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Umsetzung des ideellen Begleitprogramms des Brandenburg-Stipendiums für Landlehrerinnen und Landlehrer ab dem 01.10.2026
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg · Potsdam · Brandenburg · Oberste Landesbehörde
Beschreibung
Der Auftragnehmer soll für Lehramtsstudierende, die das Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer erhalten, ein ideelles Begleitprogramm mit verschiedenen Fortbildungsangeboten, Netzwerkveranstaltungen und einem Mentoren-Programm anbieten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Auftrag umfasst die Konzeption und Durchführung eines ideellen Begleitprogramms für Stipendiaten des Brandenburg-Stipendiums.
- Das Programm beinhaltet Fortbildungsangebote, Netzwerkveranstaltungen und ein Mentoren-Programm.
- Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass er über die notwendige Erfahrung und Expertise für die Erfüllung der Aufgaben verfügt.
- Es handelt sich um ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Gesucht wird ein Dienstleister zur Umsetzung eines ideellen Begleitprogramms für das Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Keine Bewertung erforderlich, da für die Leistungsumsetzung nur ein Wirtschaftsteilnehmer in Betracht kommt. Unterlagen werden auf Vollständigkeit, Preise auf Angemessenheit geprüft, zu erbringende Leistungen müssen im Rahmen einer Konzeptdarstellung zugesichert werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, siehe § 160 Absatz 1 GWB. Der Nachprüfantrag ist gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1GWB unzulässig, soweit: "1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Gemäß § 135 Absatz 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
- 25.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 206 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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