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Gemeinde Oberschleißheim: Bestattungs-Dienstleistungen
Gemeinde Oberschleißheim · Oberschleißheim · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 12.08.2026, 13:05 Uhr (noch 14 Tage)
Beschreibung
Die Gemeinde Oberschleißheim beabsichtigt die Beschaffung von Dienstleistungen im Bestattungswesen auf rahmenvertraglicher Basis für vier (4) Jahre. Die Auftraggeberin ist Trägerin des städtischen Friedhofs. Die Auftraggeberin führt auf dem Friedhof die Bestattungen nach Maßgabe des Bestattungsgesetzes und der Bestattungsverordnung durch. Sie hat den Friedhof zu verwalten, zu unterhalten und zu pflegen. Die Benutzung des Friedhofs ist durch Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofsordnung geregelt. Gegenstand der Dienstleistungen sind Grab öffnen/schließen, Durchführung von Beerdigungen sowie sonstige Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Bestattungen anfallen (bspw. Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs etc.). Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Oberschleißheim_Bestattungs-DL".
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Sonstiges
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Dienstleistungen im Bestattungswesen für vier Jahre auf rahmenvertraglicher Basis.
- Leistungen umfassen Grab öffnen/schließen, Durchführung von Beerdigungen und Leichenbeförderung auf dem Friedhof.
- Die Gemeinde Oberschleißheim ist Trägerin des städtischen Friedhofs und zuständig für dessen Verwaltung und Pflege.
- Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist im Dokument 'Leistungsbeschreibung_Oberschleißheim_Bestattungs-DL' enthalten.
Die Gemeinde Oberschleißheim sucht Dienstleistungen im Bestattungswesen auf Basis eines Rahmenvertrags für vier Jahre.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
A.1.3 Eigenerklärungen Bestätigen Sie, dass Sie alle für Sie einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben? (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Bestätigen Sie, dass alle Mitarbeiter in der Lage sind, die Leistungen mindestens konform der DIN EN 15017 erbringen zu können? (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bestätigen Sie, dass Sie in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist) einen (1) vergleichbaren Auftrag (= Rahmenvertrag über Bestattungsleistungen) erfolgreich und zur Zufriedenheit des Auftraggebers (Maßstab: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) erbracht haben? Benennen Sie die Referenz(en) sowie einen Ansprechpartner beim Referenzgeber.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Bestätigen Sie, dass alle zur Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen der Leistungserbringung anwenden werden? (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein") Bestätigen Sie, dass alle Mitarbeiter, die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Leistungen jeweils nach dem aktuellen Stand des Bestattungswesens erbringen können. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 14 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 12.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 33 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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