Für jedes Los gilt spezifische Vorgabe: Der Bieter hat seinen Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Der Mindestjahresumsatz beträgt
- bei Los 1 EUR 240.000,00 (netto);
- bei Los 2 EUR 180.000,00 (netto);
- bei Los 3 EUR 1.300.000,00 (netto);
- bei Los 4 EUR 340.000,00 (netto);
- bei Los 5 EUR 160.000,00 (netto);
- bei Los 6 EUR 790.000,00 (netto);
- bei Los 7 EUR 1.200.000,00 (netto);
- bei Los 8 EUR 420.000,00 (netto);
- bei Los 9 EUR 200.000,00 (netto);
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- bei Los 10 EUR 490.000,00 (netto);
- bei Los 11 EUR 690.000,00 (netto);
- bei Los 12 EUR 340.000,00 (netto).
Sofern ein Bieter für mehrere Lose ein Angebot abgeben will, müssen die vorgegeben Mindestjahresumsätze für die betreffenden Lose gemeinsam (kumulativ) erfüllt werden. Wenn also beispielsweise ein Bieter für Los 1 und Los 2 jeweils ein Angebot abgeben will, muss er einen Mindestjahresumsatz in Höhe von EUR 420.000,00 (netto) vorweisen können, da der Mindestjahresumsatz bei Los 1 EUR 240.000,00 (netto) beträgt und bei Los 2 EUR 180.000,00 (netto).
Falls das Angebot eines Bieters in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.