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Vergabe zum Betrieb des Hallenbads & des Lemmerz-Freibads in Königswinter
Stadt Königswinter · Königswinter · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist PROVA Unternehmensberatung GmbH mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: PROVA Unternehmensberatung GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Stadt Königwinter ist Eigentümer des Hallenbads Königswinter und des Lemmerz-Freibads in Königswinter. Das Hallenbad ist seit 2021 in Betrieb. Das Lemmerz-Freibad wird derzeit im Bestand grundsaniert und soll ab Frühjahr 2027 der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung stehen. In ihrer Eigenschaft als öffentliche Schwimmbäder sollen die Bäder der Erholung sowie der sportlichen Betätigung dienen. Sie dienen namentlich der Förderung des Sports, der öffentlichen Gesundheitspflege, dem Erhalt des städtischen Gemeinwohls und der nachhaltigen Förderung sozialer Interaktionen. Für den Betrieb der beiden Bäder sucht die Stadt Könisgwinter einen neuen Dienstleister. Die Bäder sollen primär der Öffentlichkeit dienen sowie für Vereins- und Schulzwecke zur Verfügung stehen. Der Betreiber kann bei dem Betrieb der Bäder weitere damit im Zusammenhang stehende Geschäftstätigkeiten ausüben. Der Dienstleister betreibt das Hallenbad und Freibad im eigenen Namen, auf eigene Gefahr und zu eigenen Lasten. Die Stadt trägt die immobilienbezogenen Risiken, einschließlich der Energie- und Wasserkosten. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Betreibervertrag. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Verlauf des Verhandlungsverfahrens zu Änderungen hinsichtlich der konkret seitens des Dienstleisters zu übernehmenden Leistungen kommen kann (siehe dazu auch Ziffer 1.2 und Ziffer 10 der Bewerbungsbedingungen).
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„siehe Bewerbungsbedingungen“
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Bewertung des Zuschussbetrags 40 %Preis
Bewertung des Zuschussbetrags: a) Zuschussbetrag für die Phase 1 Gewertet wird der Zuschussbetrag für Phase 1 bezogen auf 11 Monate sowie das Entgelt für die Betriebsübergangs und Preopening-Leistungen (= Budget-Blankette Phase 1), einschließlich aller optional bepreisten Leistungen. Die niedrigste Zuschusshöhe erhält 100 Punkte. Angebote, die 300.000 € oder mehr über dem niedrigsten Zuschussbetrag liegen, erhalten 0 Punkte. Angebote, die dazwischen liegen, werden mit 2 Stellen hinter dem Komma linear interpoliert. Gewichtung: Der so erzielte Punktwert wird mit 10 % gewichtet (Höchstpunkzahl gewichtet: 10 Punkte). b) Zuschussbetrag für die Phase 2 Gewertet wird der Zuschussbetrag für Phase 2 bezogen auf 12 Monate (= Budget-Blankette Phase 2), einschließlich aller optional bepreisten Leistungen. Die niedrigste Zuschusshöhe erhält 100 Punkte. Angebote, die 300.000 € oder mehr über dem niedrigsten Zuschussbetrag liegen, erhalten 0 Punkte. Angebote, die dazwischen liegen, werden mit 2 Stellen hinter dem Komma linear interpoliert. Gewichtung: Der so erzielte Punktwert wird mit 30 % gewichtet (Höchstpunktzahl gewichtet: 30 Punkte).
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Bewertung Kurskonzept 20 %Qualität
Bewertung Kurskonzept: Bewertet wird das Konzept im Hinblick auf das Ziel, ein attraktives und nutzerfreundliches Kurskonzept durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Kurse, das Abdecken aller relevanten Zielgruppen und die Kursvielfalt. Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Bewertung Sicherheitskonzept 20 %Qualität
Bewertung Sicherheitskonzept: Bewertet wird das Konzept im Hinblick auf das Ziel, die Bäder sowohl für die Nutzer als auch das Personal sicher zu betreiben und Personenschäden möglichst umfassend zu vermeiden. Das Sicherheitskonzept zur Gewährung der Betriebssicherheit / zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens für Hallenbad und Freibad muss mindestens folgende Aspekte umfassen und die Leistungsinhalte hierzu beschreiben: - Gewährleistung der Betriebssicherheit gemäß Richtlinie DGfdB 94.05 - Gewährleistung der Wasseraufsicht gemäß Richtlinie DGfdB 94.05 - Unterweisungs- und Schulungskonzept für Ihre Mitarbeiter der unterschiedlichen Bereiche - Betriebshandbuch bzw. einem Betriebshandbuch unter Sicherheitsaspekten gleichzusetzende schriftliche Unterlagen (hier reicht die Anlage eines Inhaltsverzeichnisses) Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Qualität des Leistungs- und Servicekonzepts 10 %Qualität
Qualität des Leistungs- und Servicekonzepts: Darstellung des Leistungs- und Servicekonzepts im Hinblick auf das Ziel einer hohen Attraktivität des Badebetriebs für die Öffentlichkeit, die Schulen und Vereine. Bitte machen Sie Angaben insbesondere zu folgenden Bereichen: - Servicequalität - Gästezufriedenheit und -bindung - Stärkung des positiven Images des Hallen- und Freibades Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Konzept zur Nachhaltigkeit 10 %Qualität
Konzept zur Nachhaltigkeit: Darstellung des Konzepts zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Betriebsführung im Hinblick auf einen schonenden Energie- und Ressourcenverbrauch (inklusive Wasser und Abwasser) sowie Abfallvermeidung. Bitte machen Sie insbesondere Angaben zu folgenden Aspekten: - Energie- und Ressourceneffizienz - Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft - Mitarbeiterschulungen und -sensibilisierung Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, - der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, - mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 279 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 01.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 393 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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