterien) erreicht werden (vgl. Anlage E.3 Bewertungsmatrix Eignung sowie Fragebogen zur Eignungsprüfung).
Das Unterschreiten der geforderten Mindestpunktzahl an Eignungspunkten führt ebenso zum Ausschluss wie die Nichterfüllung von Ausschlusskriterien (A-Kriterien).